Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99 |
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EKrG § 2 Abs. 2, § 3 Nr. 2, § 13 Abs. 2; EBO § 11 Abs. 10
Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs; Baumaßnahme außerhalb eines Bauübergangs; verkehrliche Entlastung; Entfallen der Notwendigkeit, einen Bahnübergang zu ändern; Begriff des starken Verkehrs - Judicialis
EKrG § 2 Abs. 2; ; EKrG § 3 Nr. 2; ; EKrG § 13 Abs. 2; ; EBO § 11 Abs. 10
- Wolters Kluwer
Kreuzungsrechtsverhältnis - Baulastregelung - Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs - Baumaßnahme außerhalb eines Bauübergangs - Verkehrliche Entlastung - Entfallen der Notwendigkeit - Änderung eines Bahnübergangs
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Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs; Baumaßnahme außerhalb eines Bauübergangs; verkehrliche Entlastung; Entfallen der Notwendigkeit, einen Bahnübergang zu ändern; Begriff des starken Verkehrs
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Verkehrliche Entlastung durch Änderung von Bahnübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 18.08.1987 - 11 VG 882/84
- OVG Hamburg, 18.05.1999 - 3 Bf 1/91
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 63
- NZV 2001, 50
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90
Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast
Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
Hieran fehlt es, solange die Beeinträchtigung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreuzung fortdauert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17).Die auf Erfahrung und technischen Sachverstand gegründete Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung kann auch zur Konkretisierung des in § 3 EKrG verwandten unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit nutzbar gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn
Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
Eine brauchbare Orientierungshilfe liefert indes die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung - EBO - vom 8. Mai 1967 (BGBl II S. 1563), die aufgrund der in § 3 Abs. 1 Buchst. a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl I S. 225) enthaltenen Ermächtigung, die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betriebsweise der Eisenbahnen u.a. nach den Erfordernissen der Sicherheit und nach den neuesten Erkenntnissen der Technik zu regeln, erlassen worden ist und weiterhin Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 2.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 19). - BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93
Kostenbeteiligung nach dem Wasserstaßenrecht für Kosten einer Kreuzungsänderung - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
§ 13 Abs. 2 EKrG läßt sich nicht als Vehikel dafür gebrauchen, Mitnahmeeffekte zu nutzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 43.93 - Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1). - OVG Hamburg, 18.05.1999 - 3 Bf 1/91
Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
BVerwG 4 C 3.99 OVG 3 Bf 1/91.
- BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01
Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …
Während für jeden einzelnen Verkehrsweg im Allgemeinen nur jeweils ein Baulastträger allein verantwortlich ist, besteht an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zwischen den beteiligten Baulastträgern ein Gemeinschaftsverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 3.99 - ; Beschluss vom 4. Juli 1996 - BVerwG 11 B 41.96 - ; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - ). - VG Gelsenkirchen, 27.02.2007 - 14 K 3014/04
Stadt Castrop-Rauxel ist zur Schließung eines Bahnübergangs nach über 30 Jahren …
Rn. 146 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 3.99 -, NZV 2001, 50, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 32 f.Rn. 217 BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 3.99 - a.a.O., Juris, Rdnr. 32.
Rn. 220 BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 3.99 - a.a.O., Juris, Rdnr. 34 und 35,.
- VGH Hessen, 23.11.2007 - 7 UE 1422/07
Kostentragungsvereinbarung Deutsche Bundesbahn - Deutsche Bundespost über …
Nur dann, wenn die ergriffene Änderungsmaßnahme ausschließlich der Erfüllung anderer Aufgaben dient und die Verbesserung der Sicherheit oder der Abwicklung des Verkehrs nur einen unbeabsichtigten Nebenerfolg darstellt, ist der erforderliche Zusammenhang nicht gegeben (vgl. zu §§ 13 Abs. 2, 3 Nr. 2 EKrG: BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 - NVwZ-RR 2001, 63).Es besteht auch kein Grund, die Deutsche Bundespost nur deshalb von der in Nr. 4 des Vertrages i. V. m. § 3 EKrG vorgesehenen Kostenfolge zu verschonen, weil diejenigen Baumaßnahmen, die über den Kreuzungsbereich hinausreichen, nur für die Deutsche Bundesbahn und nicht auch für die Deutsche Bundespost vorteilhaft sind (vgl. zu § 13 Abs. 1 EKrG: BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 - a. a. O.).
- VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19
Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht
Dem EKrG liege das Leitbild zugrunde, dass die Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs an Bahnübergängen eine gemeinschaftliche Aufgabe beider Kreuzungspartner sei, die diese eigenverantwortlich zu erfüllen hätten.[Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post und Fernmeldewesen zum EKrG 1963, BT-Ds. IV/1206, S. 1f.][Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post und Fernmeldewesen zum EKrG 1963, BT-Ds. IV/1206, S. 1f.] Abweichend von dem Grundsatz, dass für einen Verkehrsweg im Allgemeinen nur der jeweilige Baulastträger allein verantwortlich sei, bestehe nämlich an Eisenbahnkreuzungen zwischen den beteiligten Baulastträgern ein Gemeinschaftsverhältnis, aus dem eine gemeinsame Pflicht zum Schutz vor kreuzungsbedingten Gefährdungen erwachse.[VG Leipzig, Urteil vom 29. Juli 2016 - 1 K 2396/14 -, Rn. 31, juris, unter Verweis auf: BVerwG, Urteile vom 12.06.2002 - 9 C 6.01 -, Rn. 34; und vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 -, Rn. 20; BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05 -, Rn. 11; BFH, Urteil vom 16.12.2010 - V R 16/10 -, Rn. 17; alle juris; jeweils zur Änderung einer Kreuzung nach § 3 EKrG][VG Leipzig, Urteil vom 29. Juli 2016 - 1 K 2396/14 -, Rn. 31, juris, unter Verweis auf: BVerwG, Urteile vom 12.06.2002 - 9 C 6.01 -, Rn. 34; und vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 -, Rn. 20; BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05 -, Rn. 11; BFH, Urteil vom 16.12.2010 - V R 16/10 -, Rn. 17; alle juris; jeweils zur Änderung einer Kreuzung nach § 3 EKrG].Abweichend vom Grundsatz, dass für einen Verkehrsweg im allgemeinen nur der jeweilige Baulastträger allein verantwortlich sei, bestehe an Eisenbahnkreuzungen zwischen den beteiligten Baulastträgern ein Gemeinschaftsverhältnis, aus dem eine gemeinsame Pflicht zum Schutz vor kreuzungsbedingten Gefährdungen erwachse.[BVerwG, Urteil vom 12.06.2002 - 9 C 6.01 -, juris; und vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 -, juris; BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05 -, NJW-RR 2007, S. 457][BVerwG, Urteil vom 12.06.2002 - 9 C 6.01 -, juris; und vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 -, juris; BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05 -, NJW-RR 2007, S. 457].
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 20 A 1091/07
Pflicht eines Bahnstreckenbetreibers zur Schließung eines Bahnübergangs und …
Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 3.99 , NVwZ-RR 2001, 63. - VG Gießen, 19.08.2010 - 8 K 168/09
Klagen auf Anerkennung kirchlicher Stiftungen abgewiesen
Der Begriff Entscheidung bedeutet nämlich, dass mit bindender Wirkung Rechte der Betroffenen festgestellt oder verneint werden (vgl. auch BVerwG, U. v. 05.11.2009 - 4 C 3.99 - juris, Rdnr. 15). - VG Gießen, 19.08.2010 - 8 K 4293/09
Kirchliche Stiftung
Der Begriff Entscheidung bedeutet nämlich, dass mit bindender Wirkung Rechte der Betroffenen festgestellt oder verneint werden (vgl. auch BVerwG, U. v. 05.11.2009 - 4 C 3.99 - juris, Rdnr. 15). - VG Magdeburg, 20.06.2023 - 3 A 368/21
Beteiligung eines kommunalen Straßenbaulastträgers an einer …
Im Übrigen sieht der Gesetzgeber sieht die die Verbesserung der Verhältnisse an Eisenbahnkreuzungen als eine Gemeinschaftsaufgabe der Beteiligten an, so dass die verkehrliche Entlastung nicht der Hauptzweck der Baumaßnahme sein muss, sondern nur einer von mehreren mitbestimmenden Zwecken der Baumaßnahme (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 3/99 -, Rn. 20 - 23, juris). - VG Magdeburg, 27.08.2024 - 3 B 100/24
Rechtswidrige Anordnung einer sofortigen Postensicherung zu einem technisch …
Es besteht vielmehr allenfalls eine abstrakte Gefahrenlage (…vgl. hierzu VGH BaWü, Urt. v. 10.11.2011 - 5 S 2436/10 -, zit. nach juris, Rn. 56;… BVerwG, Beschl. v. 16.1.2007 - 9 B 14/06 -, zit. nach juris, Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 16.5.2000 - 4 C 3/99 -, zit. nach juris, Rn. 37).
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