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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74648
VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888 (https://dejure.org/2009,74648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2009 - 4 C 08.2888 (https://dejure.org/2009,74648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 4 C 08.2888 (https://dejure.org/2009,74648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschwerdeanordnung; Hintermann; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
    Die Verfahrensakte 4 C 08.2891 war beigezogen.

    Aus Anlass einer Nachfrage, ob im Ortsteil A. eine Veranstaltung von Rechtsradikalen stattfinde, hatte eine Polizeistreife am 1.9.2007 gegen 14 Uhr festgestellt, dass sich auf dem Grundstück des Vaters der Antragsgegnerin ca. 20 Personen im Alter zwischen ca. 12 und 16 Jahren aufhielten und dass auf dem Grundstück 3 große und 3 kleine Zelte aufgebaut waren (vgl. Verfahrensakte 4 C 08.2891, Bl. 29 R).

    Nachdem der KPI Ansbach darüber hinaus mitgeteilt worden war, dass für dieses Wochenende eine Einladung für ein Tanzwochenende der HDJ in A. existierte und als Kontaktadresse die e-mail-Adresse der Antragsgegnerin angegeben war (Verfahrensakte 4 C 08.2891 Bl. 31), lagen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass unter aktiver Mitwirkung der Antragsgegnerin auf dem fraglichen Grundstück ein HDJ-Zeltlager stattfand.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2008 festzustellen, zulässig (vgl. BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002, VGH n.F. 56, 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2008 festzustellen, zulässig (vgl. BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002, VGH n.F. 56, 19 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 5 E 5/02
    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
    Rn. 11 Die Voraussetzungen für die Anordnung der Durchsuchung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG lagen in dem für die Beurteilung des Beschwerdegerichts maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ermittlungsmaßnahmen durch das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH vom 11.2.2004 Az. 4 C 03.118; OVG-NRW vom 20.9.2002 Az. 5 E 5/02) vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen …

    Rn. 66 b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen und den alleinigen Prüfungsgegenstand bildenden Durchsuchungsanordnung des Verwaltungsgerichts ist der Zeitpunkt des Erlasses des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Durchsuchung angeordnet wurde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.02.2009 - 4 C 08.2888 - juris;… Roth, a.a.O., § 4 Rn. 47 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - DL 16 S 559/23

    Anordnung der Durchsuchung der Wohnung; Verdacht der sexuellen Belästigung von …

    Auf etwaige neue Erkenntnisse im Rahmen der Durchsuchung oder aus späteren Ermittlungsmaßnahmen kommt es daher nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.09.2022 - 2 WDB 6, 22 -, NVwZ 2022, 1733 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.2022 - DL 16 S 3410/21 -, n.v.; Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, VBlBW 2021, 127 ; BayVGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 4 C 08.2888 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschwerdeanordnung; Hintermann; …

    Die Verfahrensakte 4 C 08.2888 war beigezogen.

    Die Tochter des Antragsgegners ist nach eigener Einlassung Mitglied der HDJ und es bestanden, wie im Beschluss des Senats im Verfahren 4 C 08.2888 dargelegt, hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass sie an der Einladung zu diesem als "Tanzwochenende" deklarierten Treffen maßgeblich beteiligt war.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 112/21

    Tierschutzrechtliches Verwaltungsvollstreckungsverfahren; richterliche …

    Rn. 4 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen und den alleinigen Prüfungsgegenstand bildenden Durchsuchungsanordnung ist der Zeitpunkt des Erlasses des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Durchsuchung angeordnet wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, juris Rn. 66 ; BayVGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 4 C 08.2888 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 4129/20

    Rechtsschutzinteresse bezüglich einer erledigten Durchsuchungsanordnung nach …

    Rn. 11 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen und den alleinigen Prüfungsgegenstand bildenden Durchsuchungsanordnung ist der Zeitpunkt des Erlasses des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Durchsuchung angeordnet wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, juris Rn. 66 ; BayVGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 4 C 08.2888 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches …

    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. September 2010 festzustellen, zulässig (vgl. BayVGH vom 11.2.2009 Az. 4 C 08.2888 RdNr. 7 m.w.N.).
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