Rechtsprechung
| BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07 (4 BN 26.07) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs; Selbstkontrolle durch das Revisionsgerichts bei objektiv willkürlicher Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1075.04
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07
Rn. 3 Soweit der Antragsteller sich gegen die Feststellungen des Senats hinsichtlich des mit der Beschwerde vorgetragenen Aufklärungsmangels, der Divergenz- und der Grundsatzrüge wendet, käme eine Selbstkorrektur des Gerichts aufgrund einer Gegenvorstellung allenfalls dann in Betracht, wenn - zutreffend - geltend gemacht würde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ergangen ist (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2005 - BVerwG 4 BN 15.05 - und vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - juris). - BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07
Damit verweist der Senat auf den Grundsatz, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (Beschluss vom 6. April 2004 - BVerwG 9 B 21.04 - juris). - BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07
Verwerfung einer Gegenvorstellung
Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07
Rn. 1 Die Gegenvorstellung des Antragstellers hat - ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit bzw. der Möglichkeit der Umdeutung in eine Anhörungsrüge (vgl. dazu nur Beschluss vom 1. Juni 2007 - BVerwG 7 B 14.07 - juris) - keinen Erfolg. - BVerwG, 15.03.2005 - 4 BN 15.05
Auszug aus BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07
Rn. 3 Soweit der Antragsteller sich gegen die Feststellungen des Senats hinsichtlich des mit der Beschwerde vorgetragenen Aufklärungsmangels, der Divergenz- und der Grundsatzrüge wendet, käme eine Selbstkorrektur des Gerichts aufgrund einer Gegenvorstellung allenfalls dann in Betracht, wenn - zutreffend - geltend gemacht würde, dass die Entscheidung objektiv willkürlich ergangen ist (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2005 - BVerwG 4 BN 15.05 - und vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen - …
Diesem Vorbringen ist der behauptete Verfahrensfehler nicht zu entnehmen, da ein Beteiligter eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann mit Erfolg rügen kann, wenn er zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 8.8.2007 - 4 BN 35.07 - Juris; Beschl. v. 13.8.2003 - 1 B 259.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 273; Beschl. v. 6.9.1999 - 11 B 13.99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.2026 - 9 S 1106/23
Gesundheitsschädlichkeit von Aluminium unter dem Einfluss von Silizium in …
Ungeachtet dessen kann ein Beteiligter eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann mit Erfolg rügen, wenn er zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10.02.1987 - 2 BvR 314/86 -, juris Rn. 14;… BVerwG, Beschlüsse vom 04.08.2016 - 8 B 24.15 -, juris Rn. 16, vom 08.08.2007 - 4 BN 35.07, - juris Rn. 2;… vom 13.08.2003 - 1 B 359.02 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.09.2014 - 3 S 784/14 -, juris Rn. 47 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2014 - 12 N 83.13 Die begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs setzt grundsätzlich die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten voraus, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (st. Rspr., vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2007 - 4 BN 35.07 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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