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| AG Bad Iburg, 19.12.2008 - 4 C 972/08 (7) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LG Limburg, 04.04.1990 - 3 S 373/89
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zurückbehaltungsrechts der Fahrschule an dem …
Auszug aus AG Bad Iburg, 19.12.2008 - 4 C 972/08
All dies führt dazu, dass, ähnlich wie bei einem Führerschein oder einem Pass (vgl. LG Baden-Baden, NJW 1978, 1750; LG Limburg, NJW-RR 1990, 1079), gem. § 242 BGB kein Zurückbehaltungsrecht an einem Pferdepass geltend gemacht werden kann. - LG Baden-Baden, 09.08.1977 - 1 T 76/77
Auszug aus AG Bad Iburg, 19.12.2008 - 4 C 972/08
All dies führt dazu, dass, ähnlich wie bei einem Führerschein oder einem Pass (vgl. LG Baden-Baden, NJW 1978, 1750; LG Limburg, NJW-RR 1990, 1079), gem. § 242 BGB kein Zurückbehaltungsrecht an einem Pferdepass geltend gemacht werden kann.
- OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 7 U 155/16
Scheitern eines Verkaufsauftrags für ein Pferd: Zurückbehaltungsrecht an einem …
Rn. 51 Vor diesem Hintergrund kommt dem Pferdeeigentümer zu Lebzeiten des Tieres auch das automatische Besitzrecht an dem Equidenpass zu, ein vom Pferd losgelöstes Recht an der Urkunde - mithin auch ein Zurückbehaltungsrecht - kann nicht begründet werden (OLG Hamm…, Urteil vom 16.04.2015, 5 U 99/14 - juris Rn. 86; OLG Hamm…, Urteil vom 08.04.2015, 5 W 42/15 - juris Rn. 16; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.1979, 9 S 224/79 - juris; AG Bad Iburg, Urteil vom 19.12.2008, 4 C 972/08 - juris; Bemmann, RdL 2004, 309, 311;… vgl. zur vergleichbaren Situation bei einem Führerschein oder Pass bzw. einer Lebenslaufakte eines Flugzeugs Grüneberg in: Palandt, a.a.O, § 273 Rn. 15, Krüger in: MüKo-BGB, a.a.O., § 273 Rn. 47 und 64;… Artz in: Erman, BGB, 14. A. 2014, § 273 Rn. 21, jeweils m.w.N.). - LG Detmold, 04.07.2014 - 9 O 29/13
Feststellungsklage, Schadensersatz, Herausgabe, Equidenpass
Dies führt dazu, dass ähnlich wie bei einem Führerschein oder Pass gem. § 242 BGB kein Zurückbehaltungsrecht an einem Pferdepass geltend gemacht werden kann (vgl. AG Bad Iburg, Urteil vom 19.12.2008. Az. 4 C 972/08).
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