Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6711
BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21 (https://dejure.org/2022,6711)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2022 - 4 BN 25.21 (https://dejure.org/2022,6711)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 4 BN 25.21 (https://dejure.org/2022,6711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 215 Abs. 2
    Anforderungen an den Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB darf keinen irreführenden Zusatz haben!

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    Ein Hinweis, der geeignet ist, beim Betroffenen einen rechtserheblichen Irrtum hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, gegenüber der Gemeinde einen die Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Vorschriften begründenden Sachverhalt geltend zu machen, löst die Unbeachtlichkeit nicht aus (BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - BVerwGE 143, 192 Rn. 15 m.w.N. …sowie vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 15).

    Rn. 10 Der Antragsgegner macht geltend, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 - (BVerwGE 138, 84) und vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - (BVerwGE 143, 192) ab.

    Die Beschwerde entnimmt den Urteilen die Aussage, dass es nicht Aufgabe einer Belehrung im Sinne von § 215 Abs. 2 BauGB ist, den Betroffenen bereits im Einzelnen darüber zu informieren, unter welchen Voraussetzungen ein späterer Normenkontrollantrag zulässig oder unzulässig sein könnte bzw. welche Rechtsfolgen eine unterlassene Rüge in jeder prozessualen Hinsicht hat (…BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 - a.a.O. Rn. 16 und vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion; …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    Rn. 10 Der Antragsgegner macht geltend, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 - (BVerwGE 138, 84) und vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - (BVerwGE 143, 192) ab.

    Die Beschwerde entnimmt den Urteilen die Aussage, dass es nicht Aufgabe einer Belehrung im Sinne von § 215 Abs. 2 BauGB ist, den Betroffenen bereits im Einzelnen darüber zu informieren, unter welchen Voraussetzungen ein späterer Normenkontrollantrag zulässig oder unzulässig sein könnte bzw. welche Rechtsfolgen eine unterlassene Rüge in jeder prozessualen Hinsicht hat (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 - a.a.O. Rn. 16 …und vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    Rn. 9 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, gleichermaßen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    Ein Hinweis, der geeignet ist, beim Betroffenen einen rechtserheblichen Irrtum hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, gegenüber der Gemeinde einen die Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Vorschriften begründenden Sachverhalt geltend zu machen, löst die Unbeachtlichkeit nicht aus (…BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - BVerwGE 143, 192 Rn. 15 m.w.N. sowie vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 15).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4).
  • BVerwG, 18.08.2021 - 1 B 41.21

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.e. Beschwerde gegen …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 25.21
    Tatsachenfragen können die Revisionszulassung auch dann nicht rechtfertigen, wenn ihre Klärung in einer Vielzahl von Verfahren von Bedeutung wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2021 - 1 B 41.21 - juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 28.04.2026 - 2 C 125/24

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung gegen einen …

    Ein Hinweis, der geeignet ist, beim Betroffenen einen rechtserheblichen Irrtum hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, gegenüber der Gemeinde einen die Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB a.F. genannten Vorschriften begründenden Sachverhalt geltend zu machen, löst die Unbeachtlichkeit nicht aus.[St. Rspr. BVerwG, Urteile vom 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BVerwGE 143, 192 Rn. 15 m. w. N. sowie vom 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 15 und Beschlüsse vom 8.1.2024 - 4 BN 15/23 -, juris, Rn. 3 sowie vom 31.1.2022 - 4 BN 25.21 - juris, Rn. 5][St. Rspr. BVerwG, Urteile vom 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - BVerwGE 143, 192 Rn. 15 m. w. N. sowie vom 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 15 und Beschlüsse vom 8.1.2024 - 4 BN 15/23 -, juris, Rn. 3 sowie vom 31.1.2022 - 4 BN 25.21 - juris, Rn. 5].
  • BVerwG, 08.01.2024 - 4 BN 15.23

    Fehlerhafte Bekanntmachung und Rügefrist nach § 215 Abs. 1 BauGB

    Ein Hinweis, der geeignet ist, beim Betroffenen einen rechtserheblichen Irrtum hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, gegenüber der Gemeinde einen die Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB a. F. genannten Vorschriften begründenden Sachverhalt geltend zu machen, löst die Unbeachtlichkeit nicht aus (…vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - BVerwGE 143, 192 Rn. 15 m. w. N. …sowie vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 15 und Beschluss vom 31. Januar 2022 - 4 BN 25.21 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 42.21

    Fehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren

    Der Senat verweist insoweit auf seinen Beschluss vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 BN 25.21 ; von einer weiteren Begründung sieht er nach § 133 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO ab.
  • BVerwG, 08.01.2024 - 4 BN 16.23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …

    Ein Hinweis, der geeignet ist, beim Betroffenen einen rechtserheblichen Irrtum hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, gegenüber der Gemeinde einen die Verletzung der in § 215 Abs. 1 BauGB a. F. genannten Vorschriften begründenden Sachverhalt geltend zu machen, löst die Unbeachtlichkeit nicht aus (…vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 - BVerwGE 143, 192 Rn. 15 m. w. N. …sowie vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 15 und Beschluss vom 31. Januar 2022 - 4 BN 25.21 - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht