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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,815
BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78 (https://dejure.org/1978,815)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1978 - 4 C 11.78 (https://dejure.org/1978,815)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1978 - 4 C 11.78 (https://dejure.org/1978,815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 120
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78
    Ist die Widerspruchsschrift nicht eigenhändig unterzeichnet, so genügt sie gleichwohl dem Erfordernis der Schriftform, wenn sich schon aus ihr allein hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, daß sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (Vergleiche BVerwG, 17.10.1968, II C 112.65, BVerwGE 30, 274).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lasse es allerdings genügen, "wenn sich aus der Widerspruchsschrift allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher - ohne die Notwendigkeit einer Rückfrage oder Beweiserhebung - ergibt, daß sie von dem Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in Verkehr gebracht wurde" (BVerwGE 30, 274 [276]).

    Das Schreiben der Klägerin genüge auch ohne handschriftliche Unterzeichnung dem Erfordernis der Schriftform, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 112.65 - BVerwGE 30, 274 (276) näher begründet habe.

    Erfordernis der Schriftform, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, daß sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 112.65 - BVerwGE 30, 274 [276] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78
    Einen Hinweis darauf, daß ein Widerspruch eigenhändig zu unterzeichnen sei, brauchte sie nicht zu enthalten (vgl. Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG IV C 74.74 - BVerwGE 50, 248).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Solche besonderen Umstände hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Fall eines von der klagenden natürlichen Person maschinenschriftlich geschriebenen und ebenso unterschriebenen Widerspruchs in der in dem Schreiben zum Ausdruck kommenden Sachkenntnis erblickt (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 11.78 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 2416/20

    Widerspruchsbefugnis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im …

    Die Widerspruchsschrift genügt der Schriftform aber auch dann, wenn sich aus dem nicht unterzeichneten Schriftstück allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen ohne die Notwendigkeit einer Rückfrage oder Beweiserhebung hinreichend sicher ergibt, dass es von dem Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gebracht wurde (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 11.78 -, juris Rn. 14;… Urt. v. 18.12.1992 - 7 C 16.92 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 24.10.1997 - 8 C 21.97 -, juris Rn. 9).Für die Beurteilung, ob ein Widerspruchsschreiben der Schriftform des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt, können dabei nicht nur die der Behörde bei Eingang erkennbaren, sondern auch die bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gewordenen Umstände zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 11.78 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 27.01.2003 - 1 B 92/02 u.a. -, juris Rn. 5 zu § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für bestimmende Schriftsätze, zu denen die Klageerhebung gehört, grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch u.a. zugelassen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG 4 B 140.65 - [NJW 1966, 1043 [BVerwG 14.02.1966 - IV B 140/65]]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 2 C 112.65 - [BVerwGE 30, 274/276 [BVerwG 17.10.1968 - II C 112/65]] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 124.73 - [DÖV 1974, 319 = VerwRspr 26, 252 [BVerwG 07.11.1973 - VI C 124/73] = Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 4]; Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 117.74 - [VerwRspr 27, 1017 [BVerwG 05.12.1975 - VI C 117/74]]; Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 11.78 - [NJW 1979, 120 = VerwRspr 30, 376 = Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 14]; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 22. Juni 1978 - BVerwG 7 B 107.78 - [VerwRspr 30, 636 = Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 6]; BVerfGE 15, 288 [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 610/62] [292];… ferner Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 81 RdNr. 2;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 7. Aufl. 1977, § 81 RdNr. 1; Kopp, VwGO, 4. Aufl. 1979, § 81 RdNrn.

    Die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der vorgenannten Rechtsprechung, insbesondere auch mit dem Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 11.78 - (a.a.O.), auf das sich das Berufungsurteil bezieht, und wirft keine weiteren klärungsbedürftigen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf.

    Gegen die Auffassung des Berufungsgerichts läßt sich nicht einwenden, daß die Entscheidung BVerwG 4 C 11.78 nicht die Frage der Unterschriftsbedürftigkeit der Klage, sondern die des Widerspruchs betreffe;… hinsichtlich der Anforderungen, die an die Schriftform bestimmender Schriftsätze zu stellen sind, ist es nicht gerechtfertigt, einen Unterschied zwischen dem Widerspruchs schreiben und der Klageschrift zu machen (so Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 124.73 - [a.a.O.]).

  • VGH Bayern, 15.06.2023 - 20 B 21.2421

    Zur Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Wasserzählers

    Insofern ist die Fallkonstellation vergleichbar mit der eines nur maschinenunterschriebenen Widerspruchsschreibens (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 11/78 - NJW 1979, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09

    IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung

    Ist die Widerspruchsschrift nicht unterzeichnet, so genügt sie gleichwohl dem Erfordernis der Schriftform, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, dass sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (BVerwG…, Urt. vom 17.10.1968 - II C 112.65 -, BVerwGE 30, 274 (276); vom 26.05.1978 - 4 C 11/78 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 14).

    Sprechen die Umstände außer für die Urheberschaft auch für den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, und fehlt es - wie hier - an jedem gegenteiligen Indiz, so genügt bereits ein an die Behörde gerichtetes, dieser auch tatsächlich zugegangenes, nicht handschriftlich (sondern maschinenschriftlich) unterzeichnetes Schriftstück den Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO an den Verkehrswillen (vgl. BVerwG, Urt. vom 26.05.1978 - 4 C 11/78 -, a.a.O.).

  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden …

    In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH noch mit der Rechtsprechung des BVerwG in den Urteilen vom 26. Mai 1978 4 C 11/78 (NJW 1979, 120) und vom 6. Dezember 1988 9 C 40/87 (NJW 1989, 1175 m. w. N.) übereinstimmt.
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 BV 18.2005

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung

    Ihr Fehlen kann bei Vorliegen besonderer Umstände unschädlich sein, wenn sich aus dem Schreiben allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher und ohne Rückfrage oder Beweiserhebung ergibt, dass es vom Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 27.1.2003 - 1 B 92.02 - NJW 2003, 1544 = juris Rn. 5 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO; U.v. 26.5.1978 - 4 C 11.78 - NJW 1979, 120 = juris Rn. 14;… Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 70 Rn. 2).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Ebenso steht es mit Entscheidungen anderer oberster Bundesgerichte (z.B. BVerfG NJW 1963, 755 [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 610/62]; BVerwG NJW 1971, 1054; 1979, 120; BFH BStBl. 1975 II 199), in denen die darin für zulässig erachteten Formen der Rechtsmitteleinlegung nur jeweils für den Bereich der von ihnen anzuwendenden Verfahrensordnungen behandelt worden sind, ohne Geltung für den Bereich der Zivilprozeßordnung und des Patentgesetzes zu beanspruchen.
  • VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21

    Schriftform des Widerspruchs: Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail mit …

    Angesichts dieser Zwecke des Unterschriftserfordernisses kann von diesem ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich aus dem Schreiben allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass hierüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 11/78 - NJW 1979, 120; Urteil vom 18. Dezember 1992 - 7 C 16/92 - NJW 1993, 1874).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Fehlbelegungsabgabe nach Art. 2 Nr. 6 …

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 11.78 -, Buchholz, Nr. 310, § 70 VwGO, Nr. 14.
  • VG Karlsruhe, 14.08.2023 - 12 K 1796/22

    Heranziehung zum Ersatz von Kosten für die Erneuerung ihres Hausanschlusses

  • VG Schwerin, 08.06.2026 - 2 A 1687/22

    Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines …

  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2007 - 13 K 2485/05

    Feststellungsinteresse, Rechtswidrigkeit, Widerspruchsbescheid, Nichtigkeit, …

  • BFH, 28.07.1982 - V R 64/82

    Revisionsbegründungsschrift - Unterschrift - Assessor

  • VG Köln, 09.10.2024 - 26 K 6360/20

    BAföG-Rückforderung; Erlass der BAföG-Darlehensschuld

  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 C 119.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Einlegung eines Widerspruchs …

  • BVerwG, 22.06.1978 - 7 B 107.78

    Erfordernis der Schriftform - Telegrafische Klageerhebung - Telegramm

  • OVG Thüringen, 27.04.2000 - 4 ZKO 704/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

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