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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 80.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2037
BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 80.80 (https://dejure.org/1982,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1982 - 4 C 80.80 (https://dejure.org/1982,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1982 - 4 C 80.80 (https://dejure.org/1982,2037)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 619
  • DVBl 1982, 841
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis - …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 80.80
    Diesem Vorgehen steht die Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO, mit der insbesondere die Umgehung des bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen vorgeschriebenen Vorverfahrens (§§ 68 f. VwGO) ausgeschlossen und eine Belastung der Gerichte durch ein so nicht oder noch nicht erforderliches Feststellungsbegehren vermindert werden soll (vgl. u.a. BVerwGE 51, 69 [75]), nicht entgegen.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12

    Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1982 - 4 C 80.80 -, DVBl. 1982, 841, juris.
  • OVG Hamburg, 25.03.2025 - 1 Bf 19/25
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Vorschrift des § 43 Abs. 2 VwGO ihrem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen und anzuwenden: Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht diese Regelung der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (…BVerwG, Urt. v. 5.12.2000, 11 C 6/00, BVerwGE 112, 253, juris Rn. 21, m.w.N.; vgl. auch bereits BVerwG, Urt. v. 12.3.1982, 4 C 80/80, NVwZ 1982, 619, juris Rn. 8 f.).

    Darüber hinaus stellt der Feststellungsantrag auch neben dem Leistungsbegehren, bei dem die Frage, ob die Beklagte nach wasserrechtlichen Vorschriften für die Kaimauer unterhaltungspflichtig ist, lediglich eines von mehreren anspruchsbegründenden Merkmalen des öffentlich-rechtlichen (Folgen-)Beseitigungsanspruchs betrifft, die zur Klärung dieser Streitfrage effektivere Rechtsschutzform dar, da der Rechtsstreit auf den eigentlichen Kern des zu lösenden Problems konzentriert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1982, a.a.O., juris Rn. 9) und eine Verpflichtung rechtssubjektbezogen dem Grunde nach geklärt werden kann (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 5.12.2000, 11 C 6/00, a.a.O., juris Rn. 21;… Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 43 Rn. 53).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …

    Vor allem Gründe der Rechtssicherheit, wie sie auch in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzt werden, verbieten dies (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 8.89 - BVerwGE 36, 179 [BVerwG 27.10.1970 - VI C 8/69]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - BVerwGE 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VII C 71/75]; Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 67 = NVwZ 1982, 619; Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 7 C 5.85 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 89 = DVBl. 1987, 239 ; Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit; …

    Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht nicht deren Subsidiarität gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) entgegen, weil es bei beklagten öffentlich-rechtlichen Körperschaften der unmittelbaren Rechtsgestaltung oder des Vollstreckungsdrucks aufgrund eines Leistungs- und Gestaltungsurteils nicht bedarf, weil diese Körperschaften eine gerichtliche Feststellung beachten und die gebotenen Konsequenzen ziehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1976 - BVerwG VII C 71.75 -, juris Rn. 21; Urt. v. 12.3.1982 - BVerwG 4 C 80.80 -, juris Rn. 8 f.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 43 Rn. 43) und - wie hier - Sonderregelungen über Fristen und Vorverfahren für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen nicht unterlaufen werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2015 - BVerwG 2C 41.13 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Köln, 21.07.2015 - 14 K 2163/13

    Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden am Hochufer des Rheins; …

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1982 - 4 C 80/80 - Rn. 9 zu einer vergleichbaren Situation, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 25.05.1988 - 3 B 5.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begriff des berechtigten Interesses …

    In den Urteilen vom 17. Februar 1971 - BVerwG 5 C 68.69 - (BVerwGE 37, 243 [BVerwG 17.02.1971 - V C 68/69] ), vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - (BVerwGE 40, 323), vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 67) und vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 5.84 - (Buchholz 445.4 § 31 Nr. 9 = NVwZ 1985, 749) hat das Bundesverwaltunsgericht jeweils zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht, daß sich erst im Falle der Bejahung aller Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 VwGO, also auch des Feststellungsinteresses, die weitere Frage stellt, ob das Feststellungsbegehren gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO deswegen ausgeschlossen ist, weil der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können.
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 36.81

    Unterhaltung von Eisenbahnkreuzungen - Überführungen aller Straßen - Baulast

    Wenn wie hier Hoheitsträger über streitige Rechtsbeziehungen eine Vereinbarung getroffen und dabei vorgesehen haben, daß eine wesentliche Rechtsfrage im gerichtlichen Verfahren geklärt werden solle, so kann einer daraufhin erhobenen Feststellungsklage der Subsidiaritätsgrundsatz des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht entgegengehalten werden (vgl. Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 67).
  • VG Köln, 07.07.2010 - 24 K 678/06

    Versagung der Nachzulassung eines Arzneimittels mangels Einreichung der …

    Zum Verständnis des Begriffs der "Offensichtlichkeit" bei gebundenen Verwaltungsakten z.B. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 - , BVerwGE 61, 45 und vom 3. Mai 1982 - 6 C 60.79 - , NVwZ 1982, 619.
  • BVerwG, 04.04.1990 - 4 B 60.90
    Die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - NVwZ 1982, 619 besteht nicht.
  • BVerwG, 15.12.1983 - 4 B 24.83

    Klärung des Verhältnisses zwischen Feststellungsklage einerseits und …

    Es versteht sich von selbst und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die Feststellungsklage dann nicht subsidiär ist, wenn die Gestaltungs- oder Leistungsklage nicht die erforderliche inhaltliche Reichweite hat, um das Klageziel zu erfassen (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 67 = DVBl. 1982 S. 841).
  • BVerwG, 13.09.1983 - 4 B 84.83

    Rechtsmittel

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