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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3362
BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15 (https://dejure.org/2016,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2016 - 4 BN 46.15 (https://dejure.org/2016,3362)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 4 BN 46.15 (https://dejure.org/2016,3362)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit des Begriffs der "Verkaufsflächenuntergrenze" hinsichtlich Festsetzung für andere Sortimente; Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 11 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 -3
    Klärungsbedürftigkeit des Begriffs der "Verkaufsflächenuntergrenze" hinsichtlich Festsetzung für andere Sortimente; Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Im Übrigen sind die Anforderungen an die Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen in der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 1 und Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 4 BN 32.12 - ZfBR 2013, 279) rechtsgrundsätzlich geklärt.

    Ein Rechtssatz des Inhalts, dass die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans aus sich heraus verständlich sein müssen, den die Beschwerde der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts gegenüberstellt, lässt sich der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 1) nicht entnehmen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Rn. 9 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Dieser Rechtsstandpunkt widerspricht nicht dem von der Beschwerde zitierten, auf eine abschnittsweise Straßenplanung bezogenen Rechtssatz des Senats (Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 22) des Inhalts, dass die spätere Betroffenheit eines Grundeigentümers mit Grundstücken außerhalb des Plangebiets in die bauleitplanerische Abwägung einbezogen werden muss, wenn diese Betroffenheit Folge des planerischen Konzepts der Gemeinde, das der Baugebietsausweisung zugrunde liegt, und Ausdruck der planerischen Selbstbindung ist.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Rn. 10 a) Das gilt zum einen, soweit die Beschwerde geltend macht, indem das Oberverwaltungsgericht es für zulässig erachtet habe, neben den Quadratmeterobergrenzen der Gesamtverkaufsfläche des Betriebes und einzelner Sortimente gleichzeitig auch ein anderes Sortiment mit einer "Verkaufsflächenobergrenze" (richtig wohl: "Verkaufsflächenuntergrenze") festzusetzen, weiche es von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 - (Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 17 S. 15) ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Hierzu muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Beschwerdebegründung dargelegt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Hierzu muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Beschwerdebegründung dargelegt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Ein Urteil muss lediglich erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 21.12.2012 - 4 BN 32.12

    Zur Notwendigkeit des Rückgriffs auf Sortimentslisten; Bestimmung der Art der …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2016 - 4 BN 46.15
    Im Übrigen sind die Anforderungen an die Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen in der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 1 und Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 4 BN 32.12 - ZfBR 2013, 279) rechtsgrundsätzlich geklärt.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 8 LB 97/19

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Einstellung der beruflichen …

    Rn. 11 In dem Normenkontrollverfahren legte der Kläger im Oktober 2015 Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht ein (4 BN 46.15).

    Rn. 14 Mit Schriftsatz vom 27. Januar 2016 beantragte der Kläger in dem Normenkontrollverfahren OVG Nordrhein-Westfalen 10 D 44/13.NE, BVerwG 4 BN 46.15 bei dem Bundesverwaltungsgericht, das Rubrum zu berichtigen.

    Rn. 18 Am 4. Mai 2016 unterschrieb der Kläger in dem Verfahren OVG Nordrhein-Westfalen 10 D 44/13.NE, BVerwG 4 BN 46.15 ein Empfangsbekenntnis.

    Rn. 62 Diese Selbstvertretung erfolgte insbesondere dadurch, dass er in dem Verfahren 4 BN 46.15 vor dem Bundesverwaltungsgericht am 27. Januar 2016 einen Rubrumsberichtigungsantrag gestellt hat.

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …

    Die Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Festsetzungen eines Bebauungsplans sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 BN 46.15 - juris Rn. 6 m. w. N.; Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 1).
  • BVerwG, 21.09.2021 - 8 B 4.21

    Vollständige Einstellung anwaltlicher Tätigkeit als Voraussetzung eines …

    Die Tätigkeit des Klägers im Verfahren - 4 BN 46.15 - vor dem Bundesverwaltungsgericht hat es nicht nur als Selbstvertretung, sondern zugleich auch als Fremdvertretung im Interesse der vom Kläger vertretenen Eigentümergemeinschaft gewertet.
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer …

    Die Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Festsetzungen eines Bebauungsplans sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 BN 46.15 - juris Rn. 6 m. w. N.; Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 1).
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