Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.; HNG; Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.09.2010 - M 7 E 10.4280
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09
Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Die Ausgrenzung anderer als "volksschädlich" und "volksfremd" ist dafür typischer Anhaltspunkt (vgl. BVerwG vom 1.9.2010 Az. 6 A 4/09 NVwZ-RR 2011, 14 ff RdNr. 21).Dass die abgedruckten Leserbriefe nicht von Vereinsmitgliedern stammen, ist unerheblich, weil sich der Verein gerade durch das Abdrucken derartiger Äußerungen in seinen Vereinsnachrichten deren Gedankengut zu Eigen macht, wenn er sich nicht hinreichend deutlich davon distanziert (vgl. BVerwG vom 1.9.2010 a.a.O. RdNr. 14).
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Der vom Antragsgegner weiter zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2010 (Az. 1 BvR 1106/08 ) steht dem angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Beschluss deshalb nicht entgegen, weil es vorliegend nicht um das bloße Haben und Verbreiten einer "rechtsextremistischen" Gesinnung geht, sondern um die Frage eines Verdachts der Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele durch einen Verein. - BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2631/94
Vorenthaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug - Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Insbesondere zu den HNG-Nachrichten hat die Rechtsprechung bereits mehrfach festgestellt, dass es Ziel und Inhalt der HNG-Nachrichten sei, wie sich aus der Verbreitung neonazistischer Hetzpropaganda gegen Ausländer, den Aufrufen zur Unterstützung verbotener rechtsextremistischer Organisationen und zum bewaffneten Kampf ergebe, auf die Herstellung und Verfestigung des Zusammenhalts rechtsradikal eingestellter Straftäter hinzuwirken (vgl. KG Berlin vom 9.5.2006 Az. 5 Ws 140/06 Vollz ‹juris›; BVerfG vom 29.6.1995 Az. 2 BvR 2631/94 ‹juris›).
- OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Dies genügt als hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass eine Durchsuchung bei Vereinsmitgliedern zur Auffindung weiterer Beweismittel führen werde, § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG (so im Ergebnis auch OVG Lüneburg vom 4.11.2010 Az. 11 OB 425/10 ‹juris› zur gleichen Durchsuchungsaktion bei HNG-Mitgliedern am 7. September 2010). - KG, 09.05.2006 - 5 Ws 140/06
Strafvollzug: Vorenthalten der HNG-Nachrichten; Unbelehrbarkeit des Gefangenen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Insbesondere zu den HNG-Nachrichten hat die Rechtsprechung bereits mehrfach festgestellt, dass es Ziel und Inhalt der HNG-Nachrichten sei, wie sich aus der Verbreitung neonazistischer Hetzpropaganda gegen Ausländer, den Aufrufen zur Unterstützung verbotener rechtsextremistischer Organisationen und zum bewaffneten Kampf ergebe, auf die Herstellung und Verfestigung des Zusammenhalts rechtsradikal eingestellter Straftäter hinzuwirken (vgl. KG Berlin vom 9.5.2006 Az. 5 Ws 140/06 Vollz ‹juris›; BVerfG vom 29.6.1995 Az. 2 BvR 2631/94 ‹juris›). - VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. September 2010 festzustellen, zulässig (vgl. BayVGH vom 11.2.2009 Az. 4 C 08.2888 RdNr. 7 m.w.N.). - VG München, 03.09.2010 - M 7 E 10.4280
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 10.2246
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 3. September 2010 (Az. M 7 E 10.4280) wird zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Rahmen eines Vereinsverbotes
Diese Art der Auseinandersetzung bleibt rein formal und missdeutet deshalb inhaltlich die historischen Tatsachen." Wie schon der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend" bekennt sich auch der Verein "Artgemeinschaft" zur sog. "Volksgemeinschaft" als Kernbegriff der nationalsozialistischen Ideologie und zur Ausgrenzung von "volksschädlichen" und "volksfremden" Personen (vgl. BVerwG U.v. 1.9.2010 - 6 A 4/09 - NVwZ-RR 2011, 14 f; BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 4 C 10.2246), wie insbesondere aus der synoptischen Gegenüberstellung der Verbotsverfügung deutlich wird (BA S. 40 ff.).
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