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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,602
BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79 (https://dejure.org/1984,602)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 4 C 70.79 (https://dejure.org/1984,602)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 4 C 70.79 (https://dejure.org/1984,602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Öffentlicher Belang - Einzelvorhaben - Sonstiges Vorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit nichtprivilegierter Bauvorhaben im Außenbereich: Ziele der Raumordnung und Landesplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 319
  • NJW 1984, 1367
  • NVwZ 1984, 367 (Ls.)
  • ZfBR 1984, 199
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79
    Ziele der Raumordnung und Landesplanung können zwar für bestimmte Bereiche (z.B.: Bereich für die Anlegung oder Erweiterung eines Flughafens, eines Großkraftwerks; Bereiche, die als Landschaftsschutzgebiete zu sichern sind usw.) die Wirkung haben, daß dort Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BBauG wegen Widerspruchs zu diesen Zielen nicht zugelassen werden können; Voraussetzung ist aber stets eine sachliche und räumliche Konkretisierung, d.h. die Ausweisung eines bestimmten Zwecks und eines dafür vorgesehenen räumlich - wenn auch nicht parzellenscharf - abgegrenzten Bereichs (vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 -).
  • VGH Hessen, 12.09.2000 - 2 UE 924/99

    Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Quarzkies

    Die Planaussage muss über das hinausgehen, was bereits in § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB für den Außenbereich formuliert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 70/79 -, NJW 1984, 1367 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; BVerwGE 77, 300; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28/86 -, NVwZ 91, 161; BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 4 B 6.98 -, NVwZ 98, 960).

    Auch mit dieser Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die natürliche Eigenart der Landschaft und deren Erholungsfunktion geschützt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 2 C 70/79 - NJW 1984, 1367).

    Damit ist eine sachliche und räumliche Zuweisung für einen bestimmten Zweck nicht mehr gegeben, wie sie eine Zielbindung voraussetzt (vgl. BVerwG, NJW 1984, 1367).

    Der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft kommt deshalb im Allgemeinen keine qualifizierte Standortbindung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318; BVerwGE 77, 300; BVerwGE 68, 311; BVerwG, NJW 1984, 1367; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28/86 -, NVwZ 91, 161).

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …

    Die gemäß § 5 Abs. 4 RaumOG zu beachtenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung geben für die konkrete Fachplanung im allgemeinen nur einen grobmaschigen Rahmen vor, der schon von sich aus Planungsspielräume offenläßt (vgl. BVerwGE 68, 311 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 43/81]; 68, 319 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 43/81]).
  • VG Halle, 25.11.2008 - 2 A 4/07
    Dies überlässt er vielmehr einer im bauaufsichtlichen Verfahren erfolgenden Prüfung anhand des Maßstabs, ob der Zulassung des Vorhabens öffentliche Belange entgegenstehen ( BVerwG, Urt.v. 20.01.1984 - 4 C 70.79 -, NVwZ 1984, 367).
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