Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23 (4 BN 21.22) |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 171/20
- BVerwG, 24.05.2023 - 4 BN 21.22
- BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23 (4 BN 21.22)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07
Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Rn. 3 Der Senat hat im Beschluss vom 24. Mai 2023 - 4 BN 21.22 - bestätigt, dass die Überprüfung einer bestandskräftigen raumordnerischen Zielabweichungsentscheidung im Rahmen der Normenkontrolle eines Bebauungsplans angesichts der von dieser Entscheidung ausgehenden Bindungswirkung ausgeschlossen ist (wie BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 4 BN 17.07 - BauR 2007, 1712).Anders als die Anhörungsrüge meint, gibt die Senatsauffassung nicht den auf Vollkontrolle angelegten Prüfungsmaßstab des Normenkontrollverfahrens auf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 4 CN 9.19 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 222 Rn. 14), sondern trägt einer, die anderen Staatsorgane bindenden Verwaltungsentscheidung Rechnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 4 BN 17.07 - a. a. O., S. 1713).
- BVerwG, 24.05.2023 - 4 BN 21.22
Keine inzidente Überprüfung eines bestandskräftigen Zielabweichungsbescheids im …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 24. Mai 2023 - 4 BN 21.22 - wird zurückgewiesen.Rn. 3 Der Senat hat im Beschluss vom 24. Mai 2023 - 4 BN 21.22 - bestätigt, dass die Überprüfung einer bestandskräftigen raumordnerischen Zielabweichungsentscheidung im Rahmen der Normenkontrolle eines Bebauungsplans angesichts der von dieser Entscheidung ausgehenden Bindungswirkung ausgeschlossen ist (wie BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 4 BN 17.07 - BauR 2007, 1712).
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
Insolvenzverwalter
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht selbst subjektive Rechte des Bürgers, sondern setzt deren Bestehen nach Maßgabe der Rechtsordnung im Übrigen voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 207/87 - BVerfGE 83, 182 und vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - BVerfGE 116, 1 ).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
Pensionistenprivileg
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nicht selbst subjektive Rechte des Bürgers, sondern setzt deren Bestehen nach Maßgabe der Rechtsordnung im Übrigen voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 207/87 - BVerfGE 83, 182 und vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - BVerfGE 116, 1 ). - BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19
Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Anders als die Anhörungsrüge meint, gibt die Senatsauffassung nicht den auf Vollkontrolle angelegten Prüfungsmaßstab des Normenkontrollverfahrens auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 4 CN 9.19 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 222 Rn. 14), sondern trägt einer, die anderen Staatsorgane bindenden Verwaltungsentscheidung Rechnung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 4 BN 17.07 - a. a. O., S. 1713). - BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20
Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Danach geht der verfassungsrechtliche Anspruch des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz nur so weit, als ihm die jeweilige Rechtslage eine materielle Rechtsposition einräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 VR 2.20 - BVerwGE 172, 57 Rn. 53). - BVerwG, 03.12.2018 - 4 BN 24.18
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Überraschungsentscheidung (hier: verneint)
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Eine solche, den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 4 BN 24.18 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 16.01.2023 - 4 BN 46.22
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 24.23
Denn die Anhörungsrüge verleiht keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2023 - 4 BN 46.22 - juris Rn. 2 m. w. N.).
- BVerwG, 04.06.2025 - 10 B 1.25 Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 und vom 23. August 2023 - 4 BN 24.23 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 28.03.2025 - 4 B 33.24 Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 und vom 23. August 2023 - 4 BN 24.23 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 19.03.2024 - 4 BN 31.23
Zzurückweisung einer Anhörungsrüge
Sie verleiht insbesondere keinen Anspruch, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der Einwände noch einmal überdenkt und, wenn es an ihr festhält, durch eine ergänzende oder vertiefende Begründung rechtfertigt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 - juris Rn. 4 und vom 23. August 2023 - 4 BN 24.23 - juris Rn. 4).
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