Rechtsprechung
| BVerwG, 03.10.1984 - 4 C 5.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine wasserrechtliche Planfeststellung - Wasserrechtliche Einordnung eines Gewässers - Wasserrechtliche Einordnung des das Kiesgewinnungsgelände durchziehenden Altrheinarmes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 749
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69
Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18
Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von …
Als eine präjudizielle Vorfrage könne die Zuordnung eines Gewässers selbständiger Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.10.1984 - 4 C 5.84 -, juris RdNr. 12). - VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11
E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Spiegelstrich; BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8.69 - Juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 03.10.1984 - 4 C 5/84 - Juris, Rn. 12. - BVerwG, 04.04.1990 - 4 B 60.90 Dies braucht nicht mehr in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden, weil es bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - NVwZ 1985, 749 ).
Soweit das Berufungsgericht die Zulässigkeit der Feststellungsklage im Hinblick auf das Anfechtungsverfahren des Klägers verneint, setzt es sich nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 3. Oktober 1984 (a.a.O.).
- VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 1974/85
Verpflichtung zur Aufstellung (amtlicher) Verkehrszeichen auf Klinikgelände; …
Da die im Verpflichtungsprozeß getroffene oder zu treffende Inzidententscheidung über die tatsächlich-öffentliche Natur der streitigen Verkehrsfläche nicht in Rechtskraft erwächst (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 25 zu § 121), kann sie selbständiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1970, BVerwGE 36, 179 , vom 17. Februar 1971, BVerwGE 37, 243 und vom 3. Oktober 1984, NVwZ 85, 749 ). - BVerwG, 25.05.1988 - 3 B 5.88
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begriff des berechtigten Interesses …
In den Urteilen vom 17. Februar 1971 - BVerwG 5 C 68.69 - (BVerwGE 37, 243 [BVerwG 17.02.1971 - V C 68/69] ), vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - (BVerwGE 40, 323), vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 67) und vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - (Buchholz 445.4 § 31 Nr. 9 = NVwZ 1985, 749) hat das Bundesverwaltunsgericht jeweils zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht, daß sich erst im Falle der Bejahung aller Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 VwGO, also auch des Feststellungsinteresses, die weitere Frage stellt, ob das Feststellungsbegehren gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO deswegen ausgeschlossen ist, weil der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können. - VG Berlin, 09.12.2002 - 26 A 133.01 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1984 - 4 C 5.84 - ( NVwZ 1985, S. 749, 750) betraf die zwischen den dortigen Beteiligten - im Zeitpunkt jener Entscheidung gegenwärtige - streitige wasserrechtliche Einordnung eines Gewässers.
- BVerwG, 09.07.1985 - 4 B 124.85
Landeswasserrechtliche Zuordnung des Altrheinarms - Revisibilität von Landesrecht
Das Berufungsurteil beruht nicht auf dem mit der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensmangel; es ist nicht unter Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO ergangen: Mit dem Revisionsurteil vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - hat der Senat allein über die Zulässigkeit des Feststellungsantrags entschieden, nicht jedoch in der Sache selbst, also nicht darüber, ob der streitige Altrheinarm der I. oder der II. Ordnung zuzuordnen sei. - OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1993 - 8 A 11391/92
Zusammensetzung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zwecks Abrundung eines …
Denn die Klägerin hätte den Kern ihres Rechtsschutzbegehrens im Rahmen der Anfechtungsklage nur als bloße Vorfrage mitentscheiden lassen können (siehe BVerwG, Urteil vom 29. August 1986, NVwZ 1987, 216 [BVerwG 29.08.1986 - 7 C 5/85] und Urteil vom 3. Oktober 1984, NVwZ 1985, 749), während die Feststellungsklage das streitige Rechtsverhältnis als Hauptfrage erfaßt und insoweit die eigentlich von der Klägerin angestrebte grundsätzliche Gesamtbeurteilung ermöglicht. - VGH Baden-Württemberg, 06.06.1991 - 10 S 262/90
Zusammensetzung des Medienbeirats der Landesanstalt für Kommunikation in …
Die Feststellungsklage wird durch die genannten, im Hinblick auf die Vollstreckungsmöglichkeiten grundsätzlich weiterreichenden Klagen nur dann ausgeschlossen, wenn diese den erforderlichen Rechtsschutz in zumindest gleichem Umfang und mit gleicher Effektivität bieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.1969, BVerwGE 32, 333, 335 und v. 3.10.1984, NVwZ 1985, 749;… Kopp, a.a.O., § 43 RdNr. 29 m.w.N.). - VG Halle, 21.08.2025 - 4 A 239/23
Europarechtliche Notifizierungspflicht von Abfällen, bestehend aus …
Derartige "Eigenschaften" begründen indes ausnahmsweise dann bereits selbst ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, wenn mit ihnen Statusrechte oder andere Rechtsbeziehungen unmittelbar einhergehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris, Rn. 26 für den Fall der Feststellung der Eigenschaft "Öffentlichkeit eines Weges"; BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 4 C 5.84 - juris, Rn. 11 für den Fall der Feststellung des Eigentums an einem Gewässer zweiter Ordnung). - VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23
Notifizierungspflicht von Abfällen
- VG Halle, 14.06.2023 - 4 A 65/21
Wann ist ein "Deich" ein Deich i. S. v. § 94 Abs. 3 Satz 1 WG LSA?
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