Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Enteignung; Gegenstand der Planfeststellung für Fernstraßen; Geldentschädigung nach § 88 Nr. 5 FlurbG; Linienführung einer Fernstraße; Planfeststellung
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Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Sicherung der Benutzung der Autobahn benachbarter Grundstücke gegen Gefahren oder Nachteile - Setzen von Weidezäunen auf Autobahnstraßengrund ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Planfeststellung/Linienführung einer Fernstraße; Planfeststellung/Gegenstand der Planfeststellung für Fernstraßen; Enteignung/Geldentschädigung nach § 88 Nr. 5 FlurbG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1965 - II A 13/65
- BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 307
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Die Wahl der Streckenführung ist in das Ermessen der Behörde gestellt (vgl. u.a. Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89-62 -, Beschluß vom 24. September 1965 - BVerwG IV B 50.65 -, Urteil vom 10. Oktober 1965 - BVerwG IV C 180.65 -, Marschall a.a.O. S. 490).Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1965 (a.a.O.) die Grundsätze herausgestellt, unter denen eine Ermessensentscheidung dieser Art angreifbar ist.
- BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62
Planfeststellungsbeschluss zur Verbreiterung der Ortsdurchfahrt einer …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Besitzeinweisung und Planfeststellung sind nicht derartig miteinander verknüpft, daß die Ungültigkeit der einen Maßnahme auch diejenige der Planfeststellung zur Folge haben müßte (Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - [VkBl. - BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Geringfügige Formfehler lassen, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VkBl. 1959, 395), wenn auch in anderem Zusammenhang (Dauer der Auslegung: zwei Wochen anstatt wie vorgesehen vier Wochen) ausgeführt hat, die Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses unberührt (vgl. Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 -). - BVerwG, 06.04.1961 - I C 146.58
Übertritt von Vieh auf das Autobahngelände - Verkennung bundesrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 6. April 1961 -BVerwG I C 146.58 - zur Bedeutung der Straßenbaulast für das Polizeirecht - angenommen, in einem Falle, in dem Verkehrssicherheitsgründe es dem Straßenbaulastträger angezeigt erscheinen ließen, trotz Vorhandenseins einer Umzäunung der Weiden durch den Anlieger, noch für eine straßeneigene zusätzliche Sicherung zu sorgen. - BVerwG, 24.09.1965 - IV B 50.65
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66
Die Wahl der Streckenführung ist in das Ermessen der Behörde gestellt (vgl. u.a. Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89-62 -, Beschluß vom 24. September 1965 - BVerwG IV B 50.65 -, Urteil vom 10. Oktober 1965 - BVerwG IV C 180.65 -, Marschall a.a.O. S. 490).
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Diese haben - für den Bereich des Planfeststellungsverfahrens bei Bundesfernstraßen - entschieden, daß Wildschutzzäune ebenso wie Weidezäune grundsätzlich nicht zu den Maßnahmen zählen, die von dem Straßenbaulastträger oder dem Verkehrssicherungspflichtigen verlangt werden können (BVerwG VkBl 1977, 578, 579; Hess VGH VkBl 1973, 851; VG Frankfurt VkBl 1972, 156; siehe auch die Rechtsprechung zu Weidezäunen: BGH Urt. vom 20. Juni 1963, 307 = VRS 35, 467; EJS 111, 53; teilweise abweichend jetzt: BVerwG DVBl 1985, 900, 902; a. A. (zum Weidezaun) OVG Lüneburg DVBl 1966, 411, 414 f. = Vorinstanz zu BVerwG DVBl 1969, 307 [BVerwG 01.07.1968 - IV C 9/66]). - BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72
Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …
Vielmehr ist mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auch die ihm zugrunde liegende verwaltungsinterne Entscheidung inzidenter überprüfbar (vgl. BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - in DVBl. 1969, 307 und Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318 zum Verhältnis von § 16 zu § 17 des Fernstraßengesetzes). - BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
Soweit die Kläger H... und N... beanspruchen, dem Straßenbaulastträger den Bau und die Unterhaltung von Weidezäunen aufzuerlegen, ist in rechtlicher Hinsicht von folgendem auszugehen: Seine früher vertretene Auffassung, daß es sich bei Weidezäunen entlang von Bundesfernstraßen nicht um Schutzanlagen im Sinne von § 17 Abs. 4 FStrG handeln könne, weil die Gefahr eines Ausbrechens von Weidevieh nicht von der Straße ausgehe (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG 4 C 9.66 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8), hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 dahin abgeschwächt, daß es insoweit auf eine sachgemäße Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen des Landwirts und des Straßenbaulastträgers ankomme (…a.a.O. S. 237).
- BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel
Aus entsprechenden Erwägungen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) entschieden, daß dem Träger der Straßenbaulast grundsätzlich auch nicht die Anlage und die Unterhaltung von Weidezäunen zum Schütze benachbarter Weidegrundstücke auferlegt werden können. - BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …
Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]). - BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66
Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur …
Dies führt dazu, daß die Entscheidung nach § 6 LuftVG, soweit sie Planungsentscheidung ist, als solche nicht anfechtbar ist, sondern insoweit nur vorbereitende Verwaltungsentscheidung sein kann, die mangels einer unmittelbaren Außenwirkung jedenfalls für den Nachbarn nicht anfechtbar ist; soweit diese Planungsentscheidung ihren Niederschlag nach außen hin gegenüber dem Nachbarn im Planfeststellungsbeschluß findet, ist sie Element dieses Beschlusses und mit diesem angreifbar (ähnlich für das Verhältnis der Planungsentscheidung nach § 16 FStrG zum Planfeststellungsbeschluß nach § 17 FStrG Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - und OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 411 [412]).Der Senat hält es jedoch für notwendig, schon jetzt darauf hinzuweisen, daß seine Rechtsprechung zur Planfeststellung nach dem Fernstraßengesetz - freilich unter Beachtung der unterschiedlichen Zielsetzungen - auch bei der Planfeststellung nach dem Luftverkehrsgesetz fruchtbar zu machen sein wird; danach ist der Planfeststellungsbehörde ein nicht unerhebliches Ermessen eingeräumt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69
Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem …
Er hat auf ihrer Grundlage sowohl anerkannt, daß der Träger der Straßenbaulast die ihn belastenden Schutzauflagen selbständig anfechten kann, als auch angenommen, daß ein von der Plan fest Stellung nachteilig Betroffener den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung von Schutz auf lagen selbständig mit der Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage verfolgen kann (vergleiche z.B. Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - [Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 7]; Urteil von 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]). - BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82
Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten
Er kann daher, ohne Bundesrecht zu verletzen, davon ausgehen, daß das Einleiten ungereinigten Niederschlagswassers sich sozialschädlich auswirken kann und daß damit der Betrieb der Bundesstraße die "eigentliche" Gefahrenquelle darstellt (vgl. Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG 4 C 9.66 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8;… Urteil vom 17. November 1972 - a.a.O. - S. 184). - BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68
Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Gleichzeitige …
In seinem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - hat der Senat erkannt, es sei nicht Sache des Gerichts zu entscheiden, ob die festgesetzte Trasse die zweckmäßigste und wirtschaftlichste unter mehreren möglichen Linienführungen ist; grundsätzlich nur dann sei die Entscheidung der Planungsbehörde hinsichtlich der Linienführung zu beanstanden, wenn sie die Auswahl unter sachwidrigen Gesichtspunkten getroffen habe. - BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter
Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]). - BVerwG, 13.07.1973 - VII C 5.72
Umschaltung eines Fernsprechanschlusses - Anspruch auf Anschluss an ein Lokalnetz
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72
Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen …
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 11.72
Vorliegen von Ermessensfehlern - Anschluss eines Fernsprechteilnehmers an ein …
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 7.72
Überprüfbarkeit interner Planungsentscheidungen - Anspruch auf Anschluss an das …
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 4.72
Verwaltungsakt bei Verpflichtung zur Umschaltung an ein anderes Ortsnetz - …
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 12.72
Umschaltung und Ortsnetzänderung von Fernsprech-Ortsnetzen durch die …
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 13.72
Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen …
- BVerwG, 28.03.1989 - 4 NB 39.88
Wasserrecht - Veränderungssperre - Wasserschutzgebiet - Ausweisung
- BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72
Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße - …
- BVerwG, 13.07.1973 - VII C 15.72
Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
- BVerwG, 22.03.1973 - IV B 159.72
Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße - …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 67.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 69.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 66.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von …
- VG Koblenz, 15.11.1995 - 7 K 3176/94
Änderung eines Flächennutzungsplans ; Aufstellung neuer Ziele der Raumordnung und …
- OVG Saarland, 12.04.1972 - II W 11/72
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Umgehungsstraße; …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 68.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 70.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von …
- BVerwG, 14.02.1969 - IV B 202.68
Ermessen der Planungsbehörde hinsichtlich der Wahl der Streckenführung - …
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