Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.07.2007 - 4 BV 06.1438 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (22)
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens
Rn. 27 Die in Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO enthaltene Vorgabe, wonach das Bürgerbegehren "eine" Fragestellung enthalten muss, lässt zwar die Zusammenfassung mehrerer Teilfragen oder -maßnahmen zu einem einheitlichen Abstimmungsgegenstand zu, verbietet aber die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in ein und derselben Fragestellung (BayVGH, U.v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - VGH n.F. 60, 180/183 f. = BayVBl 2008, 82).Maßgeblich ist vielmehr, ob die Teilfragen oder -maßnahmen nach objektiver Beurteilung innerlich eng zusammenhängen und eine einheitliche abgrenzbare Materie bilden (BayVGH, U.v. 25.7.2007, a.a.O.).
- VG Regensburg, 18.06.2008 - RO 3 K 08.00238
Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot bei Verkehrsmaßnahmen
Diese Rechtsprechung sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Juli 2007 Az. 4 BV 06.1438 auch für Bürgerbegehren übernommen worden.Unzulässig ist jedoch die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in einer Fragestellung (so BayVGH vom 25.7.2000 Az.: 4 BV 06.1438).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 - Az. 4 BV 06.1438 diese Rechtsprechung auch auf Bürgerbegehren übernommen.
Eine nachträgliche Teilung der Abstimmungsgegenstände oder gar Streichung von Teilbereichen wäre durch die Unterschriften der Befürworter des Bürgerbegehrens nicht gedeckt und scheidet daher aus (so auch BayVGH vom 25.7.2007 Az. 4 BV 06.1438).
- VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664
Kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seiner neueren Rechtsprechung zu Bürgerbegehren davon aus, dass die Grundsätze, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof bei der Entscheidung über Volksbegehren zum Koppelungsverbot aufgestellt hat, in gleicher Weise für das ebenso wie das Volksbegehren in Art. 7 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung (BV) verankerte Bürgerbegehren gelten (BayVGH, U.v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - juris Rn. 47, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung).Darüber hinaus bestünde bei dieser Verfahrensweise die Gefahr der Verfälschung des Abstimmungswillens (BayVerfGH, E.v. 24.2.2000 -Vf. 112-IX-99 - VerfGH 53, 23; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.7.2007 a.a.O.).
Maßgeblich ist, ob die Teilfragen oder Teilmaßnahmen nach objektiver Beurteilung innerlich eng zusammenhängen und eine einheitlich abgrenzbare Materie bilden (BayVGH, U.v. 25.7.2007 a.a.O. Rn. 48).
- VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410
Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)
Das schließt es zwar nicht von vornherein aus, in eine Fragestellung mehrere Teilfragen oder -maßnahmen aufzunehmen, auch wenn dadurch derjenige, der die Teilaspekte an sich unterschiedlich beantworten möchte, vor die Entscheidung gestellt wird, einheitlich mit Ja oder Nein zu stimmen (BayVGH, Urt. v. 25.7.2007, Az.: 4 BV 06.1438 RdNr. 46, m.w.N. - juris -).Verboten ist jedoch die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in einer Fragestellung (BayVGH, Urt. v. 25.7.2007, a.a.O.).
- VG Darmstadt, 11.05.2009 - 3 K 2471/06
Statthafte Klagearbeit bei Bürgerbegehren; Abgrenzung zwischen kassatorischem und …
Weder nach dem Wortlaut noch nach der Systematik der Vorschrift ergeben sich Hinweise darauf, dass die Vertrauenspersonen zu den Unterstützern des Bürgerbegehrens gehören müssen; es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie Bürger der Gemeinde sein müssen, in der der Bürgerentscheid durchgeführt werden soll (BayVGH, Urteil vom 25.07.2007 - 4 BV 06.1438 -, BayVBl. 2008, 82).Rn. 19 Vorliegend ist die Kopplung von in Wahrheit vier Fragen nicht zu beanstanden, da diese jeweils in einem inneren Zusammenhang zueinander stehen (BayVGH, Urteil vom 10.12.1997 - 4 B 97.89-93 -, NVwZ-RR 1999, 141, BayVGH, Urteil vom 25.07.2007 - 4 BV 06.1438 -, BayVBl 2008, 82-84).
- VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982
Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich …
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dies zunächst für Volksbegehren und Volksentscheide entwickelt (vgl. BayVerfGH, E. v. 24.2.2000 - Vf. 112-IX-99 - VerfGHE BY 53, 81), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof überträgt diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung aber auch auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (vgl. BayVGH, B. v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - BayVBl 2006, 733; U. v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - VGHE BY 60, 180; U. v. 28.5.2008 - 4 BV 07.1981 - BayVBl 2009, 245).Eine nachträgliche Teilung der Abstimmungsgegenstände oder gar Streichung von Teilbereichen wäre durch die Unterschriften der Befürworter des Bürgerbegehrens nicht gedeckt und scheidet daher aus (BayVGH, U. v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - VGHE BY 60, 180).
- VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10
Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren
Rn. 24 Die in § 2 Abs. 2 BES bzw. Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO enthaltene Vorgabe, wonach das Bürgerbegehren "eine" Fragestellung enthalten muss, lässt zwar die Zusammenfassung mehrerer Teilfragen oder -maßnahmen zu einem einheitlichen Abstimmungsgegenstand zu, verbietet aber die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in ein und derselben Fragestellung (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - BayVBl 2008, 82).Der Bürger wird in die Lage versetzt, über die gestellten Fragen im Ganzen einheitlich zu entscheiden, so dass den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 BES bzw. Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO Genüge getan ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - BayVBl 2008, 82).
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2024 - 15 K 1844/22
Bürgerbegehren; Koppelungsverbot; Bestimmtheitsgebot
Rn. 63 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 25. Juli 2007 - 4 BV 06.1438 -, juris Rn. 46; Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 23. - VG Regensburg, 07.08.2013 - RO 3 K 13.767
Bürgerbegehren "Pro Amberger Wasser" zulässig - Rechtsaufsichtliche Beanstandung …
Zum anderen muss die konkrete Umformulierung die durch diese Ermächtigung gesteckten Grenzen beachten (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl 2008, 82).Verboten ist jedoch die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in einer Fragestellung (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2007 - 4 BV 06.1438 - BayVBl 2008.241).
- OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
Außenwirkung; Begründung; Bezugnahme; Innenrechtskreis; Leistungsklage; …
Rn. 33 Um diese Information der Bürgerinnen und Bürger einerseits zu gewährleisten und andererseits auch nachprüfbar zu machen, sieht § 32 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 NKomVG vor, dass jede Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Bürgerbegehrens, also gemäß § 32 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 NKomVG neben der Bezeichnung der begehrten Sachentscheidung auch die Begründung sowie die vertretungsberechtigten Personen, enthalten muss (…vgl. auch Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG, § 32 Rn. 63, 87;… Thiele, NKomVG, 2. Auflage 2017, § 32 Rn. 15 f.;… Koch in Ipsen, NKomVG, 2011, § 32 Rn. 27 und 42 sowie § 31 Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. vom 25.07.2007 - 4 BV 06.1438 -, juris Rn. 42 zu Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO; a.A. zu der Benennung der vertretungsberechtigten Personen: OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, Rn. 71, 21). - VG Regensburg, 21.01.2009 - RN 3 K 08.00244
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; inhaltliche Bestimmtheit der Fragestellung; …
- VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1465/11
Bürgerbegehren
- VGH Bayern, 13.10.2021 - 4 ZB 21.1255
Zum Formerfordernis der Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens
- VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 12.424
Bürgerbegehren; Straßenbauvorhaben; Änderung der Planung; Nachreichen von …
- VGH Bayern, 03.04.2009 - 4 ZB 08.2205
Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot
- VG Mainz, 13.03.2015 - 3 K 781/14
Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms" …
- VG Bayreuth, 14.12.2023 - B 4 K 22.724
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid Klimaentscheid
- VG Bayreuth, 02.06.2025 - B 4 E 25.353
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- OVG Thüringen, 23.11.2023 - 3 KO 860/20
Inhaltliche Anforderungen an ein kommunales Bürgerbegehren
- VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 11.1641
Bürgerbegehren im Hinblick auf die ambulante chirurgische Versorgung in der …
- VG Augsburg, 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680
Einstweilige Anordnung auf Nichtzulassung eines konkurrierenden Ratsbegehrens; …
- VG Würzburg, 31.07.2019 - W 2 K 18.886
Unzulässiges Bürgerbegehren
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