Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Verfahrensfehler durch das nicht vorlegen lassen von angelegten Akten und elektronischen Dokumente; Rechtsfolgen des Widerspruchs gegen einen abstrakten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch das Oberverwaltungsgericht (OVG); Zulässigkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2007 - 10 A 3.05
- BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Rn. 3 Die Antragstellerin macht geltend, dass das angefochtene Urteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - (NVwZ 2007, 1054 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) abweiche. - BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Rn. 14 2. Eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Senats vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - (BVerwGE 85, 289) ist nicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Hierfür muss ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz benannt werden, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
- BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81
Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Welche bundesrechtlichen Grenzen die Auslegung des Landesplanungsrechts einzuhalten haben sollte und dass der bundesrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist, zeigt die Beschwerde nicht - wie dies erforderlich wäre (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 5. Juli 2006 - BVerwG 4 B 51.06 - juris) - auf. - BVerwG, 05.07.2006 - 4 B 51.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Welche bundesrechtlichen Grenzen die Auslegung des Landesplanungsrechts einzuhalten haben sollte und dass der bundesrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist, zeigt die Beschwerde nicht - wie dies erforderlich wäre (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 5. Juli 2006 - BVerwG 4 B 51.06 - juris) - auf. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - 7 D 71/06
Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan hinsichtlich der Zulässigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07
Insoweit hatte das Oberverwaltungsgericht einen anderen Sachverhalt zu beurteilen, als das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23. August 2007 - 7 D 71/06.NE -, auf das sich die Antragsgegnerin ergänzend beruft.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
Errichtung eines Windenergieparks in einem faktischen Vogelschutzgebiet: …
Denn sie dürfte wegen der unterbliebenen Abwägung der seit der ersten Beschlussfassung grundlegend veränderten Umstände hinsichtlich des hier in Rede stehenden, nach den vorliegenden Erkenntnissen in einem (faktischen) Vogelschutzgebiet gelegenen Windeignungsgebietes abwägungsfehlerhaft und damit unwirksam sein (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27. März 2007 - 10 A 3.05 -, n.v., EA S. 36 ff., für den parallel gelagerten Fall des im Vogelschutzgebiet Randow-Welse-Bruch gelegenen Windeignungsgebietes W_____; nachfolgend BVerwG, Beschluss v. 25. Oktober 2007 - 4 BN 42.07 -, zit. nach juris).
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