Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92.A
- BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 128.06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Hamburg, 26.01.2005 - 4 Bf 36/96
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Abgesehen davon wäre der Kläger nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts jedenfalls heute im Falle der Rückkehr in sein Heimatland nach dem für Vorverfolgte geltenden herabgesetzten Prognosemaßstab in der Westtürkei hinreichend sicher vor erneuter Gruppenverfolgung und droht im dort nach dem insoweit gebotenen normalen Prognosemaßstab auch kein Leben unterhalb des Existenzminimums (Urt. v. 26. Januar 2005, 4 Bf 36/96.A).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urt. v. 26.1.2005, 4 Bf 36/96.A).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Die Anerkennung als Asylberechtigter setzt grundsätzlich voraus, dass ein Asylsuchender sein Heimatland wegen erlittener oder unmittelbar drohender Verfolgung verlassen hat, mithin ein kausaler Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht besteht (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80 S. 315, 343). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Liegen diese Voraussetzungen vor und stand dem Asylsuchenden auch keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung, weil er an keinem Ort seines Heimatlandes hinreichend sicher war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80 S. 343;… BVerwG, Urt. v. 10.5.1994, InfAusIR 1994 S. 375) bzw., weil er zwar an einem Ort seines Heimatlandes hinreichend sicher war, ihm dort aber nach dem normalen Prognosemaßstab ein Leben unterhalb des Existenzminimums drohte, so ist er gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG asylberechtigt, es sei denn, die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.7.1990, BVerwGE 85 S. 266) kann nach dem sogenannten herabgesetzten Prognosemaßstab mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden (BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54 S. 341; BVerfG, Kammerbeschi, v. 9.1.1991, InfAusIR 1992 S. 59).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Hat demgegenüber der vor politischer Verfolgung Schutz suchende sein Heimatland unverfolgt verlassen, so kann sein Asylbegehren grundsätzlich nur Erfolg haben, wenn ihm wegen eines beachtlichen - objektiven oder subjektiven - Nachfluchtgrundes nach dem allgemeinen Prognosemaßstab mit überwiegender Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerfG, Urt. v. 26.11.1986, BVerfGE 74 S. 51 f.;… BVerwG, Urt. v. 5.6.1994, InfAusIR 1975 S. 24, 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - 8 A 4782/99
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Dass auch ein Kurde, der, wie der Kläger, im Med-TV lediglich als Folkloretänzer auftrat, nach seiner Rückkehr in die Türkei politische Verfolgung befürchten muss, ist der Auskunftsfage demgegenüber nicht zu entnehmen (…in diesem Sinne auchOVGNRW, Urt. v. 25.1.2000 - 8 A 1292/96.A S. 111 UA und Urt. v. 27.6.2002 - 8 A 4782/99.A S. 45 UA). - BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89
Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen - …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Liegen diese Voraussetzungen vor und stand dem Asylsuchenden auch keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung, weil er an keinem Ort seines Heimatlandes hinreichend sicher war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80 S. 343;… BVerwG, Urt. v. 10.5.1994, InfAusIR 1994 S. 375) bzw., weil er zwar an einem Ort seines Heimatlandes hinreichend sicher war, ihm dort aber nach dem normalen Prognosemaßstab ein Leben unterhalb des Existenzminimums drohte, so ist er gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG asylberechtigt, es sei denn, die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.7.1990, BVerwGE 85 S. 266) kann nach dem sogenannten herabgesetzten Prognosemaßstab mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden (BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54 S. 341; BVerfG, Kammerbeschi, v. 9.1.1991, InfAusIR 1992 S. 59). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Dass auch ein Kurde, der, wie der Kläger, im Med-TV lediglich als Folkloretänzer auftrat, nach seiner Rückkehr in die Türkei politische Verfolgung befürchten muss, ist der Auskunftsfage demgegenüber nicht zu entnehmen (in diesem Sinne auchOVGNRW, Urt. v. 25.1.2000 - 8 A 1292/96.A S. 111 UA …und Urt. v. 27.6.2002 - 8 A 4782/99.A S. 45 UA). - OVG Hamburg, 01.09.1999 - 5 Bf 2/92
Türkei, Kurden, DHKD, Sympathisanten, Flugblätter, PKK, Verdacht der …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.2006 - 4 Bf 3/92
Nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts spricht zwar vieles dafür, dass Kurden aus dem Südosten der Türkei seit Anfang der 90er Jahre im Zusammenhang mit der Bekämpfung der PKK durch die türkischen Sicherheitskräfte einer - allerdings nur örtlich begrenzten - staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt waren (Urt. v. 1.9.1999, 5 Bf 2/92.A, S. 38 UA).
- OVG Hamburg, 16.04.2007 - 4 Bf 241/00
Türkei, Kurden, Strafurteil, Strafverfahren, Anklage, Staatssicherheitsgericht, …
Ihnen droht dort gegenwärtig - ohne dass es hierauf allerdings asylrechtlich entscheidend ankommt, vgl. Urt. v. 13.7.2006, 4 Bf 318/99.A, UA Seite 15 f. - auch kein Leben unterhalb des Existenzminimums (Urt. v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A, UA Seite 20).Dem Kläger drohen auch nicht nach dem für Vorverfolgte maßgeblichen Prognosemaßstab im Hinblick auf seine individuelle Vorverfolgung (dazu oben) noch wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit asylrelevante Übergriffe während seiner Einreise in sein Heimatland (Urt, des Berufungsgerichts v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A, UA Seiter 26 …und Urt. v. 13, 7.2006, 4 Bf 318/99.A, UA Seite. 20).
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urt. v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A, UA Seite 26 }.
Insbesondere droht dem Kläger nach der Rechtsprechung des Senats nicht landesweit ein Leben unterhalb des Existenzminimums (Urt. v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A UA Seite 20).
- OVG Hamburg, 02.11.2006 - 4 Bf 4/95 15 f.-auch kein Leben unterhalb des Existenzminimums (Urt. v. 3.5.06, 4 Bf 3/92.A S. 20 U.A.).
Das Berufungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass türkische Staatsangehörige - auch kurdischer Volkszugehörigkeit -, die sich im Ausland in lediglich untergeordneter (also nicht exponierter) Stellung gegen das Regime in ihrem Heimatland betätigt haben, hinreichend sicher davor sind, deswegen in der Türkei politisch verfolgt zu werden (…eingehend Urt. v. 19.3.1997 OVG Bf V 10/91 S. 59 f. U.A.;… ferner Urt. v. 25.8.2004, 4 Bf 6/95.A S. 14/15 U.A.; zuletzt Urt. v. 3.5.2006 4 Bf 3/92.A S. 25 U.A.).
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urt. v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A, S. 26 U.A.).
Insbesondere droht dem Kläger nach der Rechtsprechung des Senats nicht landesweit ein Leben unterhalb des Existenzminimums (Urt. v. 3.5.2006, 4 Bf 3/92.A S. 20 U.A.).
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