Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauvorhaben - Setzten eines selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakts durch die Gemeinde bei der Entscheidung über ihr Einvernehmen - Einvernehmen als "Regelung"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 31 Abs. 1; BBauG § 36 Abs. 1
Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 30.09.1964 - II 826/63
- VGH Hessen, 10.08.1965 - OS IV 68/65
- BVerwG, 19.01.1966 - IV B 273.65
- BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66
Papierfundstellen
- NJW 1968, 2351 (Ls.)
- DÖV 1969, 145
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65
Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen
Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - die rechtsgrundsätzliche Frage, ob die im Einvernehmensverfahren nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG beteiligte Gemeinde bei der Entscheidung über ihr Einvernehmen einen - selbständig anfechtbaren - Verwaltungsakt setzt, die er bereits in seinem Urteil BVerwGE 22, 342 verneint hatte, anhand der insbesondere in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel für die Bejahung dieser Frage niedergelegten Erkenntnisse nochmals rechtsgrundsätzlich überprüft und ist zur Bestätigung seiner Rechtsansicht gekommen, daß die Verweigerung des Einvernehmens der Gemeinde mit der verwaltungsgerichtlichen Klage nicht angefochten werden kann.Der erkennende Senat hat diese Auffassung bereits in seinem Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342 [344 ff.]) vertreten, in dem er ausgeführt hat, "daß es sich auch bei der Beteiligungsform des Einvernehmens um eine lediglich innerbehördliche Beteiligung der Zweitbehörde (d.h. der Gemeinde) handelt und die Befugnis zum Erlaß des Verwaltungsakts ... allein der Erstbehörde [d.h. der Baugenehmigungsbehörde] zukommt"; an dieser Rechtsprechung ist in Auseinandersetzung mit den hiergegen - insbesondere vom Verwaltungsgerichtshof Kassel - geäußerten Bedenken aus folgenden Erwägungen festzuhalten:.
- BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66
Diese Auseinandersetzung muß dem Verfahren des Klägers gegen die Baugenehmigungsbehörde vorbehalten bleiben, in dem der erkennende Senat im Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - das im Revisionsverfahren angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen hat. - BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62
Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben
Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66
Da die Baugenehmigung die behördliche Erklärung bedeutet, "daß das Vorhaben mit dem im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden öffentlichen Recht übereinstimmt" (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - [DVBl. 1964, 184]), muß in dem zwischen dem Kläger und dem Landrat seines Wohnkreises als Baugenehmigungsbehörde anhängigen Rechtsstreit auch über die aus den Tatbestandsvoraussetzungen des baurechtlichen Anspruchs nicht herausgelöste Frage entschieden werden, ob die Verweigerung des Einvernehmens rechtmäßig ist und deswegen der Baugenehmigung entgegensteht. - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65
gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - die rechtsgrundsätzliche Frage, ob die im Einvernehmensverfahren nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG beteiligte Gemeinde bei der Entscheidung über ihr Einvernehmen einen - selbständig anfechtbaren - Verwaltungsakt setzt, die er bereits in seinem Urteil BVerwGE 22, 342 verneint hatte, anhand der insbesondere in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel für die Bejahung dieser Frage niedergelegten Erkenntnisse nochmals rechtsgrundsätzlich überprüft und ist zur Bestätigung seiner Rechtsansicht gekommen, daß die Verweigerung des Einvernehmens der Gemeinde mit der verwaltungsgerichtlichen Klage nicht angefochten werden kann.
- BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Materiell ist zwar - dies entnimmt der Senat dem bei ihm in der Revision noch anhängigen Verfahren des Klägers gegen diese Gemeinde - BVerwG IV C 24.66 - dieser Verfahrensnotwendigkeit Rechnung getragen worden. - BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auch die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 (nicht: BVerwG 4 C 24.66) - (BVerwGE 27, 137) liegt nicht vor. - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …
Die Zustimmung ist nicht anders als beispielsweise das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren nach § 36 BBauG (vgl.z.B. Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG 4 C 24.66 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 5) behördenintern zu erklären und stellt keinen Verwaltungsakt dar, der mit der Verpflichtungsklage selbständig erstritten werden kann (§ 42 Abs. 1 VwGO).
- BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des …
Die Zustimmung ist nicht anders als beispielsweise das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren nach § 36 BBauG (vgl.z.B. Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG 4 C 24.66 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 5) behördenintern zu erklären und stellt keinen Verwaltungsakt dar, der mit der Verpflichtungsklage selbständig erstritten werden kann (§ 42 Abs. 1 VwGO). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung - …
Die Zustimmung ist nicht anders als beispielsweise das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren nach § 36 BBauG (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG 4 C 24.66 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 5) behördenintern zu erklären und stellt keinen Verwaltungsakt dar, der mit der Verpflichtungsklage selbständig erstritten werden kann (§ 42 Abs. 1 VwGO). - OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86 Die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem sog. mitwirkungsbedürftigen oder gebundenen Verwaltungsakt bietet sich wegen der Gleichartigkeit der gesetzlichen Regelung und der Verwandtschaft der Rechtsgebiete an (vgl. BVerwGE 16, 116; 21, 354; 22, 342; 28, 145; BVerwG NJW 1968, 2351, sowie BVerwGE 19, 94; 26, 31; 34, 65; ebenso Kopp, VwGO 7. Aufl. § 42 Anh. Rdn. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 84 bis 86; Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 42 Rdn.
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1989 - 8 S 1681/89
Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung der Hauptsache durch Klaglosstellung
Aus einer rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB folgt auch die materielle Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheides vom 20.5.1988 mit der Folge, daß dieser auf die Klage der Klägerin hätte aufgehoben werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.5.1968 -- 4 C 24.66 --, Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 5 u. v. 7.2.1986 -- a.a.O., sowie Beschl. des Senats v. 8.6.1988 -- 8 S 1300/88 --). - BVerwG, 27.08.1979 - 4 B 158.79
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf Verfahrensfehler und …
Das Berufungsurteil beruht schließlich nicht - in materiellrechtlicher Hinsicht - auf einer Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - (DÖV 1970, 349) oder von dem Urteil des Senats vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 24.66 - (DÖV 1969, 145).
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