Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayLStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3
Verpflichtung zur Zuweisung einer Notunterkunft zur Behebung der drohenden Obdachlosigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Zuweisung einer Notunterkunft zur Behebung der drohenden Obdachlosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.08.2017 - M 22 E 17.3537
- VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
Ganztägige Obdachlosenunterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Angesichts des ihm nach Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit kann ihn die Antragsgegnerin als diejenige Gemeinde, in der er bisher gewohnt hat und offenbar weiterhin wohnen will, nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem möglicherweise größeren oder preisgünstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6). - VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575
Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Rn. 8 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 9;… B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 13.02.2014 - 4 CS 14.126
Obdachlosenrecht; Räumungsbescheid; Selbsthilfeverpflichtung
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Rn. 8 Zwar sind Personen, denen Obdachlosigkeit droht, zur Selbsthilfe verpflichtet, so dass die Sicherheitsbehörde auf eigene Maßnahmen verzichten kann, wenn sich der Betroffene durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote oder durch den Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel in zumutbarer Weise aus eigener Kraft geeigneten Wohnraum verschaffen kann (…vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 9; B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19
Unterbringung von Obdachlosen
Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung oder der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018, a.a.O., und v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19
Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …
Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung oder der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018, a.a.O., und v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 1 S 816/24
Unterbringungsunfähigkeit eines Obdachlosen
Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung oder der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - ESVGH 70, 52 , juris Rn. 10 ; Beschl. v. 01.09.2023 - 1 S 1210/23 - BA, S. 18; BayVGH, Beschl. v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
Obdachlosenunterbringung
Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung bzw. der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8).Solange nicht feststeht, dass sich dem Antragsteller zu 1 auf dem örtlichen Wohnungsmarkt tatsächlich die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrags bietet, bleibt die Antragsgegnerin zum vorläufigen Einschreiten verpflichtet (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft, Verbindung von …
Letzteres setzt voraus, dass von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung bzw. der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8).Die aktuelle Wohnortgemeinde kann obdachlose Personen, die weiterhin dort wohnen wollen, wegen des auch ihnen zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem günstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (BayVGH, B.v. 27.10.2017, a.a.O., Rn. 10;… B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.2023 - 1 S 1210/23 Erst wenn von einer tatsächlich bestehenden Option der Unterbringung oder der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wurde, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - juris Rn. 10 ; BayVGH, Beschl. v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 21.12.2023 - 4 CE 23.2170
Vorläufige Zuweisung von Wohnraum
Erst wenn von einer aktuell bestehenden Option der Beschaffung einer Unterkunft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund kein Gebrauch gemacht wird, kann die dadurch eingetretene oder fortdauernde Obdachlosigkeit als "freiwillig" angesehen werden, so dass die Behörde auf ein sicherheitsbehördliches Einschreiten verzichten kann (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 16.04.2020 - 4 CE 20.436
Glaubhaftmachung fehlender Eigenmittel zur Behebung der Obdachlosigkeit
Solange nicht feststeht, dass der Antragsteller über die nötigen Mittel verfügt, um sich auf dem örtlichen Wohnungsmarkt selbst mit einer Unterkunft zu versorgen, bleibt die mit der Obdachlosigkeit verbundene Gefahrenlage bestehen, die ein sicherheitsbehördliches Einschreiten erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 - juris Rn. 11). - VG München, 09.11.2018 - M 22 E 18.5427
Vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft
Angesichts des ihm nach Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit kann ihn die Antragsgegnerin als diejenige Körperschaft, in der er bisher gewohnt hat und offenbar weiterhin wohnen will, nicht auf einen möglichen Umzug in einen weit entfernten Ort mit einem möglicherweise größeren oder preisgünstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 -, juris;… B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6). - VG Köln, 11.01.2021 - 8 L 2223/20 Rn. 33 Vgl. hierzu u. a. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschluss vom 16.04.2020 - 4 CE 20.436 -, juris, Rn. 10 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2017 - 4 CE 17.1661 -, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 27.12.2020 - 9 E 704/20 -, juris, Rn. 9; 17.02.2017 - 9 B 209/17 -, juris, Rn. 5 ff.
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