Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1965 - IV C 123.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 20.09.1962 - VI A 148/62
- BVerwG, 15.01.1965 - IV C 123.64
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.01.1965 - IV C 90.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.01.1965 - IV C 123.64
Es taucht deshalb hier auch nicht die im gleichzeitigen Urteil des Senats BVerwG IV C 90.64 behandelte Frage auf, ob der Ablauf der Frist für den Antrag auf Kriegsschadenrentengewährung für die Beseitigung des im Empfang eines Aufbaudarlehens liegenden Hindernisses erheblich ist; es mag nur darauf verwiesen werden, daß der erkennende Senat eine solche zeitliche Schranke nicht als gegeben ansieht.
- BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65
Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …
Das Bestehen einer derartigen Betreuungspflicht bei der Wahl zwischen Ausgleichsleistungen, die sich gegenseitig ausschließen, ist in der Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat insoweit anschließt, mehrfach angenommen worden (vgl. die Entscheidungen vom 15. Januar 1965 - BVerwG IV C 123.64 - [ZLA 1965, 135], vom 9. Oktober 1964 - BVerwG IV C 94.62 - [RLA 1965, 189 = ZLA 1965, 21 = Buchholz BVerwG 427.3, § 258 LAG Nr. 4 = IFLA 1965, 139] und vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 159.59 - [IFLA 1962, 43]). - BVerwG, 26.10.1966 - V C 2.65
Umwandlung eines Darlehens in eine Hauptentschädigung - Gleichzeitiger Antrag auf …
Dieses Erkenntnis weicht auch nicht im Ergebnis von der bereits genannten Entscheidung des IV. Senats vom 9. Oktober 1964 und von einer weiteren Entscheidung des IV. Samts vom 15. Januar 1965 - BVerwG IV C 123.64 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 283 LAG Nr. 2) ab. - BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
Rechtsmittel
Eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt erst vor, seitdem der erkennende Senat in Abweichung von dem Urteil des IV. Senats vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - dahin entschieden hat, daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war (Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [ZLA 1965, 135]).
- BVerwG, 24.03.1981 - 3 B 5.81
Wahrung der Antragsfrist bei Rückzahlung der auf das Darlehen bewirkten …
Die Frage, ob eine Beihilfe zum Lebensunterhalt aus dem Härtefonds gemäß §§ 301, 301 a LAG gewährt werden kann, wenn sie vor Ablauf der Antragsfrist des § 264 Abs. 2 LAG beantragt, ein bereits vorher gewährtes Darlehen nach dem Flüchtlingssiedlungsgesetz aber erst nach diesem Zeitpunkt zurückerstattet worden ist, wird über die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1965 - BVerwG 4 C 90.64 und BVerwG 4 C 123.64 - (ZLA 1965, 143 und ZLA 1965, 135 = Buchholz 427.3 § 283 Nr. 2) hinaus einer weiteren Klärung zugeführt werden können. - BVerwG, 25.02.1966 - III C 191.64
Feststellungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens an einer Pensionsanwartschaft …
Nachdem durch eine Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Bundesverwaltungsgerichts der III. Senat mit Wirkung vom 1. Juli 1964 an allein zuständig geworden ist, über Ansprüche auf Feststellung von Vertreibungsschäden an Werkspensionen zu entscheiden, hat er in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Verlust einer Pensionsanwartschaft als Vertreibungsschaden auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG in dem Wortlaut des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom4. August 1964 in Verbindung mit § 4 des Bewertungsgesetzes nicht feststellungsfähig ist, weil der Anspruch bei Beginn der Vertreibung aufschiebend bedingt und daher kein Wirtschaftsgut im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 LAG war (Urteile des Senats vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 167.61 - [MDR 1965, 414], 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [BVerwGE 20, 284 = RLA 1965, 140 = ZLA 1965, 135 = Mtbl. - BVerwG, 22.11.1965 - III B 105.65
Verlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht - Zulässigkeit und Begründetheit …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Verlust einer Pensionsanwartschaft als Vertreibungsschaden auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG in dem Wortlaut des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1964 (BGBl. I S. 585) - 17. ÄndG LAG - in Verbindung mit § 4 des Bewertungsgesetzes - BewG - nicht feststellungsfähig ist, weil sie bei Beginn der Vertreibung aufschiebend bedingt und daher nicht einklagbar war (Urteile des Senats vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 167.61 [MDR 1965, 414], BVerwG III C 278.61, BVerwG III C 83.63, BVerwG III C 140 und 141.64 -, 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 [RLA 1965, 140 = ZLA 1965, 135 = Mtbl. - BVerwG, 23.09.1965 - III C 30.64
Rechtsmittel
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in Abweichung von dem Urteil des IV. Senats vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - in ständiger und gefestigter Rechtsprechung entschieden, daß der Verlust privatrechtlicher Anwartschaften nicht feststellbar ist, und daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war (Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [ZLA 1965, 135]). - BVerwG, 31.05.1965 - III B 38.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensfeststellung …
Durch die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß der im Zeitpunkt der Vertreibung aufschiebend bedingte Anspruch auf Zahlung einer Werkspension einer Schadensfeststellung nicht zugänglich ist, da er nicht zu den in § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG aufgeführten Ansprüchen gehört (vgl. zuletzt: Urteile vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 278.61 und BVerwG III C 140.64 - sowie vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 [ZLA 1965, 135] und BVerwG III C 168.64 - und vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 172.64 -). - BVerwG, 06.05.1965 - III C 172.64
Feststellung eines Vertreibungsschadens an privatrechtlichen geldwerten …
Im Gegensatz zu der Ansicht des Verwaltungsgerichts sind aufschiebend bedingte Versorgungsansprüche nicht feststellungsfähig, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - (ZLA 1965, 135) in Abweichung von der im angefochtenen Urteil genannten Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - entschieden hat. - BVerwG, 29.06.1965 - III C 21.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Ruhegehaltsanspruch - …
Das hat der erkennende Senat, der seit dem 1. Juli 1964 allein zuständig zur Entscheidung über Rechtsmittel in Lastenausgleichssachen ist, die eine Schadensfeststellung zum Gegenstand haben, in seinemUrteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - (ZLA 1965, 135) entschieden.
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