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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,567
BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11 (https://dejure.org/2012,567)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 4 BN 29.11 (https://dejure.org/2012,567)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 4 BN 29.11 (https://dejure.org/2012,567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abwägungserhebliche Auswirkung von sich in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 BauGB, § 47 Abs 2 VwGO
    Abwägungserhebliche Auswirkung von sich in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen

  • Wolters Kluwer

    Begründung von abwägungserheblichen Belangen durch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan für benachbarte nicht in einem Bebauungsplangebiet liegende Grundstücke

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächennutzungsplan: Abwägungserheblicher Belang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 837
  • ZfBR 2012, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11
    Nicht abwägungserheblich sind überdies grundsätzlich solche Betroffenheiten, die sich unmittelbar erst in anderen, regelmäßig späteren Planungen mit anderem Geltungsbereich realisieren (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 4 CN 1.10 - BauR 2011, 1947).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11
    Flächennutzungspläne, die sich in der Aufstellung befinden, können sich als Belang jedenfalls dann nicht auswirken, wenn das Anregungsverfahren noch nicht durchgeführt worden ist (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11; Beschluss vom 9. August 1976 - BVerwG 4 B 153.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 129).
  • BVerwG, 09.08.1976 - 4 B 153.75

    Nichtzulassung einer Revision - Erschließung einer vorhandenen Wohnsiedlung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11
    Flächennutzungspläne, die sich in der Aufstellung befinden, können sich als Belang jedenfalls dann nicht auswirken, wenn das Anregungsverfahren noch nicht durchgeführt worden ist (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11; Beschluss vom 9. August 1976 - BVerwG 4 B 153.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 3 S 2249/20

    Bebauungsplan; Abwägung; Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes durch …

    Rn. 75 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch geboten, wenn ein enger konzeptioneller Zusammenhang zwischen den Planungsbereichen besteht, auf den die Gemeinde erkennbar abstellt und der Grundlage ihrer Abwägung im vorausgehenden Planungsgebiet ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.06.2011 - 4 CN 1.10 - juris Rn. 20; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 18.01.2012 - 4 BN 29.11 - juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines …

    Die Planfeststellungsbehörde braucht Belange der Gemeinde, die sich aus - noch - in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen ergeben, deren "Schicksal" aber noch ungewiss ist und die "in der Zukunft liegen", bei ihrer Entscheidung noch nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 18.01.2012, 4 BN 29.11, ZfBR 2012, 262 [bei Juris Rn. 4]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 K 126/17

    Verletzung in eigenen Rechten einer Gemeinde durch einen eisenbahnrechtlichen …

    Flächennutzungspläne, die sich in der Aufstellung befinden, können sich als Belang jedenfalls dann nicht auswirken, wenn das Anregungsverfahren noch nicht durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 4 BN 29.11 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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