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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4610
BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07 (https://dejure.org/2007,4610)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 4 BN 21.07 (https://dejure.org/2007,4610)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 4 BN 21.07 (https://dejure.org/2007,4610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrenden Bebauungsplan; Festsetzung einer besonderen Verkehrsfläche i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 1 Abs. 3, Abs. 7, 9 Abs. 1 Nr. 11.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Rn. 10 Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner entschieden, dass die Festsetzung eines privaten Grundstücks als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption der Gemeinde gleichgeeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 111).

    Rn. 14 Das Normenkontrollgericht weicht entgegen der Beschwerde auch nicht von dem im Senatsurteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 111) aufgestellten Rechtssatz ab, die Festsetzung eines privaten Grundstücks als Fläche für den Gemeinbedarf sei abwägungsfehlerhaft, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleichgeeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stünden.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Entschieden ist auch, dass ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, grundsätzlich nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB a.F. ist, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach Inkrafttreten des Plans ausgeschlossen erscheint (Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239).

    Rn. 12 Einen entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz des Normenkontrollurteils, der von dem im Senatsurteil vom 18. März 2004 - BVerwG 4 CN 4.03 - (BVerwGE 120, 239) aufgestellten Zeitrahmen für die Verwirklichung eines (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplans (Planung einer Landesstraße) abweicht, legt die Beschwerde nicht dar.

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Rn. 9 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Bebauungsplans grundsätzlich nicht besteht (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerfG 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 ; Beschluss vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51).

    Rn. 13 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51 = NVwZ 1991, 873) wird von der Beschwerde missverstanden.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Rn. 9 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Bebauungsplans grundsätzlich nicht besteht (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerfG 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 ; Beschluss vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Bebauungsplan § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verletzt, wenn er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 ).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Allerdings sind bei der Aufstellung eines Bebauungsplans alle betroffenen und schutzwürdigen privaten Interessen, insbesondere soweit sie sich aus dem Eigentum und seiner Nutzung herleiten lassen, zu berücksichtigen (Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Ob der Vollzug der Festsetzung es auch erfordert, das Grundstück seinem bisherigen Eigentümer hoheitlich zu entziehen, ist erst in einem etwaigen Enteignungsverfahren zu entscheiden (Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Rn. 9 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Bebauungsplans grundsätzlich nicht besteht (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerfG 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; BVerwG, Urteil vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - BVerwGE 71, 108 ; Beschluss vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Dieser Zulassungsgrund ist nur gegeben, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben (revisiblen) Rechtsvorschrift mit einem ihrer Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07
    Auch ein Bebauungsplan, der sich auf die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) beschränkt, hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung (Beschluss vom 11. März 1998 - BVerwG 4 BN 6.98 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 95).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14

    Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?

    Mit der Festsetzung von Flächen für einen öffentlichen Geh- und Radweg ist daher keine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Enteignung dieser Flächen verbunden (BVerfG, Beschluss vom 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 - NVwZ 1999, 979; BVerwG, Beschluss vom 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - BRS 71 Nr. 3; Urteil vom 6.6.2002 - 4 CN 6.01 - NVwZ 2002, 1506; Beschluss vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 - NVwZ 1991, 873).

    Rn. 53 Das enthebt die Gemeinde aber nicht der Verpflichtung, bei der Aufstellung eines Bebauungsplans auch diejenigen schutzwürdigen privaten Interessen angemessen zu berücksichtigen, die sich aus dem Eigentum und dessen Nutzung herleiten lassen (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2007, a.a.O.).

    Bei der Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum muss insbesondere geprüft werden, ob es ein milderes Mittel gibt, das zur Zweckerreichung gleich geeignet ist, den Eigentümer aber weniger belastet (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, Beschluss vom 14.6.2007, a.a.O.;… Urteil vom 6.6.2002, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige …

    Zwar besteht grundsätzlich keine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Bebauungsplans (BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 2007 - 4 BN 21.07 - , juris Rn. 9 m. w. N.;… Beschl. v. 11. März 1998 - 4 BN 6.98 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Allerdings sind bei der Aufstellung eines Bebauungsplans alle betroffenen und schutzwürdigen privaten Interessen, insbesondere soweit sie sich aus dem Eigentum und seiner Nutzung herleiten lassen, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 14. Juni 2007 - 4 BN 21.07 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes …

    Danach ist ein Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nichtig, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen (Urteil vom 30. August 2001 - BVerwG 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77 ), weil er die Aufgabe einer verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 ; Beschluss vom 14. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 21.07 - BRS 71 Nr. 3 Rn. 4).

    Die Frage, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit der Realisierung einer planerischen Festsetzung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (Beschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O. Rn. 5).

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