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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2865
BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03 (https://dejure.org/2003,2865)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 4 BN 36.03 (https://dejure.org/2003,2865)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 4 BN 36.03 (https://dejure.org/2003,2865)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 2
    Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation; Abwägung; Privateigentum; Festsetzungen, widersprüchliche.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 2
    Abwägung; Auslegung des Planentwurfs; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfrist; Festsetzungen, widersprüchliche; Kompensation; Privateigentum

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 3 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Bebauungsplans ; Überschneidung von Bekanntmachungsfrist und Offenlegungsfrist ; Zulassung einer "Kompensation" ; Formell fehlerhafte Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs; Verkürzung des gesetzlichen Anspruchs auf Einsicht in die ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 3 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6 § 3 Abs. 2
    Zur Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Verkürzung der Bekanntmachungsfrist für die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs - Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation; Abwägung; Privateigentum; Festsetzungen, widersprüchliche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1391
  • BauR 2004, 42
  • ZfBR 2004, 64
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - (NVwZ 1994, 684) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29) ab.

    So hat der Senat beispielsweise den Rechtssatz, dass bei Zeichen in einem Bebauungsplan normalerweise davon auszugehen sei, dass sie als Festsetzungen gewollt seien, dahingehend eingeschränkt, dass er nicht bei einem offenkundigen Versehen gelte (Beschluss vom 4. Januar 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 55.01

    Anforderungen an die planerische Erfassung einzelner Unterarten von Nutzungen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - (NVwZ 1994, 684) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29) ab.

    Um diese Frage ging es in den Entscheidungen des Senats vom 4. Januar 1994 und vom 17. Juli 2001 (a.a.O.) nicht; auch insoweit ist deshalb der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gegeben.

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - (DÖV 2003, 376) zugelassen werden.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2002 - BVerwG 4 CN 1.02 - (BVerwGE 117, 58 ) könnte nur vorliegen, wenn die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, den Bebauungsplan erst nach Klärung von Entschädigungsfragen bekannt machen zu lassen, noch eine abwägende Entscheidung erfordert hätte.
  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Um einen Tag verkürzt ist hier nämlich die Bekanntmachungsfrist, weil die Wochenfrist des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erst am Tage nach der Bekanntmachung beginnt, während die Mindestfrist des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB um einen Tag überschritten ist, weil bei der Berechnung dieser Frist der erste Tag der Auslegung mitzuzählen ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Juni 1972 - GmS-OGB 2/71 - BVerwGE 40, 363).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 1 C 10/83

    Beteiligung; Bürger; Auslegung; Planentwurf; Entwurf; Bebauungsplan; Frist

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Diese Rechtsauffassung wird seit Jahrzehnten in Literatur und Rechtsprechung allgemein vertreten (vgl. z.B. Dolde, NJW 1975, 21 ; Beninde, BauR 1984, 433 ff.;… Bielenberg, a.a.O.;… Battis, in: Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl. 2002, § 3 Rn. 14, jeweils m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. März 1984 - 1 C 10/83 - BRS 42 Nr. 24).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um …

    Schließlich erinnert die Beigeladene zu Recht auch an die höchstrichterliche Rechtsprechung, der zufolge die Nichteinhaltung der Frist für eine Auslegungsbekanntmachung ohne Folgen bleibt, wenn die (bekannt gemachte) Dauer der anschließenden Auslegung so bemessen ist, dass die Mindestfristen für Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs insgesamt eingehalten werden (BVerwG vom 23.7.2003 NVwZ 2003, 1391 = BRS 66 Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2025 - 14 S 376/24

    Teilflächennutzungsplan; Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen; …

    Ein Verstoß gegen das Erfordernis, dass die Bekanntmachung "vor Beginn der Veröffentlichungsfrist" erfolgen muss, kann durch die Dauer der auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Veröffentlichung geheilt werden (Übertragung der Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 BauGB a. F., vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.07.2003 - 4 BN 36.03 - NVwZ 2003, 1391, juris Rn. 4).

    Maßgebend war, dass der gesetzliche Anspruch des interessierten Bürgers auf Einsicht in die Planunterlagen durch eine formell fehlerhafte Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs im Ergebnis nicht verkürzt wurde (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2003 - 4 BN 36.03 - NVwZ 2003, 1391, juris Rn. 4 unter Hinweis auf eine entsprechende "seit Jahrzehnten in Literatur und Rechtsprechung allgemein" so vertretenen Rechtsauffassung).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 77/16

    Bauverbot; besonderer Schutzzweck; Gebietscharakter; Karten; …

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Verkürzung der Bekanntmachungsfrist für die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB; dazu ist bereits höchstrichterlich entschieden und auch in der Literatur allgemein anerkannt, dass die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist dann unbedenklich ist, wenn der gesetzliche Anspruch interessierter Bürger auf Einsicht in die Planunterlagen trotz Nichteinhaltung der Bekanntmachungsfrist im Ergebnis nicht eingeschränkt wird, weil der Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Auslegung und deren bekannt gemachtem Ende insgesamt sowohl die Wochenfrist für die Bekanntmachung als auch die Mindestfrist von einem Monat für die Auslegung umfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.7.2003 - 4 BN 36.03 -, NuR 2004, 109 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02

    1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein …

    Bei der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist der erste Tag der Auslegung mitzuzählen (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6.6.1972 - GmS-OGB 2/71 -, BVerwGE 40, 363 und BVerwG, Beschluss vom 23.7.2003 - 4 BN 36.03 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23.7.2003 - 4 BN 36.03 -) ist die Zulassung einer "Kompensation" (…vgl. Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 3 RdNr. 41) dann unbedenklich, wenn dem interessierten Bürger durch eine formell fehlerhafte Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs sein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht in die Planungsunterlagen im Ergebnis nicht verkürzt wird.

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung; …

    Sie umfasste damit die Mindestfrist von 30 Tagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 2003 - 4 BN 36/03 -, juris Rn. 2 ff.).

    dass die grundsätzlich geltende Mindestfrist (vgl. Art. 6 Abs. 6 UVP-Richtlinie; BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 2003 a. a. O.) zu knapp bemessen war, um die Öffentlichkeit zu informieren und ihr ausreichend Zeit zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung im Hinblick auf die umweltbezogenen Stellungnahmen zu geben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 10 D 107/11

    Befugnis zur Antragstellung auf Normenkontrolle bei möglicher Verletzung des …

    Rn. 71 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003- 4 BN 36.03 -, BRS 66 Nr. 47.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung …

    Unterschiedliche Festsetzungen für ein und dieselbe Fläche scheiden nämlich als wirksamer Beitrag zur Ordnung der baulichen oder sonstigen Nutzung aus, wenn sie sich gegenseitig ausschließen (BVerwG, 4 B 55/01, BRS 64 Nr. 29; BVerwG, 4 BN 36/03, NVwZ 2003, 1391).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

    Das sind zwei Tage länger als gesetzlich vorgeschrieben, weil bei der Berechnung der Mindestfrist des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB der erste Tag der Auslegung mitzuzählen ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.7.2003 - 4 BN 36.03 - NVwZ 2003, 1391 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 1 KN 197/09

    Rechtmäßigkeit der Unterstellung eines größeren Bereichs in einer Gemeinde unter …

    Bei Berechnung der Auslegungsfrist ist somit der erste Tag der Auslegung mitzuzählen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.01.2009 - 1 MN 229/08 -, BauR 2009, 1103 = BRS 74 Nr. 21; BVerwG, Beschl. v. 23.07.2003 - 4 BN 36/03 -, BauR 2004, 42 = NVwZ 2003, 1391;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.02.2004 - 3 S 2548/02 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4060/08

    Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos

    Rn. 107 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 4 BN 36/03 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 7 D 129/06

    Nichteinhaltung der einwöchigen Bekanntmachungsfrist für die Offenlegung des …

  • OVG Bremen, 25.06.2019 - 1 D 1/18

    Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 2391 zwischen Schwachhauser …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 7 D 19/08

    Fristberechnung bei Bekanntmachung auch in Tageszeitung

  • OVG Sachsen, 24.01.2025 - 4 C 5/19

    Rechtsschutzbedürfnis bei widersprüchlichem Verhalten, Rechtskraftwirkung bei …

  • VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 5139/15

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides zur Erweiterung des kleinflächigen …

  • VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4367/08

    Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 14 N 09.229

    Landschaftsschutzgebieteverordnung; Änderung nach erstmaliger öffentlicher …

  • VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14

    Erteilung eines positiven planungsrechtlichen Bauvorbescheides für die Errichtung …

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 15 N 11.1364

    Keine Präklusion wegen fehlerhafter Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 14 N 10.1240

    Klagefrist bei Normenkontrolle, die sich gegen einen Bebauungsplan wendet, der …

  • VGH Bayern, 04.05.2004 - 7 CE 04.1159

    Anspruch auf Zulassung zur Abiturprüfung; Berechnung der Punktzahl in …

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