Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1980 - IV C 87.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche Anträge
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.07.1973 - 9 K 987/72
- BVerwG, 25.03.1980 - IV C 87.77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1982 - 11 A 1018/80
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der …
Das Berufungsgericht darf deshalb seine Entscheidung nicht auf Tatsachen oder Rechtsgründe stützen, die für einen erstinstanzlich erfolgreichen Beteiligten in Ansehung der Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils überraschend ist (Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …
- BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der …
Eine Entscheidung stellt sich als unzulässiges "Überraschungsurteil" dann dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30 = Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13).
- BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82
Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …
- BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von …
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 Nr. 241). - BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80
Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung; …
Ein § 104 Abs. 1 VwGO (sowie § 108 Abs. 2, § 86 Abs. 3 VwGO) verletzendes Überraschungsurteil ist nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten(Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV G 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 S. 19 [20 f.] mit weit. Nachw.: s. auchUrteile vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13 S. 6 [8 f.] undvom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14 S. 9 [11 f.]). - BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
Gewährung von Zuwendungen aus dem Agrarumweltprogramm des Landes Brandenburg …
Nicht anders wird in dem Urteil vom 25. März 1980 ein Gehörsverstoß damit begründet, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung auf wesentlich andere Überlegungen gestützt hatte, als die zuvor erörterten, ohne hierzu einen Hinweis gegeben zu haben (BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers …
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1982 - 11 A 1018/80 Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorgenannte Entscheidung durch Urteil vom 25. März 1980 - 4 C 87.77 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2014 - 2 A 2507/13
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung eines beantragten Bauvorbescheids …
Rn. 26 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 -, juris Rn. 5 f., m.w.N, Urteil vom 25. März 1980 - IV C 87.77 -, juris Rn. 19 f. - BVerwG, 04.02.2003 - 4 BN 2.03
Bindung des Gerichts an die Anträge - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
- BVerwG, 08.03.2002 - 4 BN 9.02
Erstmalige Ausweisung von Bauland auf bisher im Außenbereich gelegenen …
- BVerwG, 08.06.1994 - 4 B 34.94
Wirksamkeit einer Baulast - Möglichkeit der Belastung von Miteigentumsanteilen …
- BVerwG, 27.11.1984 - 8 CB 83.84
Die Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Verwendung bei der …
- BVerwG, 06.05.1982 - 4 CB 22.82
Klage gegen die Verfügung auf Unterlassung von Abgrabungsarbeiten zur Herstellung …
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