Bewertungsgesetz
Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. 2Ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, darf der nach § 14 zu berechnende Kapitalwert nicht überschritten werden.
(2) Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem 18,6fachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 14 mit dem 9,3fachen des Jahreswerts zu bewerten.
(3) 1Ist der gemeine Wert der gesamten Nutzungen oder Leistungen nachweislich geringer oder höher, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen. 2Der Ansatz eines geringeren oder höheren Werts kann jedoch nicht darauf gestützt werden, daß mit einem anderen Zinssatz als 5,5 Prozent oder mit einer anderen als mittelschüssigen Zahlungsweise zu rechnen ist.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 13 BewG
442 Entscheidungen zu § 13 BewG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung des Zinsanteils nach Abtretung einer später fälliger Kaufpreisrate
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung ...
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - 2 K 3880/16
Teilwertzuschreibung bei einem verzinslichen unbefristeten Fremdwährungsdarlehen ...
- BFH, 29.08.2018 - II B 9/18
Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs (Grunderwerbsteuer)
- FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 7 K 105/11
Grundstücksschenkung unter Auflage: Berücksichtigung eines Wohnrechts gem. § 3 ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.11.2013 - II R 38/12
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage
- BFH, 20.11.2013 - II R 38/12
- FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 1213/09
Darlehenslaufzeit; Unverzinslichkeit; Höhe des Abzinsungsbetrages
- FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 856/08
Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit
- FG Münster, 10.04.2014 - 8 K 3046/11
Verlängerung eines Erbbaurechts, Gegenleistung, Abzinsung
- FG Niedersachsen, 02.10.2019 - 7 K 75/19
Verlängerung eines Erbbaurechts ist grunderwerbsteuerpflichtig
Querverweise
Auf § 13 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Allgemeine Bewertungsvorschriften
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- § 17 (Geltungsbereich)
- Anlagen
- Anlage 9a ((zu § 13) Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro)
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Berechnung der Steuer
- § 17 (Besonderer Versorgungsfreibetrag)
- Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 23 (Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen)