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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4941
BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86 (https://dejure.org/1988,4941)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1988 - 4 C 47.86 (https://dejure.org/1988,4941)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1988 - 4 C 47.86 (https://dejure.org/1988,4941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Flugsicherungskosten - Gesetzliche Verteilung - Flugsicherungsbetriebsdienst - Fluglotsen - Luftverkehrskontrolle - Ortsfeste Anlagen - Klimaanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1989, 230
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86
    Das daher hier noch maßgebliche ältere Recht ist dadurch geprägt, daß die Rechtsprechung dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einen hohen Stellenwert zugemessen hat (vgl. Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 64.85 - <BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]>; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, S. 989 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 24/80]).
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86
    Das daher hier noch maßgebliche ältere Recht ist dadurch geprägt, daß die Rechtsprechung dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einen hohen Stellenwert zugemessen hat (vgl. Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 64.85 - <BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]>;… ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, S. 989 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 24/80]).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG, …

    Ein solches gesetzliches Verbot, das dem Vertrag der Beteiligten vom 3. Februar 1988 entgegenstehen könnte, ist dem revisiblen Fachrecht - namentlich dem Zweckentfremdungsrecht - auch durch Auslegung (vgl. dazu Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29 a LuftVG Nr. 1 S. 1 (4)) nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 4 B 6.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der …

    Sie bestimmt - wie dies das Bundesverwaltungsgericht noch für die anders formulierte Vorgängerregelung (§ 9 BFSG) angenommen hatte (Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29a LuftVG Nr. 1) - die Verpflichtungen der Flughafenunternehmer und der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung auch nicht "in ungewöhnlich detaillierter Weise".

    Vielmehr bleibt Raum für ergänzende vertragliche Vereinbarungen, die sich auf § 54 VwVfG stützen können, der im genannten Senatsurteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 47.86 - (…a.a.O.) noch nicht anwendbar war.

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene …

    Die frühere Tätigkeit des Klägers in der Flugsicherung und seine derzeitige Tätigkeit in der Flugplanung sind dabei eng verzahnt mit hoheitlichen Tätigkeiten, die durch staatliche Organe erledigt werden (§§ 27 a bis 27 d Luft-VG; vgl. BVerw 19. August 1988 - 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29 a Luft-VG Nr. 1).
  • VG Darmstadt, 02.03.2007 - 5 E 2991/04

    Abbruch eines Flughafen-Kontrollturms; Kostentragungspflicht

    Der vom Gesetz angestrebte Kostenausgleich wäre - wie sich auch hier zeigt - angesichts der Verflochtenheit vieler Einzelaspekte schon bei teilweisen Änderungen gefährdet (BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 4 C 47.86 - zu § 9 BFSG).

    Diese gesetzliche Kostenverteilung kann nicht durch privatschriftliche Vereinbarung erweitert oder verändert werden; hinsichtlich des Anspruchsgrundes ist die gesetzliche Regelung für die Beteiligten vielmehr bindend (so schon BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 4 C 47.86 - zu § 9 BFSG).

  • VG Köln, 12.01.2017 - 20 K 2278/14
    Rn. 71 so BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 4 C 47/86 - juris, in Bezug auf Kostenregelungen in § 9 BFSG und VG Darmstadt, Urteil vom 02.03.2007 - 5 E 2991/04 - juris, zu § 27 d Abs. 2 und 3 LuftVG.

    Rn. 82 vgl. Urteil vom 19.08.1988 a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 5 A 522/17

    Vergütungsanspruch eines Flughafenbetreibers gegen Bundespolizei wegen der …

    Rn. 138 vgl. zur (fehlenden) Kompetenz zur Abweichung von der gesetzlichen Kostenregelung etwa BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 4 C 47.86 -, juris Rn. 25, und - 4 C 45.86 -, juris Rn. 19, jew. zu § 9 BFSG, VG Darmstadt, Urteil vom 2. März 2007 - 5 E 2991/04 -, juris Rn. 54, zu § 27d LuftVG,.
  • OLG Dresden, 21.08.2008 - 5 W 597/08
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die nähere vertragliche Ausgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses dieses nicht zu einem privatrechlichen Verhältnis umwandeln muss ( BVerwG, Urteile vom 19.08.1988, Az. 4 C 47/86 und 4 C 45/86, zitiert jeweils nach juris).
  • BVerwG, 13.07.1990 - 3 B 110.89

    Umfang und Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen für …

    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gemäß § 41 Abs. 2 VwGO bedarf zu ihrer Beantwortung keines Revisionsverfahrens; die Antwort läßt sich den prozessualen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozeßordnung unmittelbar entnehmen und ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits gegeben worden (vgl. zuletzt Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29 a Nr. 1).
  • VG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 K 3293/19

    Versorgungsabgabe; unechte Rückwirkung; Duldungs- und Anscheinsvollmacht

    Es spricht bereits vieles dafür, dass nach dem Inkrafttreten von § 11 Abs. 2 PSchG ein Rückgriff auf diese Vereinbarung rechtlich nicht mehr möglich ist, da § 11 Abs. 2 PSchG die Erhebung der Versorgungsabgabe nach dem Wortlaut abschließend ausgestaltet und ein Rückgriff auf die Vereinbarung vom 18.12.2013 zu einem Gesetzesverstoß führen würde, § 54 Satz 1, 2. Halbsatz LVwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 4 C 47.86 -, juris).
  • VG Schleswig, 21.12.2004 - 12 A 191/03
    Die vom Kläger im Wesentlichen in Bezug genommenen Entscheidungen verhalten sich nicht zum Bau und Betrieb von Flughäfen als öffentliche Aufgabe ( BVerwG, vom 19.08.1988, 4 C 47/86, betrifft die Kosten der Flugsicherung : BGH vom 10.07.1969, KZR 13/68, betrifft spezifische Fragen der Flughafenbenutzung; BAG vom 25.10.2001, 2 AZR 559/00, betrifft einen Mitarbeiter der Flugsicherung ).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 45.86

    Verteilung der Flugsicherungskosten - Flughafenunternehmer - Bundesanstalt für …

  • BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 46.86

    Verteilung der Kosten der Flugsicherung - Erstattung von Aufwendungen des …

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