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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14104
BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02 (https://dejure.org/2002,14104)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2002 - 4 BN 17.02 (https://dejure.org/2002,14104)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 4 BN 17.02 (https://dejure.org/2002,14104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer revisionsbegründenden Überraschungsentscheidung - Wirksamkeit eines Bebauungsplanes bei Unterschreitung des Abstands von 20 m zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlich genutzter Fläche - Revisionsbegründende Verletzung der Aufklärungspflicht bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Auch wenn die Reichweite des Rücksichtnahmegebots umstritten oder problematisch sein mag, mussten die Antragsteller alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Das Rücksichtnahmegebot besagt unter anderem, dass in den Bereichen, in denen Gebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, der Belästigte Nachteile hinnehmen muss, die er außerhalb eines derartigen Grenzbereiches nicht hinzunehmen brauchte (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Das Normenkontrollgericht hat das Vorbringen der Antragsteller, in fünf Jahren auf ihren der Wohnbebauung nächst gelegenen Flächen statt Feldfrüchten Obst anbauen zu wollen, als unverbindliche Absichtserklärung gewertet, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2000 - BVerwG 4 B 56.00 - BRS 63 Nr. 107) bei der Bauleitplanung nicht abwägungsbeachtlich ist.
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Es kann dann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.; BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - SächsVBl 1999, 184).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert regelmäßig die substanziierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2001 - 1 MN 3457/01

    Vornahme geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Abtriftschäden bei Anwendung von …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Die notwendige Breite einer Schutzzone hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Art der landwirtschaftlichen Nutzung und den in der Region anzutreffenden Witterungsbedingungen, insbesondere der Windrichtung und -geschwindigkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2001 - OVG 1 MN 3457/01 - BauR 2002, 586).
  • BVerwG, 12.02.1999 - 3 B 169.98
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02
    Es kann dann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.; BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - SächsVBl 1999, 184).
  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147

    Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

    Der Antragsteller muss mithin verlangen können, dass eine immissionsempfindliche Nutzung, d.h. hier die vor Pflanzenschutzmitteln zu schützende Kindergartennutzung, einen entsprechenden Mindestabstand von 2 m einhält, damit er als betroffener benachbarter Landwirt die Möglichkeit hat, sein g e s a m t e s Feld unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Technologie - d.h. ggf. unter Einsatz üblicher driftmindernder Technik sowie unter Berücksichtigung von Windrichtung und Windgeschwindigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 10;… VG Sigmaringen, U.v. 25.4.2018 a.a.O. juris Rn. 34) - nach guter fachlicher Praxis unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bestellen zu können.
  • BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12

    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

    Wenn sich die Rüge - wie hier - auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht, erfordert sie die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44; Beschluss vom 18. Juli 2002 - BVerwG 4 BN 17.02 -).
  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Verpflichtung zur Neuentscheidung über die Besetzung der Stelle einer …

    Unabhängig davon, dass die Äußerung einer Entscheidungs-"Tendenz" der Entäußerung einer feststehenden Rechtsauffassung nicht gleich zu setzen ist, erfordert die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2012 - 4 B 16/12, juris Rn. 11; Beschl. v. 18.07.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 6;… ferner auch BVerfG, Beschl. v. 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16, Rn. 17).
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