Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eisabwurf; Infraschall; Lärm; Optisch bedrängende Wirkung; Schattenwurf; Windenergieanlage; Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen vier Genehmigungsbescheide für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
- rechtsportal.de
Eisabwurf; Infraschall; Lärm; Optisch bedrängende Wirkung; Schattenwurf; Windenergieanlage; Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen vier Genehmigungsbescheide für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2022 - 5 MR 2/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Im Auftrag des Betreibers erstellte Immissionsprognosen und -messungen sind insofern dem Regelsystem des Bundesimmissionsschutzgesetzes immanent (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 12;… vom 14. März 2022 - 5 MR 12/21 -, juris Rn. 24; VGH Kassel…, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 9 A 482/11.Z -, juris Rn. 4; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 3 B 250/10 -, juris Rn. 10).Da die Schallimmissionsprognose oder -messung ein hochspezialisiertes Fachgebiet betrifft, das nur wenige Gutachter bearbeiten, ist es praktisch ausgeschlossen, dass ein zur Beantwortung fachlich hinreichend qualifizierter Gutachter gefunden werden kann, der in keinerlei geschäftlicher Beziehung zu Anbietern von Windenergieanlagen stand oder steht und auch keinen Kontakt zu Gremien der Windenergiebranche unterhält (vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 9 U 152/18 -, juris Rn. 40; Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022, a. a. O. Rn. 12).
Eine solche Nebenbestimmung reicht aus, um die Einhaltung der Richtwerte gemäß der LAI-Schattenwurf-Hinweise zu gewährleisten (Senat…, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 5 MB 11/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 23; ebenso der 1. Senat des OVG Schleswig…, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 8).
Die allgemein bekannte rote Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ist in ihren Auswirkungen nicht so stark, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung entstehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 26; VGH München…, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 45).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2023 - 22 D 100/22
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn - wie hier - der Abstand zum Immissionsort 500 Meter übersteigt (…vgl. Urteil des Senats vom 23. November 2022 - 5 KS 19/21 -, juris Rn. 49; OVG Koblenz…, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 8 A 10157/20.OVG -, juris Rn. 18 ff.; OVG Münster, Urteil vom 27. Juli 2023 - 22 D 100/22. AK -, juris Rn. 51 ff.).Entsprechende Immissionen sind - von hier nicht erkennbaren Sondersituationen abgesehen - regelmäßig zumutbar, wenn die astronomisch maximal mögliche Einwirkungsdauer am jeweiligen Immissionsort unter kumulativer Berücksichtigung aller Beiträge sonst auf diesen einwirkender WEA nicht mehr als 30 Stunden pro Kalenderjahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Tag beträgt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27. Juli 2023 - 22 D 100/22. AK -, juris Rn. 46, m. w. N.).
- BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Nach der seit dem 1. Februar 2023 geltenden, hier nach allgemeinen Regeln zugunsten des Beigeladenen anwendbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, juris Rn. 3) Vorschrift des § 249 Abs. 10 BauGB steht der öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung einem Windenergie-Vorhaben in der Regel nicht entgegen, wenn der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zu einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken mindestens der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entspricht.
- OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18
Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung: …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Da die Schallimmissionsprognose oder -messung ein hochspezialisiertes Fachgebiet betrifft, das nur wenige Gutachter bearbeiten, ist es praktisch ausgeschlossen, dass ein zur Beantwortung fachlich hinreichend qualifizierter Gutachter gefunden werden kann, der in keinerlei geschäftlicher Beziehung zu Anbietern von Windenergieanlagen stand oder steht und auch keinen Kontakt zu Gremien der Windenergiebranche unterhält (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 9 U 152/18 -, juris Rn. 40;… Beschluss des Senats vom 10. Februar 2022, a. a. O. Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2023 - 8 B 230/23
Einhaltung des Abstands zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Auch eine optisch die Wohnnutzung dominierende Anzahl von WEA gehört zu der dem Gesetzgeber bekannten Vielseitigkeit tatsächlicher Umstände und rechtfertigt für sich genommen nicht die Abweichung vom Regelfall (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. Juni 2023 - 8 B 230/23. AK -, juris Rn. 33). - BVerwG, 24.07.2008 - 7 B 19.08
Klage gegen eine einem Dritten gewährte immissionsschutzrechtliche Genehmigung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Der Vorschrift kommt drittschützende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 7 B 19.08 -, juris Rn. 12). - VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Die allgemein bekannte rote Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen ist in ihren Auswirkungen nicht so stark, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung entstehen könnte (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 26; VGH München, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 45). - OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
Windkraftanlage; Lärmimmissionen; Einwirkungen durch Infraschall; optisch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Im Auftrag des Betreibers erstellte Immissionsprognosen und -messungen sind insofern dem Regelsystem des Bundesimmissionsschutzgesetzes immanent (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 12;… vom 14. März 2022 - 5 MR 12/21 -, juris Rn. 24; VGH Kassel…, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 9 A 482/11.Z -, juris Rn. 4; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 3 B 250/10 -, juris Rn. 10). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2020 - 8 A 10157/20
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn - wie hier - der Abstand zum Immissionsort 500 Meter übersteigt (…vgl. Urteil des Senats vom 23. November 2022 - 5 KS 19/21 -, juris Rn. 49; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 8 A 10157/20.OVG -, juris Rn. 18 ff.; OVG Münster…, Urteil vom 27. Juli 2023 - 22 D 100/22. AK -, juris Rn. 51 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2020 - 5 MB 11/20
Kein funktionaler Zusammenhang bei entfernt liegenden Windenergieanlagen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Eine solche Nebenbestimmung reicht aus, um die Einhaltung der Richtwerte gemäß der LAI-Schattenwurf-Hinweise zu gewährleisten (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 5 MB 11/20 -, juris Rn. 30;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 23; ebenso der 1. Senat des OVG Schleswig…, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 8). - OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 5 MR 12/21
Immissionsschutz - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KS 19/21
Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen drei Genehmigungsbescheide für die …
- VGH Hessen, 13.07.2011 - 9 A 482/11
Verwertbarkeit der im Auftrag des Anlagenbetreibers erstellten Schallprognose; …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 11/21
Klage gegen eine Windkraftanlagengenehmigung: Erstinstanzliche Einbeziehung eines …
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 10 Abs 3 S 2 Nr 3 BAföG, § 66a Abs 2 Halbs 2 BAföG, § 66a Abs 4 BAföG, § 66a BAföG
Ausbildungsförderung: Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze - rechtsportal.de
S. § 10 Abs. 3; BAf § 66a
§ 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG i.d.F. v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1048), der Ausnahmen von den Altersgrenzen für Ausbildungsförderung regelt, ist ab dem 1. August 2019 anzuwenden. § 10 BAföG wird von § 66a Abs. 4 BAföG nicht erfasst und erfährt deshalb durch diese Vorschrift auch keine Regelung ... - rechtsportal.de
S. § 10 Abs. 3; BAf § 66a
Anwendbarkeit der gegenwärtigen Regelung der Ausnahmen von den Altersgrenzen für Ausbildungsförderung auf vergangene Zeiten; Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Höchstaltersgrenze
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.02.2022 - 2 K 5416/19
- OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
Bewilligung von Ausbildungsförderungsleistungen für das Studium der Sozialen …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22
(Rn.18) § 10 BAföG wird von § 66a Abs. 4 BAföG nicht erfasst und erfährt deshalb durch diese Vorschrift auch keine Regelung bzw. andere Bestimmung im Sinne des § 66a Abs. 2 Hs. 2 BAföG (a.A. wohl VGH München, 27. Januar 2021, 12 B 20.2073, BayVBl. 2021, 278, juris Rn. 19).Das Verwaltungsgericht folge der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 27.1.2021, 12 B 20.2073, BayVBl. 2021, 278, juris Rn. 19), der in einer gleichgelagerten Konstellation über die Anwendbarkeit der Neufassung auf Bewilligungszeiträume, die vor Inkrafttreten der Neufassung lägen, zu entscheiden gehabt und die Anwendbarkeit der Neufassung mit überzeugenden Gründen bejaht habe.
§ 10 BAföG wird von Abs. 4 nicht erfasst (…Ramsauer, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 66a Rn. 11) und erfährt deshalb durch Abs. 4 auch keine Regelung bzw. Bestimmung im Sinne des § 66a Abs. 2 Hs. 2 BAföG (a.A. wohl VGH München, Beschl. v. 27.1.2021, 12 B 20.2073, BayVBl. 2021, 278, juris Rn. 19).
- BVerwG, 20.12.2012 - 5 B 34.12
Ausbildungsförderung; Altersgrenze für Masterstudiengang
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22
Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2012 (5 B 34.12) stehe dem nicht entgegen.Rn. 25 Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.12.2012, 5 B 34.12, juris), wonach die am 28. Oktober 2010 in Kraft getretene Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG, mit welcher der Gesetzgeber die Altersgrenze für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben hat, sich nach ihrem klaren Wortlaut keine rückwirkende Geltung für Bewilligungszeiträume, die vor ihrem Inkrafttreten lagen, beimaß, deutet darauf hin, dass § 66a Abs. 4 BAföG nur weiter laufende Bewilligungszeiträume betrifft.
- BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22
Die Streitsache weist keine außergewöhnlich großen Schwierigkeiten auf und bedarf keiner erneuten mündlichen Erörterung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2020, 3 B 34.19, NVwZ-RR 20 22, 86, juris Rn. 16, 17). - BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es aber aus, wenn sich der Antrag im Auslegungswege aus der in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Zulassungsantragsbegründung, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs des Verfahrens, mit der gebotenen Bestimmtheit entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v.21.9.2011, 3 B 56.11, juris Rn. 11;… vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 93).
- VG Gera, 08.06.2026 - 6 K 2298/25 Der Streitwertkatalog sieht damit für Verfahren der Ausbildungsförderung eine pauschalierte Bestimmung des Streit- beziehungsweise Gegenstandswerts vor, die sich nicht an der Höhe des bei Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse tatsächlich zu bewilligenden Förderungsbetrages orientiert, sondern bei nicht bezifferten Klagen stets von dem gesetzlichen Bedarfssatz ausgeht (siehe schon VG Gera…, Beschluss vom 16.1.2025 - 6 K 1207/24 Ge = BeckRS 2025, 2982 Rn. 14; ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 22.9.2022 - 4 Bf 106/22 = BeckRS 2022, 32090 Rn. 29; OVG NRW…, Beschluss vom 1.12.2022 - 12 E 804/22 = BeckRS 2022, 55410 Rn. 2 ff. …und Beschluss vom 23.7.2025 - 12 E 373/25 = BeckRS 2025, 35233 Rn. 3 f.;… VGH BW Beschluss vom 16.9.2025 - 2 S 824/25 = BeckRS 2025, 25273 Rn. 5 f.; ThürOVG, Beschluss vom 20.11.2024 - 4 VO 396/24 und Beschluss vom 30.10.2025 - 4 VO 406/25 - n.v.; a. A. wohl OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 11.7.2025 - 6 L 26/25 - n.v.).
- VG Cottbus, 14.04.2025 - 4 K 52/21
Keine einschneidenden Veränderungen der Lebensverhältnisse allein durch …
§ 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der Fassung des 27. BAföGÄndG findet auf Bewilligungszeiträume, die vor dem Inkrafttreten der Regelung am 1. August 2022 bereits abgeschlossen waren, keine Anwendung (Anschluss Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. September 2022 4 Bf 106/22 , juris; entgegen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 12 B 20.2073 -, juris).Einer Übergangsregelung bedurfte es insoweit schon deshalb nicht, weil bereits begonnene Bewilligungszeiträume voraussetzen, dass die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach bereits vor der Gesetzesänderung gegeben waren, die Altersgrenze also noch nicht erreicht war (wie hier für die Vorgängerreglung: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. September 2022 4 Bf 106/22 , juris Rn. 18 ff.; vgl. auch schon: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. Februar 2012 12 A 2150/09 , juris Rn. 40 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2012 5 B 34/12 , juris Rn. 5 ff.).
- OVG Sachsen, 22.07.2026 - 5 E 36/26
Untätigkeitsklage; Klageantrag; Auslegung des Klagebegehrens; Gegenstandswert
Das Verwaltungsgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluss an Ziffer 7.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (Streitwertkatalog) orientiert, wonach im Recht der Ausbildungsförderung bei Klagen, die auf Verpflichtung zur Leistung in gesetzlicher Höhe gerichtet sind, der gesetzliche Bedarfssatz für den streitigen Bewilligungszeitraum als Streitwert festzusetzen ist (…so auch VGH BW, Beschl. v. 16. September 2025 - 2 S 824/25 -, juris Rn. 6;… OVG NRW, Beschl. v. 23. Juli 2025 - 12 E 373/25 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 22. September 2022 - 4 Bf 106/22 -, juris Rn. 30).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2025 - 12 E 373/25 Rn. 7 Ebenfalls auf diese Ziffer des Streitwertkatalogs abstellend: Nds. OVG, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 LB 408/17 -, juris Rn. 3 f.; Hamb. OVG, Beschluss vom 22. September 2022 - 4 Bf 106/22 -, juris Rn. 30.
- VG Gera, 20.08.2025 - 6 K 514/25
Zulässigkeit eines bloßen Bescheidungsantrags in einem Rechtsstreit um …
Der Streitwertkatalog sieht damit für Verfahren der Ausbildungsförderung eine pauschalierte Bestimmung des Streit- beziehungsweise Gegenstandswerts vor, die sich nach der - soweit ersichtlich einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechung nicht an der Höhe des bei Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse tatsächlich zu bewilligenden Förderungsbetrages orientiert, sondern bei nicht bezifferten Klagen stets von dem gesetzlichen Bedarfssatz ausgeht (siehe BayVGH, Beschl. v. 10.10.1996 - 12 C 96.3186 = BeckRS 1996, 16740; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2022 - 4 Bf 106/22 = BeckRS 2022, 32090 Rn. 29;… OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2022 - 12 E 804/22 = BeckRS 2022, 55410 Rn. 2 ff.; ThürOVG, Beschl. v. 20.11.2024 - 4 VO 396/24 - n.v.;… ferner VG Gera, Beschl. v. 16.1.2025 - 6 K 1207/24 Ge = BeckRS 2025, 2982 Rn. 14). - VG Gera, 21.01.2026 - 6 K 1798/25
Gegenstandswertfestsetzung bei einer Klage auf Verpflichtung zur Leistung von …
Der Streitwertkatalog sieht damit für Verfahren der Ausbildungsförderung eine pauschalierte Bestimmung des Streit- beziehungsweise Gegenstandswerts vor, die sich nicht an der Höhe des bei Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse tatsächlich zu bewilligenden Förderungsbetrages orientiert, sondern bei nicht bezifferten Klagen stets von dem gesetzlichen Bedarfssatz ausgeht (…siehe schon VG Gera, Beschl. v. 16.1.2025 - 6 K 1207/24 Ge = BeckRS 2025, 2982 Rn. 14; ferner BayVGH, Beschl. v. 10.10.1996 - 12 C 96.3186 = BeckRS 1996, 16740; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.2022 - 4 Bf 106/22 = BeckRS 2022, 32090 Rn. 29;… OVG NRW, Beschl. v. 1.12.2022 - 12 E 804/22 = BeckRS 2022, 55410 Rn. 2 ff. …und Beschl. v. 23.7.2025 - 12 E 373/25 = BeckRS 2025, 35233 Rn. 4;… VGH BW Beschl. v. 16.9.2025 - 2 S 824/25 = BeckRS 2025, 25273 Rn. 5 f.; ThürOVG, Beschl. v. 20.11.2024 - 4 VO 396/24 und Beschl. v. 30.10.2025 - 4 VO 406/25 - n.v.; a. A. offenbar OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 11.7.2025 - 6 L 26/25 - n.v.).
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