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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,726
BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80 (https://dejure.org/1983,726)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1983 - 4 C 5.80 (https://dejure.org/1983,726)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1983 - 4 C 5.80 (https://dejure.org/1983,726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung von Fischkadavern - Bundeswasserstraße - Beseitigungspflichtige Körperschaft - Gewässer - Ordnungsrechtliche Zustandshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 817
  • NVwZ 1984, 306 (Ls.)
  • DVBl 1984, 225
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80
    Dies hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - (DVBl. 1983, 637) rechtsgrundsätzlich entschieden.

    Einzusammeln sind vielmehr - wie sich aus § 3 Abs. 2 AbfG ergibt - nur die im Gebiet der beseitigungspflichtigen Körperschaft "angefallenen" Abfälle (vgl. Urteil des 7. Senats vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - DVBl. 1983, 637).

    Dies folgt daraus, daß "Abfallbesitzer" im Sinne des § 3 Abs. 1 AbfG nur derjenige ist, der das diesen Begriff kennzeichnende Mindestmaß tatsächlicher Sachherrschaft besitzt (vgl. Urteil des 7. Senats vom 11. Februar 1983, a.a.O.).

    Nach den Zielsetzungen des Abfallbeseitigungsgesetzes sollen die Besitzer der für die Allgemeinheit zugänglichen Grundstücke nicht gehalten sein, die dort gegen ihren Willen von Dritten verbotswidrig abgelagerten Abfälle einzusammeln (vgl. Urteil des 7. Senats vom 11. Februar 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80
    Dies ist nicht der Fall, soweit das Berufungsgericht angenommen hat, daß bundesrechtliche Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) der ordnungsrechtlichen Zustandshaftung des Gewässereigentümers unter den hier gegebenen Umständen nicht entgegenstehen, wie der Senat in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 4.80 - (Buchholz 445.5 § 7 WaStrG Nr. 1) näher dargelegt hat.
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80
    Die Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, daß das Bundesverwaltungsgericht im ersten Rechtszug über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern entscheidet, ist nach dem mit ihr verfolgten Sinn und Zweck einschränkend auszulegen; sie ist nur auf solche Streitigkeiten anzuwenden, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Es genügt, daß sie - auf der Grundlage der grundsätzlich vom Betriebsinhaber zu verantwortenden Organisation der Betriebsabläufe - aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 5.80 - NVwZ 1984, 511).
  • BVerwG, 28.04.2026 - 10 C 7.24

    Keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Beseitigung von "wildem Müll" …

    Rn. 16 An einer solchen (exklusiven) Sachherrschaft fehlt es bei dem Eigentümer eines Grundstücks, wenn er dieses nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, weil es kraft allgemeiner Betretungsrechte, etwa nach Maßgabe naturschutz- oder forstrechtlicher Bestimmungen, frei zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 < 11 f.>, vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984 817 < 819>, vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 < 1296> und vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 < 46>;… Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Januar 2026, KrWG § 3 Rn. 131).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - (BVerwGE 67, 8 ) die Voraussetzungen näher dargelegt, unter denen der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks auch Besitzer der darauf ohne oder gegen seinen Willen verbrachten Abfälle ist und damit die Pflichten aus § 3 Abs. 1 und 4 AbfG erfüllen muß (zustimmend der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15 sowie BGH, UPR 1985, 240).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB …

    Rn. 91 Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 -, ZfW 1984, 282, und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 -, ZfW 1983, 107.
  • BVerwG, 18.12.2024 - 6 C 13.22

    Bund trägt Kosten für die Beseitigung einer Ölverschmutzung des Mains bei …

    Nach der bereits in den 1980er Jahren begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die durch das Abfallrecht - bzw. nunmehr das Kreislaufwirtschaftsrecht - getroffene Zuweisung von spezifischen Pflichten an Abfallbesitzer und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht dadurch überspielt werden, dass den Eigentümern von Grundstücken, auf denen sich ("aufgedrängte") Abfälle befinden, ohne dass die Grundstückseigentümer zugleich Besitzer dieser Abfälle sind, auf Grundlage des landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsrechts, insbesondere der dort geregelten Zustandsverantwortung, Pflichten zur Beseitigung der Abfälle auferlegt werden (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 und vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 ).

    Rn. 30 Dahinstehen kann, ob die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs zutrifft, die Klägerin sei nicht Besitzerin dieses Abfalls gewesen, weil ihr wegen der in Bezug auf den Main außerhalb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen bestehenden Rechte der Allgemeinheit aus § 25 WHG und § 5 WaStrG das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Hintergrund von Art. 14 GG für die Bejahung von Abfallbesitz zu fordernde Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft gefehlt habe (hierzu: BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 , vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 , vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 und vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252).

    Rn. 40 Der Verwaltungsgerichtshof hat es sich durch diese Auslegung des Landesrechts versagt, an den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angelegten - ersichtlich mit Blick auf die mögliche Annahme einer Sachherrschaft des Bundes als Gewässereigentümer gebildeten - Rechtssatz anzuknüpfen, demzufolge Bundesrecht einer Zustandsverantwortung des Bundes nach dem landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsrecht für das mit Öl oder anderen Abfällen verschmutzte Wasser einer Bundeswasserstraße grundsätzlich nicht entgegensteht (BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 - NVwZ 1983, 474 , vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 und vom 30. November 1990 - 7 C 4.90 - BVerwGE 87, 181 ; in diesem Sinne auch: BT-Drs.

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits unter der Geltung des früheren Abfallbeseitigungsgesetzes (G. v. 7.6.1972, BGBl I S. 873) klargestellt, dass mit den dort getroffenen Regelungen der Kreis der zur Abfallbeseitigung Verpflichteten abschließend festgelegt ist und nicht durch einen Rückgriff auf landesrechtliche Vorschriften z. B. über die ordnungsrechtliche Zustandshaftung erweitert werden kann (BVerwG, U.v. 2.9.1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984, 817/818).

    Da ihnen nach der Verkehrsanschauung das für den Abfallbesitz erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft fehlt, können sie somit weder auf der Grundlage des Abfallrechts noch (ersatzweise) als sog. Zustandsstörer nach allgemeinem Sicherheitsrecht zum Zusammentragen und Bereitstellen der auf ihren Grundstücken angefallenen Abfälle verpflichtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8/11 f.; U.v. 2.9.1983, a.a.O., 819; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252;… Dippel in BeckOK Umweltrecht, KrWG, § 20 Rn. 6 f.;… Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Aufl. 2017, Rn. 1012;… Reinhardt in Friesecke, WaStrG, 7. Aufl. 2020, Einleitung S. 65;… vgl. auch Schoch in Jarass/Petersen, a.a.O., § 20 Rn. 40 ff.).

    Da bei Bundeswasserstraßen aufgrund der Vorschriften über den Gemeingebrauch (§ 25 WHG) und über die Benutzungsbefugnis für Wasserfahrzeuge (§ 5 WaStrG) ein allgemeines Betretungsrecht anzunehmen ist, soweit es sich nicht um die einem eigenen Betriebsreglement unterliegenden bundeseigenen Schifffahrtsanlagen handelt (BVerwG, U.v. 2.9.1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984, 817/819; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252), konnte die Klägerin nicht als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt in Anspruch genommen werden.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Abfallbeseitigung - Entsorgung - Abfalleigenschaft - Typische Gefahr - Marktpreis …

    Die Abfalleigenschaft ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen erstens in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und zweitens muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d. h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15; Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 7 B 35.88 - UPR 1989, 33; Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 192.92 -).
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Unabhängig von dieser allgemeinen Diskussion ist nach Auffassung des BVerwG (NVwZ 1984, 40 und DVBl 1984, 225) die Zustandshaftung im Bereich des Abfallrechts durch die dort bestehenden gesetzlichen Regelungen eingeschränkt; danach kann niemand zur Abfallbeseitigung herangezogen werden, der nicht i. S. des § 3 AbfG Besitzer der Abfälle geworden ist.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz - …

    "Die Abfalleigenschaft ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen erstens in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und zweitens muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d.h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15; Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 7 B 35.88 - UPR 1989, 33; Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 192.92 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 L 5659/98

    Abfall; Abfallbeseitigungspflicht; Abfallbesitz; Abfallbesitzer; …

    Zu diesen Grundstücken gehören nicht nur die, für die ein naturschutz- oder waldrechtliches Betretungsrecht gegeben ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 82.87 -, DVBl. 1989, 522 = NuR 1989, 304 (305) im Hinblick auf § 21 Abs. 1 BayNatSchG), sondern dies gilt auch für Wasserflächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1983 - 4 C 5.80 -, DVBl. 1984, 225 (227)), wenn sie allgemein zugänglich gehalten werden müssen.

    Dem Landesgesetzgeber ist es verwehrt, durch landesrechtliche Regelungen den Kreis der zur Überlassung und Abfallentsorgung Verpflichteten gem. § 3 AbfG a.F. zu erweitern (…BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 7 C 45.80 -, a.a.O.; Urt. v. 02.09.1983 - 4 C 5.80 -, DVBl. 1984, 225 (226); Beschl. v. 30.10.1987 - 7 C 87.86 -, DVBl. 1988, 150 (151)).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 2 L 258/91

    Anspruch eines Landes gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung …

  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 126/88

    Begriff des Abfalls; Sammlung von Altglas; Bei der Rauchgasentschwefelung …

  • OLG Karlsruhe, 03.11.1989 - 2 Ss 61/89

    Abfallbeseitigung; Umweltgefährdende; Abweichung; Abfall; Autowrak; Schrott

  • VG Gießen, 07.08.1992 - VI/3 H 633/92

    Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges einer abfallrechtlichen Verfügung; Müllkompost …

  • BVerwG, 20.07.1988 - 7 B 9.88

    Grundstückseigentum - Abfallbesitz - Wilder Müll - Abfallbeseitigung

  • VG Gießen, 07.08.1992 - VI/3 H 631/92

    Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges einer abfallrechtlichen Verfügung; Müllkompost …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.1996 - 4 L 17/96

    Autobahnrastplatz; Abfall; Straßenbauverwaltung; Entsorgungspflicht

  • VG Magdeburg, 15.02.2024 - 7 A 120/23

    Erhebung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr

  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 167/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Nutzung von Seewasserstraßen

  • VGH Bayern, 15.12.1992 - 2 B 92.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Müllsammelstelle in der Nachbarschaft von …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1988 - 3 S 3157/86

    Nachbarklage gegen außerschulische Nutzung eines Schulsportplatzes

  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 192.92

    Voraussetzungen des so genannten objektiven Abfallbegriffs - Gefährdung des Wohls …

  • VG Schleswig, 30.09.2015 - 2 A 193/13

    Nutzungsänderung von Büroräumen zu Wohnzwecken im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 25.06.1993 - 4 B 53.93

    Klage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid für eine Müllsammelstelle - Fehlen …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
  • BVerwG, 13.09.1993 - 4 B 127.93

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • VG Freiburg, 07.10.1994 - 6 K 1574/94

    Anspruch auf Unterlassung eines Austausches des derzeitigen Restmüllbehälters …

  • OVG Niedersachsen, 25.11.1991 - 3 L 47/89

    Bundeswasserstraße; Kostenerstattung (Ölverunreinigung)

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