Bewertungsgesetz
Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften (§§ 1 - 16) |
Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird.
Rechtsprechung zu § 16 BewG
317 Entscheidungen zu § 16 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 09.04.2014 - II R 48/12
§ 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nach wie vor anwendbar
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 19.09.2012 - 3 K 194/12
Keine Begrenzung des Jahreswertes von Nutzungen eines Wirtschaftsgutes, das für ...
- FG Niedersachsen, 19.09.2012 - 3 K 194/12
- BFH, 15.12.2010 - II R 41/08
Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen - Verzicht auf gesonderte Feststellung ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 23.01.2008 - 4 K 4101/05
Wert einer gemischten Schenkung bei Ablösung eines Nießbrauchsrechts gegen ...
- FG München, 23.01.2008 - 4 K 4101/05
- FG Nürnberg, 05.03.2015 - 4 K 410/13
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Schenkung unter Lebenden mit ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
- BFH, 28.05.2019 - II R 4/16
Jahreswert von Nießbrauchsrechten
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 26.11.2015 - 3 K 2711/13
Erbschaftsteuerliche Berechnung des Jahreswertes von nachlassmindernd zu ...
- FG Münster, 26.11.2015 - 3 K 2711/13
- FG Bremen, 24.06.2015 - 2 K 24/15
Grunderwerbsteuerpflichtige "Schenkung unter Auflage" bei Bestellung eines ...
- BFH, 20.11.2013 - II R 38/12
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage