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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,85
BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74 (https://dejure.org/1976,85)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - IV C 72.74 (https://dejure.org/1976,85)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - IV C 72.74 (https://dejure.org/1976,85)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile - Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich - Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung im Außenbereich - ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 34, 35 Abs. 1 und 2 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1855
  • ZMR 1977, 217
  • DÖV 1976, 562
  • BauR 1976, 188
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Es gibt keinen allgemein geltenden Grundsatz, daß innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Hinterlandbebauung städtebaulich unerwünscht ist (im Anschluß an das Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46).

    Dem ist aus den vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [124 f.]) dargelegten Gründen nicht zu folgen.

    Eine solche Wirkung kann auch, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [123]) bemerkt hat, von einer Straße ausgehen.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Nach gesicherter Rechtsprechung reichen Bebauungszusammenhänge des unbeplanten Innenbereichs stets so weit, wie "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - in BVerwGE 31, 20 [21]).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Freilich liegt die Annahme des Falles "einer zusammenhanglosen oder aus anderen Gründen unorganischen Streubebauung" (Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - in BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [139]) nicht gerade nahe.
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Die nach § 12 Satz 2 BBauG gebotene ortsübliche Bekanntmachung der Plangenehmigung erfordert, wenn auf die wörtliche Wiedergabe verzichtet wird, die "Mitteilung des wesentlichen Inhalts" (Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [12]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Dieser Maßstab erlaubt nicht, eine sich der vorhandenen Bebauung anschließende Fläche allein deshalb dem Außenbereich zuzurechnen, weil ihr eine weitere Bebauung nicht mehr folgt, ebensowenig wie er in der entgegengesetzten Richtung gestattet, eine solche Fläche schon deshalb als Innenbereich zu werten, weil sie Bestandteil eines bebauten und jedenfalls mit dieser Bebauung im Innenbereich liegenden Grundstücks ist (vgl. zu beidem das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [44]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Eine sich aus der vorhandenen Bebauung ergebende Bedenklichkeit könnte nur angenommen werden, wenn das Vorhaben zu dieser Bebauung in einem bodenrechtlich relevanten Widerspruch stünde (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [32 f.]).
  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Gerade für nach der Siedlungsstruktur unerwünschte Entwicklungen gilt - im Unterschied etwa zur Frage unwirtschaftlicher Erschließungsaufwendungen (vgl. zu ihnen das Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 [18 f.]) -, daß die öffentlichen Belange nicht nur gestatten, sondern sogar erfordern, bereits den ersten Ansätzen entgegenzutreten.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Der Wechsel der behördlichen Zuständigkeit hat lediglich einen entsprechenden gesetzlichen Parteiwechsel bewirkt (vgl. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - in BVerwGE 44, 148 [150 f.]).
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66

    Begriffe des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" und "Splittersiedlung"

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
    Gegen die Zulässigkeit des Vorhabens könnte allerdings möglicherweise, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, die Überlegung durchschlagen, daß sich mit dem Vorhaben die bebaute Ortslage in Richtung auf die freie Flur ausdehnen würde, daß dies, sollte es Schule machen, zu einer gleichsam breiartigen Ausuferung der vorhandenen Bebauung führen könnte und daß darin eine öffentliche Belange beeinträchtigende Entwicklung läge (…vgl. dazu die Urteile vom 26. Mai 1967 [a.a.O. S. 140] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62 S. 216 [217]).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …

    Anliegen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB ist es, eine zusammenhanglose oder sonst unorganische Streubebauung im Außenbereich zu verhindern (Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 123 S. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in …

    Eine anschließende Fläche, die unbebaut ist oder trotz Vorhandenseins von Baulichkeiten nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beiträgt, kann ihm aber noch bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sein, wenn das Landschaftsbild Besonderheiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 - IV C 72.74 - NJW 1976, 1855 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …

    Auch eine - durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG ist (vgl.Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - ).

    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (vgl.Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - a.a.O.).

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