Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.02.1978

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,96
BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1977,96)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1977 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1977,96)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1977 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1977,96)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,96) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsstreit zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - Neubauvorhaben der Bundesstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - Auftragsverwaltung der Bundesstraßen - Notwendige Beiladung - Straßenbauvorhaben - Straßenneubau - Bundesstraße - Straßenbauabschnitte - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 237
  • NJW 1978, 119
  • DÖV 1977, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz ebenso wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der vor ihrem Inkrafttreten nach dem Bundesfernstraßengesetz erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleiben, und zwar unabhängig davon, ob mit der Anfechtungsklage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage seine Ergänzung durch Schutzanlagen begehrt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 sowie Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20).

    Schranken ihrer Gestaltungsfreiheit und damit auch die Maßstäbe für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ergeben sich - erstens - aus der internen Bindung der Planfeststellungsbehörde an die vorbereitende Planungsentscheidung des Bundesministers für Verkehr, - zweitens - aus dem Erfordernis einer der fernstraßenrechtlichen Zielsetzung entsprechenden Rechtfertigung des konkreten Planvorhabens, - drittens - nach Maßgabe der gesetzlichen Planungsleitsätze sowie - viertens - aus den Anforderungen des straßenrechtlichen Abwägungsgebots, das sich seinerseits sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck gekommene Abwägungsergebnis erstreckt (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56).

    Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils "nach Lage der Dinge ... eingestellt werden" müssen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64] für das Straßenrecht).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Die Wahl zwischen den insoweit bestehenden prozessualen Möglichkeiten trifft vielmehr im jeweiligen Einzelfall der Betroffene mit seinem Klagantrag selbst (vgl. dazu näher Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20 S. 22).

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz ebenso wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der vor ihrem Inkrafttreten nach dem Bundesfernstraßengesetz erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleiben, und zwar unabhängig davon, ob mit der Anfechtungsklage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage seine Ergänzung durch Schutzanlagen begehrt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 sowie Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20).

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Daran ist, wie der Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil - BVerwG IV C 3.74 - ausgeführt hat, festzuhalten.

    Soweit dieses Ergebnis dem oben erwähnten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - widerspricht, hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. für die Verpflichtungsklage das Urteil BVerwG IV C 3.74 vom heutigen Tage).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    In seinem Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 21) hat der erkennende Senat näher dargelegt, bei Verpflichtungsklagen, mit denen die Verurteilung der Planfeststellungsbehörde zur Erteilung einer Schutzauflage zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast durchgesetzt werden solle, wirke sich eine dem Klagebegehren entsprechende Entscheidung unmittelbar belastend auf die Rechtsposition des Trägers der Straßenbaulast aus.

    Soweit dieses Ergebnis dem oben erwähnten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - widerspricht, hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. für die Verpflichtungsklage das Urteil BVerwG IV C 3.74 vom heutigen Tage).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils "nach Lage der Dinge ... eingestellt werden" müssen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64] für das Straßenrecht).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Für das frühere und für den vorliegenden Rechtsstreit noch maßgebende Recht hat der erkennende Senat eine Kostenbeteiligung Dritter nur in den Fällen für erwägenswert gehalten, in denen der Träger der Straßenbaulast für eine kostenverursachende Maßnahme nicht aufzukommen hat, ihre Aufnahme in den Planfeststellungsbeschluß aber deshalb geboten erscheint, weil sie "aus straßenbautechnischen Gründen ... nur im Zuge der Straßenbaumaßnahmen ausgeführt werden können" (Urteil vom 17. November 1972; hier BVerwGE 41, 186 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation - …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Daneben ist seine Beiladung als Träger jener Behörde, die die Aufgaben der Straßenbaulast des Bundes wahrnimmt, weder erforderlich noch auch nur möglich (vgl. - für den Bereich des Baurechts - Urteil vom 12. November 1976 - BVerwG IV C 34.75 -).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Daß in solchen Fällen der baurechtlichen Nachbarklage die Beteiligung des Bauherrn am Rechtsstreit notwendig ist, steht in der Rechtsprechung des erkennenden Senats außer Frage (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 9.75 -).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Das Berufungsgericht hat allerdings angenommen, daß es mit seiner - darin übereinstimmenden - Auffassung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178) abgewichen sei.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum Kreis der abwägungserheblichen Interessen -- d.h. zum sog. "Abwägungsmaterial im Sinne von BVerwGE 45, 310 [322] -- hängt vom Betroffensein eines Interesses ab, also davon, ob ein bestimmtes Interesse von der in Aussicht genommenen Planung in planungsrechtlich beachtlicher Weise "auswirkt (BVerwGE 52, 237 [245]).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

    Sie beschränken sich insbesondere nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur Verwirklichung des Straßenbauvorhabens unmittelbar eingegriffen werden muss, sondern umfassen auch solche Belange, auf die sich das Straßenbauvorhaben als eine in hohem Maße raumbedeutsame Maßnahme auch nur mittelbar auswirkt (BVerwG, Urteil vom15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …

    Nach diesen, zum Wesen einer rechtsstaatlichen Planung gehörenden und deshalb unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung aus dem Bundesverfassungsrecht herleitbaren Gebot sind - bei der gemeinnützigen wie bei der privatnützigen Planfeststellung gleichermaßen - die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63] mit weiteren Hinweisen; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 25 S. 56 [64/65]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1978 - IV C 100.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8074
BVerwG, 22.02.1978 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1978,8074)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1978 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1978,8074)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1978 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1978,8074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,8074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht