Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassung eines Bürgerbegehrens; irreführende und unzulässige Fragestellung; Hühnermaststall im Außenbereich; Konflikt mit angrenzender Wohnbebauung; planerischer Ausschluss von gewerblichen Mastställen; landwirtschaftliche Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97
Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …
Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771
Da das Bürgerbegehren für das übrige Plangebiet nur von der Bebauung freizuhaltende landwirtschaftliche Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Nr. 18 a BauGB, vgl. BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984) sowie Flächen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) und Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) vorsieht, ließe sich der gewerblich betriebene Hühnermaststall im Geltungsbereich des vorgeschlagenen Bebauungsplans an keinem Standort mehr verwirklichen.
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens
Es ist daher mit dem Sinn und Zweck eines Plebiszits auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder wenn die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig erläutert wird (…BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2; B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B.v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.;… U.v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - BayVBl 2017, 92 Rn. 27; anders noch B.v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184). - VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633
Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens
Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).
Eine Irreführung kann daher schon dann vorliegen, wenn eine unausweichliche rechtliche Konsequenz der angestrebten Regelung - wie etwa die endgültige Verhinderung statt der bloßen Änderung eines umstrittenen Vorhabens - in dem Bürgerbegehren an keiner Stelle auch nur ansatzweise zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl 2013, 129/135).
Es liegt insoweit eine Irreführung der abstimmungsberechtigten Bürger vor, aus der sich die Unzulässigkeit der konkreten Fragestellung ergibt (vgl. in diesem Sinne BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).
- VG München, 13.07.2022 - M 7 E 22.3076
Erfolglose einstweilige Anordnung gegen die Durchführung eines Ratsbegehrens bei …
Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).
Eine Irreführung kann daher schon dann vorliegen, wenn eine unausweichliche rechtliche Konsequenz der angestrebten Regelung - wie etwa die endgültige Verhinderung statt der bloßen Änderung eines umstrittenen Vorhabens - in dem Bürgerbegehren an keiner Stelle auch nur ansatzweise zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl 2013, 129/135).
- VG München, 04.12.2019 - M 7 K 19.4657
Bürgerbegehren gegen Rathausneubau
Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N., B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.).Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012, a.a.O Rn. 31).
Es liegt insoweit eine Irreführung der abstimmungsberechtigten Bürger vor, aus der sich die Unzulässigkeit der konkreten Fragestellung ergibt (vgl. in diesem Sinne BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).
Es kommt daher nicht darauf an, ob einer objektiv wahrheitswidrigen Aussage auch eine entsprechende Täuschungsabsicht zugrunde lag (Zöllner, BayVBl 2013, 129/135 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris).
- VG Würzburg, 11.11.2015 - W 2 K 14.1125
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehren wegen unzulässiger Verhinderungsplanung
2.3 Die Begründung des Bürgerbegehrens ist zudem in rechtlicher Hinsicht unzutreffend (vgl. dazu BayVGH, B. v. 20.11.2012 - 4 CE 11.2771 - juris unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris). - VG München, 07.03.2018 - M 7 K 17.3914
Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" unzulässig
Werden in der Fragestellung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird, so ist die Fragestellung unzulässig (BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31).Es kann nicht vom Gemeindebürger verlangt werden, dass er bereits die Formulierung der Fragestellung derart kritisch hinterfragt und nur aufgrund eigener Recherche zum Ergebnis kommt bzw. kommen kann, dass sich "alles Unter[nehmbare]" auf wenige unverbindliche Schreiben reduziert (vgl. in diesem Sinne bzw. in einer ähnlichen Konstellation auch BayVGH, B.v. 20.12.2012 - 4 CE 11.2771 - a.a.O. Rn. 27, wonach Fragestellung oder Begründung unzulässig sind, wenn die Gemeindebürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des [dem dortigen Bürgerbegehren zugrundeliegenden] Regelungsvorschlags nicht erfassen können).
- VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105
Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in …
Rn. 28 2. An dieser ungeschriebenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, die der Senat in einer Reihe neuerer Entscheidungen hervorgehoben hat (…BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2; B. v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31;… B. v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31;… B. v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.; anders noch B. v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184) und die auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte anerkannt ist (vgl. OVG NRW, U. v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - NVwZ-RR 2002, 766;… OVG SH, U. v. 19.12.2005 - 2 LB 19/05 - juris Rn. 41;… VGH BW, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 19;… HessVGH, B. v. 20.8.2015 - 8 B 2125/14 - juris Rn. 6), fehlt es im vorliegenden Fall. - VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.3772
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …
Das Gleiche muss gelten, wenn die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31 m.w.N.;… U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - juris Rn. 33 m.w.N.;… U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 29;… B.v. 20.12.2021 - 4 CE 21.2576 - juris Rn. 28 f.).Auf den Grund der unrichtigen Sachdarstellung kommt es deshalb nicht an; auch ist nicht erforderlich, dass der Wiedergabe unrichtiger Tatsachen eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zugrunde lag (…vgl. VGH BW, B.v. 16.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 111 m.w.N;… OVG NW, U.v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl. 2013, 129/135).
- VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11
Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur …
Da das Abstimmungsergebnis verfälscht würde, wenn die Bürger Inhalt und Tragweite der zu treffenden Entscheidung nicht erkennen könnten (vgl. VerfGH 53, 42/67 m. w. N.), dürfen in der zur Abstimmung gestellten Frage auch keine unzutreffenden oder irreführenden Aussagen enthalten sein (vgl. VerfGH 53, 81/105 f.; BayVGH vom 20.1.2012 Az. 4 CE 11.2771 m. w. N.). - VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 14.346
Straßenausbau, Bürgerbegehren, Anlieger, Gemeinde, Gemeinderat, Bürgerentscheid
Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris, unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris).Es kommt daher nicht darauf an, ob einer objektiv wahrheitswidrigen Aussage auch eine entsprechende Täuschungsabsicht zu Grunde lag (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris).
- VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6262
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, Kein …
- VG München, 05.11.2021 - M 7 E 21.4629
Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens
- VGH Bayern, 15.01.2026 - 4 CE 25.2432
Vorläufiger Rechtsschutz, Bürgerbegehren, Fragestellung, Bestimmtheit, …
- VG München, 29.04.2024 - M 7 K 23.4110
Unzulässiges Bürgerbegehren, Irreführende Begründung
- VG Würzburg, 31.07.2019 - W 2 K 18.886
Unzulässiges Bürgerbegehren
- VG Würzburg, 22.11.2018 - W 2 E 18.1430
Erfolgloser Eilantrag gegen Ratsbegehren
- VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- VG München, 08.11.2017 - M 7 K 16.4091
Zulassung eines Bürgerbegehrens
- VGH Bayern, 14.10.2014 - 4 ZB 14.707
Bürgerbegehren; unrichtige Tatsachenangabe in der Begründung; …
- VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636
Konkurrierendes Ratsbegehren
- VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203
Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren
- VG Wiesbaden, 08.12.2015 - 7 K 564/15
Bürgerbegehren Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes …
- VG München, 16.10.2025 - M 7 E 25.3823
Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "HochhausSTOP" München - unbestimmte …
- VG München, 05.06.2025 - M 7 E 25.2607
Bürgerbegehren, Erfolgloser Eilantrag, Begehrte Zulassung im Eilverfahren, …
- VG Regensburg, 27.04.2022 - RO 3 K 20.982
Anforderungen an die Begründung eines Bürgerbegehrens
- VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- VG Wiesbaden, 02.12.2014 - 7 L 1703/14
- VG München, 09.05.2016 - M 7 E 16.1589
Unzulässiges Bürgerbegehren
- VG München, 16.09.2025 - M 7 K 24.3773
Bürgerbegehren, Kombination zweier Bürgerbegehren, Bauleitplanung, …
- VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.6261
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …
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