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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4096
BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09 (https://dejure.org/2010,4096)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 4 BN 59.09 (https://dejure.org/2010,4096)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 (https://dejure.org/2010,4096)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 6 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 11 BauGB
    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit einer Lärmbelästigung unter Heranziehung der Werte der DIN 18005-1 als Orientierungshilfe in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einem städtebaulichen Handlungskonzept

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 7; DIN 18005.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit einer Lärmbelästigung unter Heranziehung der Werte der DIN 18005-1 als Orientierungshilfe in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einem städtebaulichen Handlungskonzept

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abwägungsrelevanz nicht rechtsgrundsätzlich zu klären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1180
  • ZfBR 2010, 690
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    Die Werte der DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden; je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (Urteil vom 22. März 2007 - BVerwG 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 Rn. 15).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass Lärmbelästigungen nicht erst dann abwägungsbeachtlich sind, wenn sie als schädliche Umwelteinwirkungen zu qualifizieren sind oder gar die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreiten (Beschluss vom 8. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 19.04 - BRS 67 Nr. 19).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    Die Frage, ob im vorinstanzlichen Verfahren gegen die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung verstoßen worden ist, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Gerichts der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09
    Rn. 14 Die Beschwerde macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei bei der Ablehnung des Beweisantrags zu 2 Unterpunkt c von dem Rechtssatz ausgegangen, auch bei Vorliegen nur urkundlich in den Prozess eingeführter Gutachten trotz eines dahingehenden Beweisantrags nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet zu sein, womit es von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - juris Rn. 22) abweiche.
  • BVerwG, 24.09.2026 - 4 BN 44.25

    Nicht jede Änderung des Planentwurfs verpflichtet zur erneuten Beteiligung!

    Der allgemeine Inhalt des Abwägungsgebots (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 12 m. w. N.) sowie dessen Anforderungen an eine für Nachbargrundstücke gefahrlose Ableitung von Niederschlagswasser (BVerwG, Urteile vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 …und vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 - Buchholz 406.11 § 13a BauGB Nr. 2 Rn. 13;… Beschluss vom 25. März 2009 - 4 BN 5.09 - BRS 74 Nr. 28 Rn. 4) und die Bewältigung von Verkehrslärm innerhalb und außerhalb des Plangebiets (BVerwG…, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 Rn. 12 ff.;… Beschlüsse vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128 Rn. 5 und vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 - ZfBR 2010, 690 ) sind in der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt.
  • BVerwG, 21.04.2026 - 4 CN 1.25

    Trennungsgrundsatz ist kein Dogma!

    Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005-1 überschritten werden, desto gewichtiger müssen die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238 Rn. 15; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 4 BN 59.09 - ZfBR 2010, 690 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet; …

    Indes sind abwägungserheblich nicht erst unzumutbare Lärmbelastungen (…BVerwG, Beschl. v. 8.6.2004 - 4 BN 19.04 -, BRS 67 Nr. 19 = juris Rn. 6;… Beschl. v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 u.a. -, ZfBR 2007, 580 = BauR 2007, 2041 = juris Rn. 5 m.w.N.; Beschl. v. 17.2.2010 - 4 BN 59.09 -, BauR 2010, 1180 = BRS 76 Nr. 20 = juris Rn. 4).
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