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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.07.1962

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1963 - IV C 278.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1754
BVerwG, 31.05.1963 - IV C 278.61 (https://dejure.org/1963,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1963 - IV C 278.61 (https://dejure.org/1963,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1963 - IV C 278.61 (https://dejure.org/1963,1754)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 11.60

    Anwendung des deutschen Reichserbhofrechts im Gebiet der ehemaligen Freien Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1963 - IV C 278.61
    Bestätigung von BVerwG IV C 11.60.

    Nach den der Nachprüfung im Revisionsverfahren zugänglichen Regeln des Völkerrechts war und ist aber, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile BVerwG III C 88.56 vom 21. März 1957, ZLA 1957, 153; BVerwG IV C 444.58 vom 15. Januar 1960, RLA 1960, 266; BVerwG IV C 11.60 vom 19. Dezember 1962, ZLA 1963, 119) entwickelt worden ist, in den seit 1945 unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebieten Sinn und Zweck des Erbhofrechts nicht zu verwirklichen und deshalb eine vom bürgerlichen Recht abweichende Erbfolge nach Erbhofrecht für den Lastenausgleich nicht anzuerkennen.

  • BVerwG, 21.03.1957 - III C 88.56
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1963 - IV C 278.61
    Nach den der Nachprüfung im Revisionsverfahren zugänglichen Regeln des Völkerrechts war und ist aber, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile BVerwG III C 88.56 vom 21. März 1957, ZLA 1957, 153; BVerwG IV C 444.58 vom 15. Januar 1960, RLA 1960, 266; BVerwG IV C 11.60 vom 19. Dezember 1962, ZLA 1963, 119) entwickelt worden ist, in den seit 1945 unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebieten Sinn und Zweck des Erbhofrechts nicht zu verwirklichen und deshalb eine vom bürgerlichen Recht abweichende Erbfolge nach Erbhofrecht für den Lastenausgleich nicht anzuerkennen.
  • BVerwG, 15.01.1960 - IV C 444.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1963 - IV C 278.61
    Nach den der Nachprüfung im Revisionsverfahren zugänglichen Regeln des Völkerrechts war und ist aber, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile BVerwG III C 88.56 vom 21. März 1957, ZLA 1957, 153; BVerwG IV C 444.58 vom 15. Januar 1960, RLA 1960, 266; BVerwG IV C 11.60 vom 19. Dezember 1962, ZLA 1963, 119) entwickelt worden ist, in den seit 1945 unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebieten Sinn und Zweck des Erbhofrechts nicht zu verwirklichen und deshalb eine vom bürgerlichen Recht abweichende Erbfolge nach Erbhofrecht für den Lastenausgleich nicht anzuerkennen.
  • BVerwG, 14.10.1987 - 3 B 38.86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung …

    Die Vorschriften des Reichserbhofgesetzes sind zwar nicht revisibel (§ 38 FG, § 333 LAG, § 173 VwGO, § 562 ZPO), weil sie nicht dem Bundesrecht angehören; die Frage aber, ob das Reichserbhofgesetz in den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten noch gegolten hat, beantwortet sich nicht aus dem Reichserbhofgesetz selbst, sondern nach allgemein gültigen Grundsätzen des Völkerrechts, die Bestandteil des Bundesrechts geworden und damit revisibel sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG 4 C 11.60 - in Buchholz 427.3 § 229 Nr. 21 mit ausführlicher Begründung; Urteil vom 31. Mai 1963 - BVerwG 4 C 278.61 - Urteil vom 18. Januar 1964 - BVerwG 3 C 11.60 - BVerwGE 18, 17, 19) [BVerwG 18.01.1964 - III C 11/60].

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung für einen jenseits der Oder-Neiße-Linie gelegenen Hof, die Anwendung des Reichserbhofgesetzes auf einen Erbfall mit der Begründung verneint, der Erbfall sei nach der Besetzung des Ortes durch sowjetische Truppen eingetreten, und hat dabei dahingestellt gelassen, ob der Erblasser vor oder nach dem 8. Mai 1945 gestorben war (Urteil vom 31. Mai 1963 - BVerwG 4 C 278.61 -).

  • BVerwG, 18.01.1964 - III C 11.60

    Vertreibungsschaden an einem Erbhof in Ostpreußen - Räumlicher Anwendungsbereich …

    Es ist deshalb in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung der beiden Lastenausgleichssenate (vgl. BVerwGE 4, 350 und Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 11.60 - und Urteil vom 31. Mai 1963 - BVerwG IV C 278.61.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1962 - IV C 278.61   

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https://dejure.org/1962,4479
BVerwG, 03.07.1962 - IV C 278.61 (https://dejure.org/1962,4479)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1962 - IV C 278.61 (https://dejure.org/1962,4479)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1962 - IV C 278.61 (https://dejure.org/1962,4479)
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