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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2009 - 4 BN 5.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14355
BVerwG, 25.03.2009 - 4 BN 5.09 (https://dejure.org/2009,14355)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2009 - 4 BN 5.09 (https://dejure.org/2009,14355)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2009 - 4 BN 5.09 (https://dejure.org/2009,14355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision aufgrund fehlender grundsätzlicher Bedeutung bzgl. der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 1 Abs. 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7
    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision aufgrund fehlender grundsätzlicher Bedeutung bzgl. der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 4 BN 5.09
    Das Oberverwaltungsgericht ist vielmehr - der bereits vorhandenen Rechtsprechung des Senats folgend (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 = BRS 65 Nr. 17) - davon ausgegangen, dass die Abwasserbeseitigung zu den Belangen gehört, die nach Lage der Dinge regelmäßig in die nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotene Abwägung einzustellen sind, und dass die Gemeinde schon bei der Planung und nicht erst bei der bauordnungsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens Gefahrensituationen, die als Folge der Planung entstehen oder verfestigt werden können, zu ermitteln und in die planerische Abwägung einzustellen hat.
  • BVerwG, 24.09.2026 - 4 BN 44.25

    Nicht jede Änderung des Planentwurfs verpflichtet zur erneuten Beteiligung!

    Der allgemeine Inhalt des Abwägungsgebots (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 12 m. w. N.) sowie dessen Anforderungen an eine für Nachbargrundstücke gefahrlose Ableitung von Niederschlagswasser (BVerwG, Urteile vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 …und vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - Buchholz 406.11 § 13a BauGB Nr. 2 Rn. 13; Beschluss vom 25. März 2009 - 4 BN 5.09 - BRS 74 Nr. 28 Rn. 4) und die Bewältigung von Verkehrslärm innerhalb und außerhalb des Plangebiets (BVerwG…, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 Rn. 12 ff.;… Beschlüsse vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128 Rn. 5 und vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 - ZfBR 2010, 690 ) sind in der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2019 - 3 K 376/15

    Abwägung zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Niederschlagswassers aus einem …

    Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Abwägung fehlerhaft ist, weil durch abfließendes Niederschlagswasser Schäden auf dem Grundstück der Antragsteller entstehen könnten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2002 - 4 CN 14/00 -, juris Rn. 13;… BVerwG, Urt. v. 04.11.2015 - 4 CN 9/14 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 25.03.2009 - 4 BN 5/09 -, juris Rn. 4;… OVG Greifswald, Urt. v. 14.05.2014 - 3 K 53/11 -, S. 9 d. Umdr.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…grundlegend hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rn. 13 ff.) ist geklärt, dass die Abwasserbeseitigung zu den Belangen gehört, die nach Lage der Dinge regelmäßig in die nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotene Abwägung einzustellen sind (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 1, Nr. 7 Buchst. e) BauGB), und dass die Gemeinde schon bei der Planung und nicht erst bei der bauordnungsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens Gefahrensituationen, die als Folge der Planung entstehen oder verfestigt werden können, zu ermitteln und in die planerische Abwägung einzustellen hat (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.03.2009 - 4 BN 5.09 -, Rn. 4, juris;… VGH Mannheim, Urt. v. 24.07.2019 - 5 S 2405/17 -, juris Rn. 33).

    Rn. 43 Unabhängig hiervon muss die Gemeinde bei Erlass des Satzungsbeschlusses davon ausgehen können, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem in dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden und funktionstüchtig sein wird, in dem die nach dem Plan zulässigen baulichen Anlagen fertig gestellt und nutzungsreif sein werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.2009 - 4 BN 5.09 -, Rn. 4, juris;… VGH Mannheim a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2014 - 4 BN 25.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass zur abwägungsfehlerfreien Bewältigung der Niederschlagswasserbeseitigung die Gemeinde bei Erlass des Satzungsbeschlusses davon ausgehen können muss, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem in dem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden und funktionstüchtig sein wird, in dem die nach dem Plan zulässigen baulichen Anlagen fertig gestellt und nutzungsreif sind (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 und Beschluss vom 25. März 2009 - BVerwG 4 BN 5.09 - BRS 74 Nr. 28 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2026 - 7 D 40/23

    Beseitigung von Niederschlagswasser ist abwägungserheblicher Belang!

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BauR 2002, 1650 = juris, Rn. 13f., und Beschluss vom 25.3.2009 - 4 BN 5.09 -, BRS 74 Nr. 28 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 24.11.2008 - 7 D 52/07.NE -, juris, Rn. 93f.
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