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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20740
BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19 (https://dejure.org/2020,20740)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2020 - 4 BN 53.19 (https://dejure.org/2020,20740)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 4 BN 53.19 (https://dejure.org/2020,20740)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei befürchteter Erhöhung der Verkehrslärmbelastung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB
    Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei befürchteter Erhöhung der Verkehrslärmbelastung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarlicher Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Voraussetzungen der Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag; Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ; Geltendmachung einer Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei befürchteter Erhöhung der Verkehrslärmbelastung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann stört vermehrter Verkehrslärm mehr als geringfügig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).

    Die Antragsbefugnis ist jedoch dann nicht gegeben, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet (BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 a.a.O. S. 217 und vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209 ).

    Die Prüfung, ob das der Fall ist, ist allerdings nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. S. 218) und darf nicht in einem Umfang und in einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (BVerwG…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 BN 42.10 - BauR 2011, 1641 Rn. 8).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Der Senat hat ferner entschieden, dass eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms auch unterhalb der Grenzwerte zum Abwägungsmaterial gehört (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 und 4 VR 1.07 - ZfBR 2007, 580) und damit die Antragsbefugnis eines Betroffenen begründen kann.

    Vielmehr bedarf es einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbelastung und der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 = juris Rn. 5 m.w.N.; siehe auch schon Beschluss vom 19. Februar 1992 - 4 NB 11.91 - BRS 54 Nr. 41 S. 120).

    Selbst eine Lärmzunahme, die, bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel, für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist, kann nach dieser Entscheidung zum Abwägungsmaterial gehören (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Andererseits muss das Gericht widerstreitendes Vorbringen des Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die maßgeblichen Tatsachenbehauptungen in der Antragsschrift als offensichtlich unrichtig erweisen, nicht ausblenden, sondern kann auf der Grundlage des wechselseitigen Schriftverkehrs darüber befinden, ob es einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers geben kann (zusammenfassend: BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 BN 13.13 - ZfBR 2014, 159 Rn. 4; ferner Beschluss vom 14. September 2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154 Rn. 10).

    Damit scheidet schon tatbestandlich eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO aus (…BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2015 - 4 BN 30.14 - BauR 2015, 967 = juris Rn. 7 und vom 14. September 2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154 Rn. 15).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Rn. 9 Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 a.a.O. S. 137 f.; Beschluss vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 142).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Vielmehr bedarf es einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbelastung und der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets (BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 = juris Rn. 5 m.w.N.; siehe auch schon Beschluss vom 19. Februar 1992 - 4 NB 11.91 - BRS 54 Nr. 41 S. 120).

    Im Beschluss vom 19. Februar 1992 - 4 NB 11.91 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 = NJW 1992, 2844) hat der Senat zudem darauf hingewiesen, dass sich die Schwelle der Abwägungsrelevanz bei Verkehrslärmerhöhungen nicht allein durch einen Vergleich von Lärmmesswerten markieren lässt.

  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn das Interesse des Betroffenen geringwertig, nicht schutzwürdig, für die Gemeinde nicht erkennbar oder sonst makelbehaftet ist (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2015 - 4 BN 30.14 - ZfBR 2015, 380 = BauR 2015, 967 m.w.N.).

    Damit scheidet schon tatbestandlich eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO aus (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2015 - 4 BN 30.14 - BauR 2015, 967 = juris Rn. 7 …und vom 14. September 2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154 Rn. 15).

  • BVerwG, 11.08.2015 - 4 BN 12.15

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Ist der Lärmzuwachs allerdings nur geringfügig, geht er mithin über die Bagatellgrenze nicht hinaus, oder wirkt er sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so muss er nicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 CN 1.98 - NVwZ 2000, 807 ; Beschlüsse vom 11. August 2015 - 4 BN 12.15 - BRS 83 Nr. 49 = juris Rn. 6 m.w.N., vom 13. Juli 2017 - 4 BN 10.17 - BauR 2017, 1972 …und vom 24. August 2017 - 4 BN 35.17 - BeckRS 2017, 126213 Rn. 6).

    Das ist in erster Linie Aufgabe des Tatrichters (BVerwG, Urteil vom 17. September 1998 - 4 CN 1.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 126 S. 109 f.;… Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 4 BN 44.10 - juris Rn. 9…, vom 20. Juli 2011 - 4 BN 22.11 - BauR 2012, 76 = juris Rn. 6 und vom 11. August 2015 - 4 BN 12.15 - BRS 83 Nr. 49 = juris Rn. 6).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Verkehrslärmzunahme auch unterhalb des 3-dB(A)-Kriteriums abwägungsbeachtlich sein kann (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206 = juris Rn. 27 m.w.N., für eine Zunahme in Höhe von 1, 5 dB(A)).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Andererseits muss das Gericht widerstreitendes Vorbringen des Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die maßgeblichen Tatsachenbehauptungen in der Antragsschrift als offensichtlich unrichtig erweisen, nicht ausblenden, sondern kann auf der Grundlage des wechselseitigen Schriftverkehrs darüber befinden, ob es einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers geben kann (zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 4 BN 13.13 - ZfBR 2014, 159 Rn. 4;… ferner Beschluss vom 14. September 2015 - 4 BN 4.15 - ZfBR 2016, 154 Rn. 10).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
    Rn. 10 Das Interesse des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme aufgrund des Zu- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu bleiben, kann nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen, wenn sich der durch die Planung ausgelöste Verkehr innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523 ; Beschlüsse vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 - NVwZ 2008, 426 …und vom 12. Juni 2008 - 4 BN 8.08 - BauR 2008, 1416 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe; …

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und …

  • BVerwG, 21.08.2018 - 4 BN 44.17

    Geltendmachung von Fehlern im Sinne des § 214 Abs. 2a BauGB gegenüber der …

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des …

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11

    Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht …

  • BVerwG, 10.10.2013 - 4 BN 36.13

    Freiheit der Gemeinden bei der Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines …

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 13.07.2017 - 4 BN 10.17

    Planbetroffenheit bei Lärmbelastung; Bagatellgrenze; Maßstab für Privatstraße

  • BVerwG, 24.08.2017 - 4 BN 35.17

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10

    Antragsbefugnis beim Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 30.11.2004 - 1 B 48.04

    Schlüssige Darlegung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des …

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der …

  • BVerwG, 24.08.2017 - 4 B 35.17

    Darlegen der Verfahrensfreiheit und Privilegierung des Vorhabens als Maßnahme im …

  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 81.80

    Nutzungsausfallentschädigung für ein zum Ausbau eines Gewässers in Anspruch …

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2024 - 1 KN 7/23

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans (ohne Erfolg)

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin vom 5. September 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. Juni 2020 (4 BN 53.19) das Urteil des Senats aufgehoben, soweit der Normenkontrollantrag zum Az. 1 KN 18/17 gegen den streitgegenständlichen Bebauungsplan (Nr. 67) abgelehnt worden ist und hat die Sache insoweit zurückverwiesen.

    Selbst eine Lärmzunahme, die, bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel, für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist, kann danach zum Abwägungsmaterial gehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 53.19 -, Rn. 10, juris, m.w.N;… vgl. auch Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 42).

    Rn. 55 "[…] der Senat geht - nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 53.19 - das Urteil vom 6. Juni 2019 aufgehoben hatte, mit dem der Normenkontrollantrag der Antragstellerin vom 3. August 2017 als unzulässig abgelehnt worden war, und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat - davon aus, dass die Antragstellerin antragsbefugt im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist.".

    Mit der nachträglichen Einholung eines Lärmgutachtens, das sich auch mit den Auswirkungen des planinduzierten Neuverkehrs befasst, hat die Antragsgegnerin hinreichend ermittelt und bewertet, welche Lärmauswirkungen ihre Planung hat und damit den vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 16. Juni 2020 (4 BN 53.19) festgestellten Ermittlungsfehler geheilt.

    Rn. 91 Es liegt auch kein Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2020 (4 BN 53.19) vor.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 16. Juni 2020 (4 BN 53.19) Folgendes ausgeführt:.

    Es ist folglich unschädlich, dass die Antragsgegnerin im Bebauungsplanverfahren insofern keine entsprechenden Ermittlungen (§ 2 Abs. 3 BauGB) angestellt hat." (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 53.19 -, juris Rn. 12).

    Entsprechend den oben zitierten Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2020 (4 BN 53.19) kann der Ziel- und Quellverkehr zum/vom streitbefangenen Plangebiet nur im Bereich der Travemünder Landstraße dem Plangebiet zugerechnet werden, mit Erreichen der B 76 geht er aber im allgemeinen Straßenverkehr auf und kann davon nicht mehr unterschieden werden.

  • BVerwG, 28.07.2026 - 4 BN 35.25

    Keine Antragsbefugnis bei fehlender Abwägungserheblichkeit!

    Den in der Beschwerde wiedergegebenen Rechtssätzen zu den Voraussetzungen der Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in den Beschlüssen des Senats vom 16. Juni 2020 - 4 BN 39.19 - (…ZfBR 2020, 778 Rn. 4), vom 16. Juni 2020 - 4 BN 53.19 - (BRS 88 Nr. 175 S. 1102) und vom 1. Juli 2020 - 4 BN 49.19 - (…Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 221 Rn. 7) stellen die Antragsteller keine abweichenden Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofs gegenüber; vielmehr rügen sie im Stil der Begründung eines zugelassenen Rechtsmittels sinngemäß, das Gericht habe diese Anforderungen nicht beachtet.
  • BVerwG, 28.07.2026 - 4 BN 36.25
    Den in der Beschwerde wiedergegebenen Rechtssätzen zu den Voraussetzungen der Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in den Beschlüssen des Senats vom 16. Juni 2020 - 4 BN 39.19 - (…ZfBR 2020, 778 Rn. 4), vom 16. Juni 2020 - 4 BN 53.19 - (BRS 88 Nr. 175 S. 1102) und vom 1. Juli 2020 - 4 BN 49.19 - (…Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 221 Rn. 7) stellt der Antragsteller keine abweichenden Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofs gegenüber; vielmehr rügt er im Stil der Begründung eines zugelassenen Rechtsmittels sinngemäß, das Gericht habe diese Anforderungen nicht beachtet.
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