Bewertungsgesetz
| Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. 2Ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, darf der nach § 14 zu berechnende Kapitalwert nicht überschritten werden.
(2) Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem 18,6fachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 14 mit dem 9,3fachen des Jahreswerts zu bewerten.
(3) 1Ist der gemeine Wert der gesamten Nutzungen oder Leistungen nachweislich geringer oder höher, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen. 2Der Ansatz eines geringeren oder höheren Werts kann jedoch nicht darauf gestützt werden, daß mit einem anderen Zinssatz als 5,5 Prozent oder mit einer anderen als mittelschüssigen Zahlungsweise zu rechnen ist.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 13 BewG
455 Entscheidungen zu § 13 BewG in unserer Datenbank:
- FG Düsseldorf, 23.06.2026 - 4 K 2261/24
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung ...
- BFH, 10.07.2024 - II R 36/23
Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 10.07.2024 - II R 3/22: ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 30.11.2023 - 11 K 2195/21
Grunderwerbsteuerpflicht bei Verlängerung eines Erbbaurechts
- FG Düsseldorf, 30.11.2023 - 11 K 2195/21
- FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19
Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs
- FG Hessen, 30.09.2020 - 5 K 235/19
Bei der Verlängerung eines Erbbaurechts ist der Kapitalwert nicht entsprechend § ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 10.07.2024 - II R 3/22
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
- BFH, 10.07.2024 - II R 3/22
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines ...
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - 2 K 3880/16
Teilwertzuschreibung bei einem verzinslichen unbefristeten Fremdwährungsdarlehen ...
- FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
Darlehenslaufzeit; Unverzinslichkeit; Höhe des Abzinsungsbetrages
Querverweise
Auf § 13 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Berechnung der Steuer
- § 17 (Besonderer Versorgungsfreibetrag)
- Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 23 (Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen)