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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,23156
BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20 (https://dejure.org/2021,23156)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2021 - 4 BN 50.20 (https://dejure.org/2021,23156)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 4 BN 50.20 (https://dejure.org/2021,23156)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2
    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz bei der Auslegungsbekanntmachung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz bei der Auslegungsbekanntmachung

  • JurPC

    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz bei der Auslegungsbekanntmachung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 3 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 2
    Der in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB enthaltene Zusatz, dass Stellungnahmen 'schriftlich oder zur Niederschrift' der Verwaltung vorgebracht werden können, schränkt die Beteiligungsrechte ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 2
    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellungnahme "schriftlich oder zur Niederschrift": Beteiligungsrechte eingeschränkt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    E-Mails genügen der Form des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegungsbekanntmachung verlangt keine Formvorgaben für Einwendungen! (IBR 2021, 540)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1311
  • BauR 2021, 1559
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 , vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 …und vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - juris Rn. 5).

    Aus ihrer Funktion folgt aber, dass sie schriftlich fixiert sein müssen; nur so können sie verlässlich in die weiteren Überlegungen der planenden Behörde einfließen (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 ).

    Rn. 4 Hiernach erweist sich der Zusatz, dass Stellungnahmen "schriftlich oder mündlich zur Niederschrift" vorgebracht werden können, als unschädlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 ).

    Rn. 5 Im Übrigen darf als Adressat der Bekanntmachung der mündige Bürger vorausgesetzt werden, der sich nicht durch vermeintliche Unklarheiten von der Wahrnehmung seiner Rechte abhalten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 …und Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - Rn. 55).

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Nichts anderes folgt daraus, dass bei einer gesetzlich angeordneten Schriftform wie etwa in § 81 VwGO dem Medium, mit dem eine Äußerung niedergelegt wird, wegen der Anforderungen an den Nachweis der Identität und des Verkehrswillens des Urhebers größere Bedeutung zukommt, die elektronische Form der Übermittlung demnach nicht ohne Weiteres erfasst wird und ausdrücklich aufgeführt werden muss, wenn sie ebenfalls zugelassen werden soll (siehe § 55a VwGO; vergleiche BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - Rn. 34 f., 39 ff.).

    Rn. 5 Im Übrigen darf als Adressat der Bekanntmachung der mündige Bürger vorausgesetzt werden, der sich nicht durch vermeintliche Unklarheiten von der Wahrnehmung seiner Rechte abhalten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 und Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - Rn. 55).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Diese Rechtsansicht ist durch die technische Entwicklung und den Bedeutungszuwachs der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere durch den E-Mail-Verkehr, nicht überholt (so aber OVG Münster, Urteile vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE - BauR 2019, 1410 und vom 26. Oktober 2020 - 10 D 66/18 NE - BauR 2021, 181 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Diese Bekanntmachung hat in einer Weise zu erfolgen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregung und Bedenken bewusst zu machen und dadurch gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 , vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 …und vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 10 D 66/18

    Bebauungsplan für die Erweiterung des DOC Ochtrup ist unwirksam

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Diese Rechtsansicht ist durch die technische Entwicklung und den Bedeutungszuwachs der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere durch den E-Mail-Verkehr, nicht überholt (so aber OVG Münster, Urteile vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE - BauR 2019, 1410 und vom 26. Oktober 2020 - 10 D 66/18 NE - BauR 2021, 181 ).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 55.19

    Analogie; Anregungen und Bedenken; Auslegungsbekanntmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 , vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 und vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Denn die Rechtsordnung darf vom Bild eines mündigen Bürgers ausgehen, der, wenn er aufgrund der zutreffenden Darstellung der gesetzlichen Regelungen gleichwohl unsicher ist, ob er mit einer einfachen E-Mail Einwendungen erheben kann, sich gerade dieses unkomplizierten Kommunikationsmittels bedient, um gegebenenfalls durch eine kurze Anfrage bei der Planfeststellungsbehörde bestehende Zweifel zu beseitigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 35 und Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 26 Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Nur eine solche Form gewährleistet, dass die Stellungnahmen verlässlich in die weiteren Überlegungen der planenden Behörde einfließen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 3 f.).
  • VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, …

    Hiermit ist es dem mündigen Bürger, von dem die Gemeinde als Adressat der Bekanntmachung ausgehen darf (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2021 - 4 BN 50.20 - juris Rn. 5), möglich, seine Stellungnahmen auch per E-Mail zu versenden.
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