Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2010 - 4 BN 16.10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Heranziehung eines vor mehr als 20 Jahren gefassten Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans als Aufstellungsbeschluss i.S.d. § 14 Baugesetzbuch (BauGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 14
Heranziehung eines vor über 20 Jahren gefassten Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans als Aufstellungsbeschluss i.S.d. § 14 Baugesetzbuch ( BauGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 09.1132
- BVerwG, 01.09.2010 - 4 BN 16.10
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13
Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen
Rn. 16 Vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 15 N 09.1132 -, BauR 2010, 947, juris Rn. 19, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 1. September 2010 - 4 BN 16.10 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1338/13
Einstweiliger Rechtschtuz gegen eine Zurückstellung eines Vorhaben bzgl. der …
Rn. 16 Vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 15 N 09.1132 -, BauR 2010, 947, juris Rn. 19, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 1. September 2010 - 4 BN 16.10 -, juris.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.