Hier: Fassung aufgrund des Grundsteuer-Reformgesetzes | Zur alten Fassung
Bewertungsgesetz
Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften (§§ 1 - 16) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 4 BewG
231 Entscheidungen zu § 4 BewG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 22.08.2019 - 10 K 1539/17
ErbStG
- FG Niedersachsen, 19.07.2021 - 3 K 5/21
Schenkungsteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung
- BFH, 15.07.2021 - II R 26/19
Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last
- BFH, 29.08.2018 - II B 9/18
Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs (Grunderwerbsteuer)
- FG Hamburg, 23.03.2017 - 3 K 287/14
Abbruch-Abschlag bei Einheitswert für Gebäude auf fremdem Grund und Boden - ...
- FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 3247/15
Erbschaftsteuer: Im Falle einer Stiftung kann auch eine noch nicht lebende ...
- FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 1654/16
Erbschaft- und Schenkungsteuer - §§ 13a, 13b ErbStG bei Übertragung von WG des ...
- FG Niedersachsen, 30.10.2013 - 3 K 487/12
Rücklage nach § 6c EStG bei der Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung ...
- FG Köln, 03.04.2013 - 13 K 1158/10
Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zu einer Pensionsverpflichtung
- FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 2050/16
Eine nur nach ausländischem Recht zulässige Vereinbarung über die Verteilung des ...
Querverweise
Auf § 4 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Allgemeine Bewertungsvorschriften
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- § 17 (Geltungsbereich)