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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9768
BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00 (https://dejure.org/2000,9768)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2000 - 4 BN 58.00 (https://dejure.org/2000,9768)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 (https://dejure.org/2000,9768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 47 VwGO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang im Normenkontrollverfahren; Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2001, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00
    Denn wegen Funktionslosigkeit tritt eine bauplanerische Festsetzung nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwGE 54, 5 ; 108, 71 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00
    Denn wegen Funktionslosigkeit tritt eine bauplanerische Festsetzung nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwGE 54, 5 ; 108, 71 ).
  • BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 2.23

    Zur Frage der Offenkundigkeit der Funktionslosigkeit einer Festsetzung in einem …

    Soweit das Berufungsgericht dabei zugrunde gelegt hat, dass es für die Beurteilung der Funktionslosigkeit auf die Verhältnisse seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans ankommt, bei einem planwidrigen Altbestand sowie bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung - und damit bei entsprechend weiterer planwidriger Entwicklung - allerdings schneller ein Verlust der Steuerungsfähigkeit eintreten kann (UA S. 23 f.), folgt es der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 - BRS 63 Nr. 54 S. 285).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 10.17

    Isolierte Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung; maßgebliches Gebiet; Aufgabe …

    Allerdings kann bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung u.U. schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -, juris Rdn. 3), wobei "schneller" nicht den zeitlichen Aspekt betrifft, sondern u.U. ein "Weniger" an baulicher Entwicklung zur Annahme der Funktionslosigkeit einer Festsetzung führen kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 10 B 15.18

    Funktionslosigkeit - GFZ - Berliner Baunutzungsplan - Baublockrechtsprechung - …

    In erster Linie ist aber auch dann die Entwicklung seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 58.00 -, juris Rn. 3).
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