Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.12.1992 - 4 C 92.3878 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19
Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen …
Rn. 75 Materiell-rechtlich kommt es für diese Unterscheidung - die der gesetzlichen Differenzierung zwischen strafprozessrechtlich angeordneten Durchsuchungen bei dem Beschuldigten (vgl. § 102 StPO) und "anderen Personen" (vgl. § 103 StPO) nachgebildet ist - nicht auf das Eigentum an den zu durchsuchenden Sachen, sondern nur darauf an, ob das Vereinsmitglied (oder der Beschuldigte) eine tatsächliche Verfügungsgewalt über den fraglichen Gegenstand hat (vgl. OVG Bln.-Brdb., Beschl. v. 17.09.2010 - 1 L 71.10 - juris;… Roth, a.a.O., § 4 Rn. 40), wobei ein Mitbesitz (Mitgewahrsam) ausreicht (…vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1985 - 5 StR 338/85 - NStZ 1986, 84;… Hauschild, in: MüKo-StPO, § 102 Rn. 18; s. auch zur Postbeschlagnahme BayVGH, Beschl. v. 22.12.1992 - 4 C 92.3878 - juris m.w.N.).
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