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| VGH Bayern, 23.11.2011 - 4 C 11.1060 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rechtsweg; Wasserverband; Wasserversorgung; Erschließung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 5 S 378/02
Rechtswegverweisung im Eilverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 4 C 11.1060
Rn. 6 Die Kosten des erfolgreichen Rechtsmittels sind von der Gegenseite, die sich dem Rechtsmittel widersetzt hat, zu tragen (vgl. VGH BW vom 2.5.2001 InfAuslR 2001, 382 und vom 8.4.2002 NVwZ-RR 2003, 159). - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2001 - 4 S 667/01
Verweisung, Beschwerde, Kostenentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2011 - 4 C 11.1060
Rn. 6 Die Kosten des erfolgreichen Rechtsmittels sind von der Gegenseite, die sich dem Rechtsmittel widersetzt hat, zu tragen (vgl. VGH BW vom 2.5.2001 InfAuslR 2001, 382 und vom 8.4.2002 NVwZ-RR 2003, 159).
- VG München, 10.01.2012 - M 2 K 11.6129
Wasserversorgungsverband; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftformgebot; …
Rn. 12 Nachdem der Klägerbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung am 5. April 2011 eine Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht München I beantragt hatte, erklärte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 8. April 2011 den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht München I. Der hiergegen erhobenen Beschwerde der Beklagten gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof statt und erklärte mit Beschluss vom 23. November 2011 den Verwaltungsrechtsweg für zulässig (Az. 4 C 11.1060).Davon ist hier auszugehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. November 2011, Az. 4 C 11.1060).
- VGH Bayern, 26.01.2015 - 4 C 14.2206
Gegenstandswert für Rechtswegbeschwerde
Für Beschwerden in Rechtswegfragen, die einen bloßen Zwischenstreit betreffen, beträgt der Streit- und daher auch der Gegenstandswert nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Fünftel des Wertes der Hauptsache (B.v. 10.1.2012 - 4 C 11.1060 - juris; v. 28.7.2014 - 4 C 14.449 - juris; vgl. auch OVG NRW, B.v. 4.11.2014 - 19 E 377/14 - juris; OVG LSA, B.v. 18.3.2008 - 3 O 15/07 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 28.07.2014 - 4 C 14.449
Gegenstandswert für Rechtswegbeschwerde
Für Beschwerden in Rechtswegfragen, die einen bloßen Zwischenstreit betreffen, beträgt der Streit- und daher auch der Gegenstandswert nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Fünftel des Wertes der Hauptsache (B.v. 10.1.2012 - 4 C 11.1060; vgl. auch OVG LSA, B.v. 18.3.2008 - 3 O 15/07 m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 C 12.857
Rechtswegbeschwerde; Verwaltungsrechtsweg; Beamtenverhältnis; Schadensersatz; …
Rn. 10 Die Kosten der erfolgreichen Rechtswegbeschwerde sind gemäß § 154 Abs. 1 VwGO von der Gegenseite, die sich dem Rechtsmittel widersetzt hat, zu tragen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 4 C 11.1060- RdNr. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.12.2017 - 6 C 17.2193
Festsetzung des Gegenstandswertes
Rn. 3 Für Beschwerden in Rechtswegfragen, die wie hier einen bloßen Zwischenstreit betreffen, beträgt der Streit- und daher auch der Gegenstandswert nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ein Fünftel des Wertes der Hauptsache (…BayVGH, B.v. 26.4.2016 - 3 CE 15.2578 - juris Rn. 2;… B.v. 26.1.2015 - 4 C 14.2206 - juris Rn. 2;… B.v. 13.7.2012 - 6 CE 12.857 - Rn. 1; B.v. 10.1.2012 - 4 C 11.1060 - juris; vgl. auch OVG NW, B.v. 4.11.2014 - 19 E 377/14 - juris; OVG LSA, B.v. 18.3.2008 - 3 O 15/07 - juris m.w.N.). - VG Berlin, 17.11.2015 - 18 L 420.15
DJH-Neubau am Ostkreuz geht vorerst weiter
Dem steht eine privatrechtliche Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse ausdrücklich nicht entgegen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 - NJW 1990, 134; Beschluss vom 29. Mai 1990 - BVerwG 7 B 30.90 - NVwZ 1991, 59; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Mai 2003 - 1 S 1449/01 - juris; VGH München, Beschluss vom 23. November 2011 - 4 C 11.1060 - juris), es sei denn, dass es lediglich um die Frage der Modalitäten der Nutzung geht.
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