Rechtsprechung
| BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Baulandumlegung als Schranke des Eigentums
- rechtsprechung-im-internet.de
§§ 45 ff BauGB, § 45 BauGB
Baulandumlegung als Schranke des Eigentums - Wolters Kluwer
Verletzung von Denkgesetzen durch unrichtige Schlussfolgerungen; Festsetzung eines Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan als Verstoß in der Abwägung bei zur Verfügung stehenden gleich geeigneten Grundstücken der öffentlichen ...
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 1 Abs. 7.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 55 Abs. 5; GG Art. 14
Festsetzung eines Privatgrundstücks als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan als Verstoß in der Abwägung bei zur Verfügung stehenden gleich geeigneten Grundstücken der öffentlichen Hand - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtswidriger Eigentumseingriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
- BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Die in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur teilweisen Unwirksamkeit von Bebauungsplänen (vgl. z.B. Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 30) erstrecken sich - selbstverständlich - auch auf die Fälle, in denen die Festsetzungen dem Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern dienen. - BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Die Exekutive wird durch das Recht der Umlegung (§§ 45 ff. BauGB) nicht ermächtigt, den Eigentümern ihre Grundstücke zu entziehen, um sie für ein konkretes, dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben einzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512, 1677/97 - BVerfGE 104, 1 ). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Rn. 11 Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fordert, dass in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums soweit wie möglich erhalten (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - BRS 65 Nr. 6).
- BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Dabei ist die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan regelmäßig abwägungsfehlerhaft, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleich geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - BRS 65 Nr. 8). - BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94
Straßenplanung durch Bebauungsplan - Planfeststellungsersetzende Bebauungsplanung …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Davon abgesehen dürfte sich die Frage nicht ohne Berücksichtigung der jeweiligen Situation beantworten lassen und daher - über die in der Rechtsprechung bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. etwa Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 - BRS 57 Nr. 2) - nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise grundsätzlich klären lassen. - BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Hierfür muss der Plangeber die planerische Verantwortung übernehmen (Urteil vom 27. August 2009 - BVerwG 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 24). - BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Denkgesetze werden durch unrichtige Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (Beschluss vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54). - BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98
Bauplanungsrecht - Festsetzung öffentliche Verkehrsflächen in einem Bebauungsplan
Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
ob diese Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts (gemeint ist: im Beschluss vom 3. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 25.98 - BRS 60 Nr. 8) zum Interessenausgleich unter Berücksichtigung einer künftigen Umlegung im Rahmen des Abwägungsgebots auch für Flächen gelten, die nach § 55 Abs. 5 BauGB zu behandeln sind,.
- OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …
Eine - hier vorliegende - Angebotsplanung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 19. Mai 2022 - 1 C 24/21 -, juris Rn. 102;… NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65;… Senatsurt. v. 11. März 2021 - 1 A 565/17 -, juris Rn. 38 zur Festsetzung einer privaten Grünfläche). - OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Rücknahmeentscheidung; fiktive Baugenehmigung; Ermessen; Befreiung; Abweichung
Eine solche Angebotsplanung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65) und hat zur Folge, dass neue Vorhaben (§ 29 BauGB) - wie hier die Mauererhöhung - an den wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen sind. - OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung; …
Eine solche Angebotsplanung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65;… SächsOVG, Urt. v. 11. März 2021 - 1 A 565/17 -, juris Rn. 38 zur Festsetzung einer privaten Grünfläche). - OLG Hamm, 05.07.2012 - 16 U 6/11
Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck kann nicht mittels eines …
Rn. 41 Die Exekutive ist jedoch durch das Recht der Umlegung nicht ermächtigt, den Eigentümern ihre Grundstücke zu entziehen, um sie für ein konkretes, dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben einzusetzen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512, 1677/97 - BVerfGE 104, 1, juris Rdnr. 31; BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 BN 2.11 -, juris Rdnr. 12 ).
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