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| BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 23.82, 4 C 24.82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beginn des Laufens der Jahresfrist für die Rücknahme eines schon bei seinem Erlass rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts
- Wolters Kluwer
Beginn des Laufens der Jahresfrist für die Rücknahme eines schon bei seinem Erlass rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 14.04.1980 - 13 K 4161/79
- BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 23.82, 4 C 24.82
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 119
- BauR 1985, 669
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 23.82
Diese von den Vorinstanzen übereinstimmend vertretene Meinung steht im Widerspruch zum Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - NJW 1985, 819 = DVBl. 1985, 522).Hieraus folgt zugleich, daß die Jahresfrist nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes zu laufen beginnen kann (vgl. wegen weiterer Einzelheiten den bereits zitierten Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984, a.a.O.).
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
Verwaltungsakt - Rücknahme
Hiervon geht auch der Große Senat des BVerwG aus, wenn er die Jahresfrist des 3 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG mit der Kenntnis aller für die Vertrauensabwägung sowie der "für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände" beginnen läßt (BVerwGE 70, 356, 362; ähnlich BVerwG 1985 4 C 23/82 1986, 119). - VGH Bayern, 24.05.2017 - 9 ZB 16.391
Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung
Die Frist beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 19.7.1985 - 4 C 23.82 - juris Rn. 12).Abgesehen davon, dass es sich bei der Erteilung der Baugenehmigung nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO handelt (…vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2016 - 9 ZB 12.839 - juris Rn. 14) und für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit auf die objektive Rechtslage abzustellen ist (s.o.), kommt eine Rücknahme auch dann in Betracht, wenn die Behörde nachträglich erkennt, dass sie den bei dem Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekanntenn Sachverhalt rechtlich unrichtig gewürdigt und deswegen rechtswidrig entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 19.7.1985 - 4 C 23.82 - juris Rn. 12).
- OVG Saarland, 17.10.2022 - 2 A 212/22
Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung
Seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1985 (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 19.7.1985 - 4 C 23.82 -, BauR 1985, 669, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 -, BauR 1985, 296 zum Beginn des Laufs der Rücknahmefrist bei einem bereits bei seinem Erlass rechtswidrigen, den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakts werden auch reine Rechtsanwendungsfehler, insbesondere eine falsche rechtliche Würdigung der der Behörde bekannten Tatsachen vom Anwendungsbereich erfasst, da auch die spätere positive Erkenntnis der Unrichtigkeit der Verwaltungsentscheidung in dem Sinne den "Tatsachen" gleichzustellen ist.Soweit der Kläger in diesem Sinne auf das unstreitige Nichtvorliegen einer Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falls verweist, ist richtig, dass der § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG an die Kenntniserlangung der zuständigen Behörde von die Rücknahme rechtfertigenden "Tatsachen" anknüpft, dass aber seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1985[vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.7.1985 - 4 C 23.82 -, BauR 1985, 669, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BVerwG vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 -, BauR 1985, 296][vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.7.1985 - 4 C 23.82 -, BauR 1985, 669, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BVerwG vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 -, BauR 1985, 296] zum Beginn des Laufs der Rücknahmefrist bei einem bereits bei seinem Erlass rechtswidrigen, den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakts dabei auch reine Rechtsanwendungsfehler, insbesondere eine falsche rechtliche Würdigung der bekannten Tatsachen in dem Sinne erfasst werden, das heißt also auch die spätere positive Erkenntnis der Unrichtigkeit der Verwaltungsentscheidung in dem Sinne den Tatsachen gleichzustellen ist.
- VGH Bayern, 08.05.2024 - 9 ZB 22.2205
Abgelehnte Berufungszulassung: Rücknahme einer Baugenehmigung wegen …
Die Frist beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 19.7.1985 - 4 C 23.82 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
Nichtzulassung der Berufung - Rücknahme der Verlängerung eines Vorbescheids für …
Dient eine Anhörung des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (…vgl. BVerwG, U.v. 24.1.2001 a.a.O.; B.v. 20.5.1988 - 7 B 79.88 - NVwZ 1988, 822; U.v. 19.7.1985 - 4 C 23.82 u.a. - NVwZ 1986, 119;… GrSenat B.v. 19.12.1984 a.a.O;… BFH, B.v. 21.10.1999 - VII B 133/99 - juris Rn. 18). - BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 27/87 Hiervon geht auch der Große Senat des BVerwG aus, wenn er die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG mit der Kenntnis aller für die Vertrauensabwägung sowie der "für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände" beginnen läßt (BVerwGE 70, 356, 362; ähnlich BVerwG Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 23/82 - NVwZ 1986, 119).
- VG Frankfurt/Main, 07.02.2023 - 5 K 3090/20
Zur Rücknahme des subsidiären Schutzes wegen Verschweigens eines weiteren …
Nach § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG - die dortigen Maßstäbe erscheinen auch hier sachgerecht - erhält "die Behörde" Kenntnis, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Entscheidung berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung berufener Amtswalter die jeweilige Tatsache feststellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 23/82 u.a. -, juris Rn. 12 = NJW 1985, 819, 821 m.w.N.). - BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 33/87 Hiervon geht auch der Große Senat des BVerwG aus, wenn er die Jahresfrist des S 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG mit der Kenntnis aller für die Vertrauensabwägung sowie der "für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände" beginnen läßt (BVerwGE 70, 356, 362; ähnlich BVerwG Urteil vom 19. Juli 1985 4 C 23/82 1986, 119).
- VG Düsseldorf, 09.05.2003 - 1 K 599/00
(Teilweiser) Widerruf einer Zuwendung für die Herrichtung eines Übergangsheims …
Rn. 30 Vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - Gr. Senat 1, 2/84 -, NJW 1985, S. 819 ff.; Urteile vom 19. Juli 1985 - 4 C 23, 24/82 -, NVwZ 1986, S. 119, und 19. Dezember 1995 - 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, S. 199 (201 f.); siehe auch z.B. OVG NRW, Beschluss vom 1. April 1999 - 10 A 3381/97 -, NVwZ-RR 2000, S. 268. - BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 37/87 Hiervon geht auch der Große Senat des BVerwG aus, wenn er die Jahresfrist des 5 48 Abs. 4 Satz 1 VWVfG mit der Kenntnis aller für die Vertrauensabwägung sowie der "für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände" beginnen läßt (BVerwGE 70, 356, 362; ähnlich BVerwG Urteil v0m 19. Juli 1985 4 C 23/82 1986, 119).
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 36/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 32/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 25/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 31/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 30/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 24/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 23/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 29/87
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