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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4396
BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21 (https://dejure.org/2022,4396)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2022 - 4 BN 24.21 (https://dejure.org/2022,4396)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 4 BN 24.21 (https://dejure.org/2022,4396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Ein Verfahrensmangel ist im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, siehe etwa BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 …und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Hierzu gehören alle Umstände, die durch das gerichtliche Verfahren zutage getreten sind, insbesondere das gesamte mündliche und schriftliche Vorbringen der Beteiligten, der Inhalt der Gerichtsakten sowie der vom Gericht beigezogenen Akten und Unterlagen, die Ergebnisse einer Beweisaufnahme und tatsächliche Feststellungen des vorinstanzlichen Gerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 4 B 22.19

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz; Gebot der Rücksichtnahme in …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6 und vom 5. Dezember 2019 - 4 B 22.19 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17

    Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6 …und vom 5. Dezember 2019 - 4 B 22.19 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - [insoweit in Buchholz 404 IFG Nr. 10 nicht abgedruckt] juris Rn. 16, 18 …und vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38, jeweils m.w.N.; Beschluss vom 11. Januar 2022 - 4 BN 24.21 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 23.09.2025 - 15 ZB 25.1172

    Nachbarklage, Bestimmtheit der Baugenehmigung

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (…vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; B.v. 11.1.2022 - 4 BN 24.21 - juris Rn. 8).
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