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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.09.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11   

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https://dejure.org/2012,4634
BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11 (https://dejure.org/2012,4634)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2012 - 4 C 10.11 (https://dejure.org/2012,4634)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 (https://dejure.org/2012,4634)
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  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7
    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; zeitweilige ~; Außenbereich; Bebauungszusammenhang, Ortsteil; Splittersiedlung; Verfestigung einer ~; Erweiterung einer ~

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7
    Außenbereich; Bebauungszusammenhang, Ortsteil; Erweiterung einer ~; Hafengebiet; Lagerhalle; Nutzungsänderung; Parkhaus; Parkplatz; Splittersiedlung; Stellplätze; Verfestigung einer ~; zeitweilige ~

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfestigung einer Splittersiedlung durch zeitweilige Nutzung zu nicht privilegiertem Zweck; Parkraum im Norddeicher Hafen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB
    Verfestigung einer Splittersiedlung durch zeitweilige Nutzung zu nicht privilegiertem Zweck; Parkraum im Norddeicher Hafen

  • Wolters Kluwer

    Verfestigung einer Splittersiedlung durch zeitweilige und periodisch wiederkehrende Nutzung eines für privilegierte Zwecke genehmigten und genutzten Gebäudes zu einem nicht privilegierten Zweck

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfestigung einer Splittersiedlung durch zeitweilige und periodisch wiederkehrende Nutzung eines für privilegierte Zwecke genehmigten und genutzten Gebäudes zu einem nicht privilegierten Zweck

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Können Stellplätze zu einer Splittersiedlung führen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1631
  • BauR 2012, 1626
  • ZfBR 2012, 570
 
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Wird zitiert von ... (270)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Der Charakter einer Ansiedlung als Splittersiedlung ergibt sich vor allem aus der Entgegensetzung zum Ortsteil (Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 ).

    Auch sie sind zu missbilligen, d.h. zu befürchten und unerwünscht, nur dann, wenn in ihnen ein Vorgang der Zersiedlung gesehen werden muss (Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O.).

    Unerwünscht ist die Verfestigung u.a. dann, wenn das Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O. S. 78;… Beschluss vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 481).

    Rn. 25 bb) Mit dem Außenparkplatz wird die Splittersiedlung erweitert, d.h. räumlich in den Außenbereich ausgedehnt (vgl. Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O. S. 76).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Auch die Berechtigung der regelhaften Annahme eines Vorgangs der Zersiedlung bedarf freilich - zumindest in Fällen der Verfestigung - einer konkreten Begründung (Beschluss vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 B 23.04 - BRS 67 Nr. 109 S. 481).

    Unerwünscht ist die Verfestigung u.a. dann, wenn das Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (…Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O. S. 78; Beschluss vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 481).

    Besonderes Gewicht hat das öffentliche Interesse an der Verhinderung einer Zersiedlung in einer - wie vorliegend - räumlich verhältnismäßig beschränkten, nach ihrer Landschaftsstruktur von der Umgebung klar abgehobenen Außenbereichsfläche (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 482).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Unter den Begriff der Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB fallen indes nur bauliche Anlagen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter mitzuprägen (Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67).

    Ihnen fehlt die maßstabbildende Kraft, weil sie sich dem Beobachter bei einer optischen Bewertung eher als unbebaut darstellen (Urteil vom 14. September 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Rn. 19 Eine Splittersiedlung ist eine Ansammlung von baulichen Anlagen, die zum - wenn auch eventuell nur gelegentlichen - Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Urteil vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128 S. 31); das schließt gewerbliche Anlagen ein (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33 ).

    Eine Ausnahme hat der Senat namentlich für den - hier nicht vorliegenden Fall - angenommen, dass sich die Streubebauung als herkömmliche - und nicht nur mehrfach vorhandene (Beschluss vom 19. April 1994 - BVerwG 4 B 77.94 - BRS 56 Nr. 60 S. 179) - Siedlungsform in der Gemeinde darstellt (Urteil vom 9. Juni 1976 a.a.O. S. 35).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze; …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Wenn eine aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken noch den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt, ist - in einem nächsten Schritt - zu klären, ob der Bebauungszusammenhang nach seinem siedlungsstrukturellen Gewicht Ortsteilqualität hat; denn nur ein Bebauungszusammenhang, der auch Ortsteil ist, kann zu einem Baurecht nach § 34 BauGB führen (Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 7.98 - BRS 60 Nr. 81 S. 306).

    Während unter einem Ortsteil jeder Bebauungszusammenhang zu verstehen ist, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 und vom 3. Dezember 1998 a.a.O. S. 307), ist eine Splittersiedlung eine bloße Anhäufung von Gebäuden.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Weit reichend ist die Vorbildwirkung deshalb immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht verhindert werden könnten, zusammen der vorhandenen Splittersiedlung nicht unterordnen, sondern diese erheblich verstärken und dadurch eine weiter gehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden (Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - BRS 60 Nr. 92 S. 350).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - BRS 44 Nr. 87 S. 208).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann nicht nur die Errichtung, sondern auch die - wie hier - vom Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB mitumfasste Änderung der baulichen Nutzung einer baulichen Anlage die unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung auslösen (Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - BRS 48 Nr. 58 S. 157 f.; Beschluss vom 24. Februar 1994 - BVerwG 4 B 15.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 294 S. 7).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Eine Ausnahme hat der Senat namentlich für den - hier nicht vorliegenden Fall - angenommen, dass sich die Streubebauung als herkömmliche - und nicht nur mehrfach vorhandene (Beschluss vom 19. April 1994 - BVerwG 4 B 77.94 - BRS 56 Nr. 60 S. 179) - Siedlungsform in der Gemeinde darstellt (…Urteil vom 9. Juni 1976 a.a.O. S. 35).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
    Es genügt, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen (Verfestigung einer Splittersiedlung) versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Berufungsfall geschaffen würde (Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 27.99 - BRS 62 Nr. 117 S. 509).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78

    zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus - §§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen …

  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94

    Bauplanungsrecht: Unorganische Siedlungsentwicklung

  • BVerwG, 14.07.1975 - 4 B 4.75

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart einer Landschaft durch ein Bauvorhaben …

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 B 188.84

    Begriff und Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung von Öltanks

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …

  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 2.05

    Außenbereichssatzung; bebauter Bereich; Wohnbebauung von einigem Gewicht; …

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang; …

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe - …

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

    Die Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen nicht ineinander auf, sondern sind kumulativer Natur (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 m.w.N.).

    Der Senat hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 …und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 m.w.N.).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808; zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    An dessen Wertung und Bewertung ist das Revisionsgericht gebunden, es sei denn, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung beruht auf einem Rechtsirrtum oder verstößt gegen allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze rechnen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Rn. 27 Die Siedlung "B. ..." stellt als Streubebauung im Außenbereich, die gerade nicht die Qualität eines Ortsteils i.S. von § 34 BauGB aufweist (s.o.), eine Splittersiedlung i.S. von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB dar (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 19;… B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - ZfBR 2015, 548 = juris Rn. 6).

    Das Entstehen einer Splittersiedlung, die Erweiterung einer bereits bestehenden Splittersiedlung - im Sinne ihrer räumlichen Ausdehnung - sowie ihre Verfestigung - im Sinne einer bloßen Auffüllung des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs - sind daher nur dann unerwünscht und damit i.S. von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zu b e f ü r c h t e n, wenn mit ihnen ein Vorgang der Zersiedelung einhergeht (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 = juris Rn. 15;… U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 = juris Rn. 24;… U.v. 29.10.1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31 = juris Rn. 5;… B.v. 24.6.2004 - 4 B 23.04 - ZfBR 2004, 702 = juris Rn. 8; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 21;… BayVGH, U.v. 31.10.2013 - 1 B 13.794 - juris Rn. 17;… B.v. 24.4.2017 - 15 ZB 16.1598 u.a. - juris Rn. 12;… U.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - juris Rn. 19).

    Weitreichend in diesem Sinn ist die Vorbildwirkung immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht verhindert werden könnten, zusammen der vorhandenen Splittersiedlung nicht unterordnen, sondern diese erheblich verstärken und dadurch eine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden (…vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 13.97 - NVwZ-RR 1999, 295 = juris Rn. 12;… B.v. 27.10.2004 - 4 B 74.04 - BauR 2005, 702 = juris Rn. 5;… B.v. 24.6.2004 a.a.O. juris Rn. 8; U.v. 19.4.2012 a.a.O. juris Rn. 22;… BayVGH, U.v. 31.10.2013 a.a.O.;… U.v. 7.3.2018 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34 …

    Denn in der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13) ist geklärt, dass die Tatbestandsmerkmale "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" nicht ineinander aufgehen, sondern kumulativer Natur sind.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist unter der Verfestigung einer Splittersiedlung der Vorgang des Auffüllens des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs zu verstehen, wobei nicht nur die Errichtung, sondern auch die - vom Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB umfasste - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage die unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung auslösen kann (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 21 f. m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist kein tragfähiger Grund dafür ersichtlich, die - vom Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB ebenfalls umfasste - Änderung (hier in der Form der baulichen Erweiterung) vom Begriff der Verfestigung auszunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    Denn - wie dargelegt - ist die Verfestigung einer Splittersiedlung unter anderem dann unerwünscht, wenn das Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 21 f. m.w.N.).

    Diesem vorinstanzlichen Rechtssatz stellt die Beschwerde das Urteil des Senats vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - (…Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 22) gegenüber, wonach nicht nur die Errichtung, sondern auch die vom Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB mitumfasste Änderung der baulichen Nutzung einer baulichen Anlage die unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung auslösen kann.

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    Außenbereich; Bebauungszusammenhang, Ortsteil; Erweiterung einer ~; Hafengebiet; Lagerhalle; Nutzungsänderung; Parkhaus; Parkplatz; Splittersiedlung; Stellplätze; Verfestigung einer ~; zeitweilige ~

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