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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 28.08.2002 - 4 Bs 241/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18897
OVG Hamburg, 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 (https://dejure.org/2002,18897)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 (https://dejure.org/2002,18897)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - 4 Bs 241/02 (https://dejure.org/2002,18897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsbeschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Gewährung von Sozialhilfeleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung; Einreichung der Begründung bei dem Oberverwaltungsgericht; Bestimmter Antrag in Berufungsbegründung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 - 1 S 1798/23

    Beobachtung politischer Parteien

    Rn. 108 Diese Darlegung ergibt sich auch nicht aus der pauschalen Bezugnahme der Beschwerdebegründung (…Schriftsatz vom 05.12.2023, S. 90 = Bl. 182 der VGH-Akte) auf den erstinstanzlichen Schriftsatz vom 17.10.2023, Seite 35 ff. Diese teilweise Bezugnahme genügt dem Darlegungserfordernis nicht (vgl. allgemein zur Verfehlung der Darlegungsanforderungen nach § 146 Abs. 4 VwGO durch eine pauschale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen: HambOVG, Beschl. v. 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 - juris Rn. 5;… OVG LSA, Beschl. v. 01.10.2014 - 3 M 406/14 - juris Rn. 5;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 23.01.2004 - 3 NB 472/03 u.a. - juris Rn. 3; je m.w.N.), insbesondere da die in Bezug genommenen erstinstanzlichen Ausführungen, soweit sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention erstrecken, bis Seite 52 des benannten Schriftsatzes reichen.

    Das Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO verlangt gerade eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung und schließt es daher aus, dass das Beschwerdegericht das erstinstanzliche Vorbringen des Beschwerdeführers einer Durchsicht unterzieht und daraus ggfs. Gründe herauszuarbeiten hat, die in einer Beschwerdebegründung hätten dargelegt werden können (HambOVG, Beschl. v. 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag; …

    Soweit der Antragsteller diese Feststellungen mit der Beschwerde in Zweifel zu ziehen versucht und zur Begründung allein auf sein erstinstanzliches Vorbringen verweist (Schriftsatz des Antragstellers v. 27.9.2019, dort S. 4), genügt dies den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ersichtlich nicht (…vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, NdsVBl. 2008, 358, 359 - juris Rn. 9;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2;… Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 13.10.2006 - 3 Nc 156/05

    Zulassung zum Studium

    Nicht ausreichend als inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung sind ebenfalls ein schlichter Verweis auf das Vorbringen in der Vorinstanz (OVG Hamburg, Beschluss vom 28.8.2002, - 4 Bs 241/02 -, Juris) oder Ausführungen, die sich in einer schlichten Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens erschöpfen (VGH München, Beschluss vom 20.10.2003, - 1 CS 03.2000 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 13 ME 498/21

    Verlust der Freizügigkeitsberechtigung und Abschiebungsandrohung; …

    2008, 358, 359 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2; Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5), sondern darüber hinaus im Beschwerdeverfahren vorträgt, es müsse berücksichtigt werden, dass er Leistungen nach dem SGB II und nicht dem SGB XII beziehe und sich dementsprechend arbeitssuchend gemeldet habe, ist nicht ersichtlich, inwieweit allein die Meldung als Arbeitssuchender und der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ein ernsthaftes und nachhaltiges und auch nicht aussichtsloses Bemühen um eine Arbeitsstelle belegen soll.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 13 ME 498/21

    Arbeitssuche; Erwerbsminderung; Freizügigkeitsberechtigung; nicht erwerbstätiger …

    2008, 358, 359 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2; Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5), sondern darüber hinaus im Beschwerdeverfahren vorträgt, es müsse berücksichtigt werden, dass er Leistungen nach dem SGB II und nicht dem SGB XII beziehe und sich dementsprechend arbeitssuchend gemeldet habe, ist nicht ersichtlich, inwieweit allein die Meldung als Arbeitssuchender und der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ein ernsthaftes und nachhaltiges und auch nicht aussichtsloses Bemühen um eine Arbeitsstelle belegen soll.
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