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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2012 - 4 BN 36.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34780
BVerwG, 22.10.2012 - 4 BN 36.12 (https://dejure.org/2012,34780)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2012 - 4 BN 36.12 (https://dejure.org/2012,34780)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 (https://dejure.org/2012,34780)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Qualifizierung von baulichen Anlagen im Rahmen der festgesetzten Zweckbestimmung einer Grünfläche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB
    Qualifizierung von baulichen Anlagen im Rahmen der festgesetzten Zweckbestimmung einer Grünfläche

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" im Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 15.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, 15
    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" im Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 199
  • ZfBR 2013, 178
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 11.04.2017 - 4 B 11.17

    Zulässigkeit von Nebenanlagen nach BauNVO

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat entschieden, dass mit der auf ihr beruhenden Festsetzung - wie der Begriff "Grünfläche" nahelegt - im Grundsatz die sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung geregelt wird, dass aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausgeschlossen sind, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - BauR 2013, 199 Rn. 4).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der …

    Rn. 7 In der Rechtsprechung des Senats ist im Übrigen anerkannt, dass mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB - wie der Begriff der "Grünfläche" nahelegt - im Grundsatz die sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung geregelt wird, dass aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausgeschlossen sind, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - BauR 2013, 199 = juris Rn. 4 …und vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 8), was sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - a.a.O. Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Mit der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB wird - wie der Begriff der "Grünfläche" nahelegt - im Grundsatz die sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung geregelt; im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche sind aber bauliche Anlagen nicht ausgeschlossen, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BVerwG, Beschl. v. 22.10.2012 - BVerwG 4 BN 36.12 -, BRS 79 Nr. 34, RdNr. 4 in juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-) …

    Insoweit genügt es jedoch, dass sich durch Auslegung zweifelsfrei bestimmen lässt, ob die festgesetzte Grünfläche der öffentlichen oder der privaten Nutzung dienen soll (vgl. hierzu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.09.2014 - 2 D 87/13.NE, BauR 2015, 219, und vom 15.01.1991 - 11a NE 26/88 -, NVwZ-RR 1992, 10; BVerwG, Urteil vom 22.10.2012 - 4 BN 36.12 -, BauR 2013, 199).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 1 B 16.2375

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Garage

    Bei der Garage mit Aufenthaltsraum handelt es sich auch nicht um eine untergeordnete bauliche Anlage, die der Darstellung als private Grünfläche ggf. nicht widersprechen würde (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2012 - 4 BN 36.12 - BauR 2013, 199).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Mit der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB wird - wie der Begriff der "Grünfläche" nahelegt - im Grundsatz die sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung geregelt; im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche sind aber bauliche Anlagen nicht ausgeschlossen, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BVerwG, Beschl. v. 22.10.2012 - BVerwG 4 BN 36.12 -, BRS 79 Nr. 34, RdNr. 4 in juris, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 22.07.2014 - 12 U 192/13

    Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt: Einfriedungsanspruch des Nachbarn eines …

    Daraus folgt, dass bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen, die der Zweckbestimmung der jeweiligen Grünfläche dienen, bei einer Gesamtbetrachtung nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen, damit der grundsätzliche Charakter als Grünfläche erhalten bleibt (z. B. BVerwG BauR 2013, 199; OVG NRW BauR 2012 1750; OVG Sachsen, Beschluss vom 5. März 2002 - 1 D 18/00).

    Die Frage, ob bauliche Anlagen im Rahmen der festgesetzten Zweckbestimmung der Grünfläche eine nur untergeordnete Bedeutung haben, beurteilt sich dabei stets nach den Umständen des konkreten Einzelfalls und ist einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (z. B. BVerwG BauR 2013, 199).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21

    Zulässigkeit einer Teilrückbauverfügung; Zulässigkeit baulicher Anlagen innerhalb …

    Die Festsetzung einer Grünfläche schließt im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht aus, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben; von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Anlage sowohl in funktioneller als auch in räumlich-gegenständlicher Hinsicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 5).

    Mit der Festsetzung einer Grünfläche regelt der Plangeber eine sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung, die aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausschließt, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben; von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Anlage sowohl in funktioneller als auch in räumlich-gegenständlicher Hinsicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung; …

    Die Festsetzung von Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zielt zwar auf eine durch Bewuchs geprägte nicht bauliche Nutzung, schließt jedoch bauliche Anlagen nicht aus, soweit diese sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Grünfläche halten und eine nur untergeordnete Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - BVerwG 4 BN 36.12 -, juris Rn. 4;… Schrödter in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2014, § 9 Rn. 100;… Soefker in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, Stand: Februar 2015, § 9 Rn. 124, 131), so dass die Errichtung entsprechender Anlagen - auch ohne ausdrückliche textliche Festsetzung - zulässig ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 22/20

    Rüge von Ermittlungsmängeln und Bewertungsmängeln innerhalb der Jahresfrist; …

    Im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche sind bauliche Anlagen jedoch nicht ausgeschlossen, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.10.2012 - 4 BN 36.12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.;… vgl. Söfker, in: EZBK, BauGB, Stand: Februar 2023, § 9 Rn. 124).

    Die Frage, ob bauliche Anlagen im Rahmen der festgesetzten Zweckbestimmung der Grünfläche eine nur untergeordnete Bedeutung haben, beurteilt sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2012 - 4 BN 36.12 -, juris, Rn. 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 1 KN 5/23

    Festsetzung des Kulturdenkmals "Grünanlage mit Ehrenmal und Gedenkeiche" als …

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2025 - 10 D 17/23

    Keine Bebauung auf privater Grünfläche!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 10 A 204/22

    Zulassung von Nebenanlagen auf einer im Bebauungsplan festgesetzten privaten oder …

  • VGH Bayern, 13.02.2025 - 15 ZB 24.2130

    Beseitigungsanordnung, festgesetzte Grünfläche, Hochwasserschutz.

  • VG Ansbach, 26.10.2016 - AN 3 K 15.01579

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei Festsetzung des Nutzungszwecks des Grundstücks …

  • VGH Bayern, 02.03.2023 - 1 ZB 22.1858

    Beseitigungsanordnung für ein Schwimmbecken

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 LB 73/20

    Einfriedung; Grünfläche; Grünfläche, private; heimisch; Mauer; Pflanzbindung; …

  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 CS 22.2482

    Beseitigungsanordnung für ein Nebengebäude im Vorgarten

  • VG Bayreuth, 30.08.2019 - B 2 Sa 19.594

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines …

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