Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.02.2006 - 4 BS 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
- Judicialis
VwGO § 47; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; SiGrG § 4 Abs. 1; ; SiGrG § 4 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschl. der Wasser- und Bodenverbände - Inzidentkontrolle, Aussetzungsinteresse, Vollziehungsinteresse, Ersatzvornahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag gegen Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Interessenabwägung im einstweilligen Rechtsschutz; Bildung eines Zweckverbandes durch sofort vollziehbare Ersatzvornahme; Annahme der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen im Eilverfahren
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 22.12.2004 - 1 K 1761/04
- OVG Sachsen, 24.02.2006 - 4 BS 19/05
Papierfundstellen
- DÖV 2006, 1059
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2006 - 4 BS 19/05
Macht der Gesetzgeber nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO von der Möglichkeit Gebrauch, die aufschiebende Wirkung auszuschließen - wie nach § 4 Abs. 2 SiGrG - so lässt sich daraus herleiten, dass das öffentliche Vollziehungsinteresse Vorrang beansprucht und das private Aussetzungsinteresse regelmäßig zurück zu stehen hat (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
- OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11
Beanstandungsverfügung, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kein …
In einem solchen Verfahren ist vielmehr regelmäßig von der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen auszugehen, wenn sich diese nicht ersichtlich als rechtswidrig erweisen (Beschl. v. 24. Februar 2006, SächsVBl. 2006, 120, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 24.11.2016 - 4 B 129/16
Zweckverband, Umlage, Nutzen, Einwohnermaßstab; Verfälschung des Wettbewerbs
In einem solchen Verfahren ist vielmehr regelmäßig von der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen auszugehen, wenn sich diese nicht ersichtlich als rechtswidrig erweisen (SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2006 - 4 BS 19/05 -, juris Rn. 5).
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