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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8483
VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450 (https://dejure.org/2018,8483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2018 - 4 CE 17.2450 (https://dejure.org/2018,8483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 (https://dejure.org/2018,8483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO Art. 20 Abs. 2 ; GO Art. 20 Abs. 3 ; GO Art. 49
    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion; Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion; Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus einer Ratsfraktion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 67
  • DÖV 2018, 533
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (…dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.;… andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).

    Die einfache Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Fraktionsmitglieder, die für den Ausschluss aus einer Fraktion ausreicht, wenn deren Geschäftsordnung keine qualifizierte Mehrheit verlangt (vgl. OVG NW, B.v. 21.11.1988, a.a.O.;… VG Stade, B.v. 4.7.2017 - 1 B 976/17 - juris Rn. 34 m.w.N.;… a.A. Erdmann, a.a.O., 910; Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116/119), wäre demnach auch ohne die Beteiligung des Th. erreicht worden.

  • OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (…dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.;… andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).

    Auf eine solche nachträgliche Begründung kann nur verzichtet werden, wenn die Abstimmung über den Ausschluss unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein zuvor dem Betroffenen übermitteltes Anhörungsschreiben erfolgt ist, das die Sachverhalte, die der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme zugrunde liegen, im Einzelnen erläutert (vgl. SaarlOVG, B.v. 20.04.2012, a.a.O., 614 f.;… OLG Karlsruhe, B.v. 23.9.1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Kreistagsfraktion; Voraussetzungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Die Fraktionen als frei gebildete Personenvereinigungen sind keine Gemeindeorgane; sie werden im bayerischen Kommunalrecht auch nicht ausdrücklich als Teil oder Einrichtung des Gemeinderats bezeichnet (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.1988 - 4 B 86.03226 - NJW 1988, 2754/2755).

    Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.;… andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).

  • VGH Bayern, 24.11.1988 - 4 CE 88.2620

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion und seine Feststellung durch den Rat

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (…dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.;… andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).

    Rn. 30 Wie der Senat in einer früheren Entscheidung dargelegt hat, gehört zu den Voraussetzungen eines rechtswirksamen Fraktionsausschlusses die Mitteilung der Ausschlussgründe an den Betroffenen, wobei auch hier die für das Vereinsrecht geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden sind (BayVGH, B.v. 24.11.1988, a.a.O.;… vgl. auch SaarlOVG, B.v. 20.4.2012, a.a.O., 614;… VG Osnabrück, B.v. 17.10.2008 - 1 B 27/08 - juris Rn. 25;… Erdmann, a.a.O., 910).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 11 U 3/97
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Denn nur dann kann der Betroffene sachgerecht über die Einlegung eines Rechtsmittels entscheiden und kann das ggf. angerufene Gericht darüber befinden, ob die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegten Tatsachen zutreffend festgestellt worden sind (…BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, B.v. 23.9.1997 - 11 U 3/97 - NJW-RR 1998, 684/685;… Reichert, Hdb. des Vereins- und Verbandsrechts, a.a.O., Rn. 1636, 1691;… Schweyer, Der eingetragene Verein, 14. Aufl. 1990, Rn. 104;… ebenso für den Ausschluss aus einer Fraktion Lange, a.a.O., S. 309).

    Auf eine solche nachträgliche Begründung kann nur verzichtet werden, wenn die Abstimmung über den Ausschluss unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein zuvor dem Betroffenen übermitteltes Anhörungsschreiben erfolgt ist, das die Sachverhalte, die der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme zugrunde liegen, im Einzelnen erläutert (…vgl. SaarlOVG, B.v. 20.04.2012, a.a.O., 614 f.; OLG Karlsruhe, B.v. 23.9.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Dass die Antragstellerin dieser allgemeinen staatsbürgerlichen Verpflichtung (vgl. BVerfG, B.v. 17.6.2009 - 2 BvE 3/07 - BVerfGE 124, 78 Rn. 114 m.w.N.) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nachgekommen ist und über den Verlauf früherer Fraktionssitzungen aus ihrer Sicht und ohne vorherige Rücksprache mit der Fraktionsführung berichtet hat, kann ihr somit nicht als unbefugte Weitergabe interner Informationen entgegengehalten werden.
  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Die Vorwürfe, die dem auszuschließenden Mitglied gemacht werden, müssen daher im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, dass die zur Entscheidung berufenen Mitglieder sich über den Inhalt der Vorwürfe im Klaren sind und dass nach der Abstimmung eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluss erfolgt ist (BGH, U.v. 10.7.1989 - II ZR 30/89 - NJW 1990, 40/41 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Rn. 20 Ein Beschluss, der zur Erledigung der Hauptsache führt, darf im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO allerdings nur ausnahmsweise ergehen, wenn das Abwarten der rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren für den Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.03.1993 - 19 W 59/92

    Anforderungen an das Verfahren bei Verhängung einer Vereinsstrafe; Umfang der …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Dazu gehört das aus dem Rechtsgedanken des § 34 BGB folgende Verbot des "Richtens in eigener Sache", aus dem sich bei Entscheidungen über einen Vereinsausschluss ein striktes Stimmverbot nicht nur für das davon unmittelbar betroffene Mitglied ergibt (…Schöpflin in BeckOK BGB, Stand 1.11.2017, § 34 Rn. 8;… Weick in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 34 Rn. 16;… Arnold in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2015, § 34 Rn. 16), sondern ebenso für Mitglieder, die durch eben jene Äußerungen, welche zur Einleitung des Ausschlussverfahrens geführt haben, persönlich verletzt oder angegriffen worden sind (BGH, U.v. 27.10.1980 - II ZR 62/80 - NJW 1981, 744 f.; OLG Köln, B.v. 23.3.1993 - 19 W 59/92 - juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, U.v. 15.12.1995 - 3 U 26/95 - NJW-RR 1996, 1503/1504;… Reichert, Hdb. des Vereins- und Verbandsrechts, 7. Aufl. 1999, Rn. 1671 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
    Der für fehlerhafte Beschlüsse in Vereinsversammlungen anerkannte Grundsatz, dass nur solche Rechtsverstöße die Entscheidung ungültig machen, die für das Abstimmungsergebnis kausal waren (vgl. BGH, U.v. 18.12.1967 - II ZR 211/65 - NJW 1968, 543/544;… Weick in Staudinger, a.a.O., § 32 Rn. 25), muss auch für Beschlüsse von Fraktionen gelten (…vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1829 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02
  • BGH, 27.10.1980 - II ZR 62/80

    Mitwirkung von Mitgliedern des für Ordnungsmaßnahmen zuständigen Vereinsorgans an …

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1995 - 3 U 26/95

    Befangenheitsbesorgnis; Vereinsrechtliches Verfahren; Mitgliedsausschluß; …

  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 4 BV 15.201

    Sitzverteilung im Kreisausschuss: Überaufrundung zu vermeiden

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046

    Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn …

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 4 ZB 16.1815

    Sitzverteilung im Ausschuss: Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers …

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.858

    Besetzung der Kreisausschüsse; Übertritt zu einer anderen Fraktion; …

  • OVG Thüringen, 30.09.1999 - 2 Eo 790/98

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …

  • VGH Bayern, 23.11.2017 - 4 ZB 17.1586

    Anspruch eines fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedes auf Überlassung von …

  • VG Osnabrück, 17.10.2008 - 1 B 27/08

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

  • VG Stade, 04.07.2017 - 1 B 976/17

    Kommunalrecht - hier: Antrag nach § 123 VwGO

  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 4 C 06.2676

    Rechtsweg für Ausschluss aus Stadtratsfraktion

  • VGH Bayern, 08.04.2005 - 4 ZB 04.1829
  • VG Bayreuth, 13.12.2024 - B 4 E 24.1157

    Rechtswidriger Fraktionsausschluss

    In formeller Hinsicht entspreche die Vorgehensweise nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450), wonach die Prüfung des Fraktionsausschlusses analog zum Ausschluss aus einem Verein nach bürgerlichem Recht vorgenommen werde.

    Im einstweiligen Rechtsschutz scheidet daher ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO aus (…vgl. VG Bayreuth, B.v. 24.11.2017 - B 5 E 17.872 - juris Rn. 21 m.w.N.; so auch i.E., aber ohne nähere Begründung: BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 12;… VG Schleswig, B.v. 11.1.2024 - 6 B 21/23 - juris Rn. 5 f.).

    Aus der Zugehörigkeit zur Fraktion folgen Anwesenheits-, Rede-, Antrags- und Stimmrechte (vgl. zum Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion: BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 18).

    Daher wird durch eine antragsgemäß ergehende Verpflichtung, die Antragstellerin weiterhin an der Fraktionsarbeit teilhaben zu lassen, das Ergebnis des Klageverfahrens auch im Hinblick auf die zu erwartende Verfahrensdauer nicht bereits faktisch vorweggenommen (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 20).

    Davon ließe sich vielmehr erst dann sprechen, wenn sich aus der einstweiligen Anordnung auch noch nach Abschluss des Hauptverfahrens irreversible Folgen ergäben (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 a.a.O. Rn. 21;… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 123 Rn. 14).

    Geht es bei einem Eilrechtsschutzbegehren nicht um die Gewährung einer Leistung, sondern wie hier lediglich um die vorläufige Aussetzung einer belastenden Maßnahme, die bei entsprechendem Ausgang des Hauptsacheverfahrens wieder volle Geltung erlangt, so macht die Tatsache, dass die zeitweilige Aussetzung als solche nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, die vorläufige Regelung noch nicht zu einer faktisch endgültigen (…vgl. BVerfG, B.v. 31.3.2003 - 2 BvR 1779/02 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.4.2018 a.a.O. Rn. 21).

    Solche Bestimmungen können sich aber nur auf das Außenverhältnis der Fraktionen zum Kreistag und seinen Organen beziehen; die fraktionsinternen Abläufe gehören dagegen nicht mehr zum "Geschäftsgang des Kreistages" (Art. 40 LKrO) und lassen sich daher nur von den einzelnen Fraktionen durch interne Geschäftsordnungen regeln (so zur Anwendbarkeit der Regelung des Art. 49 GO auf Gemeinderatsfraktionen: BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 24).

    Fehlt - wie im vorliegenden Fall - eine entsprechende Fraktionsgeschäftsordnung, so kann auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerschuldverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nichtrechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - NVwZ 1989, 494/495 f.; B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 24 f. m.w.N.;… VG Bayreuth, B.v. 24.11.2017 - B 5 E 17.872 - juris Rn. 30).

    Darüber hinaus sind dem ausgeschlossenen Mitglied die Ausschlussgründe schriftlich mitzuteilen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - NVwZ 1989, 494/495 f.; B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 30 f.;… VG Bayreuth, B.v. 24.11.2017 - B 5 E 17.872 - juris Rn. 30).

    Denn nur dann kann der Betroffene sachgerecht über die Einlegung eines Rechtsmittels entscheiden und kann das ggf. angerufene Gericht darüber befinden, ob die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegten Tatsachen zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Auf eine solche nachträgliche Begründung kann nur verzichtet werden, wenn die Abstimmung über den Ausschluss unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein zuvor dem Betroffenen übermitteltes Anhörungsschreiben erfolgt ist, das die Sachverhalte, die der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme zugrunde liegen, im Einzelnen erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Zwar stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in neueren Entscheidungen (bspw. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 25) insbesondere auf die zivilrechtlichen Vorschriften für nicht rechtsfähige Vereine ab.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2025 - 12 S 14.25

    Befolgung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses durch eine öffentliche …

    Zur Begründung beruft sich die Antragsgegnerin allein auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2018 (4 CE 17.2450).

    In der von der Antragsgegnerin zitierten Passage des Beschlusses vom 10. April 2018 führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nur dazu aus, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise auf eine nachträgliche Begründung verzichtet werden könne, ohne dass er die Entbehrlichkeit der hinreichenden Information des Betroffenen vor dem Fraktionsausschluss bei ausreichender nachträglicher Begründung feststellen würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 31).

    Vielmehr erkennt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bedeutung der beiden zeitlichen Dimensionen des rechtlichen Gehörs - vor und nach dem Beschluss über den Fraktionsausschluss - selbst an (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 29: "Die Vorwürfe, die dem auszuschließenden Mitglied gemacht werden, müssen daher im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, dass die zur Entscheidung berufenen Mitglieder sich über den Inhalt der Vorwürfe im Klaren sind und dass nach der Abstimmung eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluss erfolgt ist." [Anm.: Hervorhebung nur hier.]).

    Dieser auch vom Verwaltungsgericht vertretenen Position ist beizupflichten: Denn unabhängig von der Frage der hinreichenden nachträglichen Begründung des Fraktionsausschlusses - die ggf. durch Inbezugnahme vor dem Beschluss übermittelter Dokumente erfolgen kann (BayVGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 31) - ist die vorherige Gewähr von Informations- und Äußerungsmöglichkeiten für die effektive Verteidigung des Betroffenen zentral (vgl. z.B. OVG NW…, Beschluss vom 15. März 2024 - 15 B 590/23 -, juris Rn. 16; OVG SN…, Beschluss vom 20. April 2012 - 2 B 105/12 -, juris Rn. 12; VG Bayreuth…, Beschluss vom 24. November 2017 - 5 E 17.872, BeckRS 2017, 142273 Rn. 28; VG Potsdam, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 1238/03, BeckRS 2004, 22650).

    Im Hinblick auf die Vorläufigkeit der durch den Antragsteller begehrten Regelung erscheint es angemessen, den Streitwert zu halbieren, wobei dies - anders als vom Erstgericht festgesetzt - zu einer Streitwerthöhe von 5.000 Euro führt (so auch z.B. BayVGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 33).

  • VG Regensburg, 03.06.2026 - RN 3 E 26.1256

    Einstweilige Anordnung, Vorbefassung des Antragsgegners, Vorantrag, …

    Es handelt sich dabei jedenfalls nicht nur um reine Innenrechtsbeziehungen innerhalb einer Fraktion, sodass die Frage, ob derartige Innenrechtsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht oder dem privaten Recht angehören (ausdrücklich offengelassen bei BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - beckonline Rn. 25 m.w.N.; siehe zum Meinungsstand auch Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, 163. EL Dezember 2025, Art. 33 GO Erl. 3.2), vorliegend dahinstehen kann.

    Diese Voraussetzung ist bei Gemeinderatsfraktionen, denen nach Maßgabe der Geschäftsordnung (Art. 45 GO) bei der Besetzung von Ausschüssen (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) und auch sonst im ratsinternen Geschäftsgang eigene Rechte zustehen, nicht nur in Organstreitigkeiten mit der Gemeinde gegeben (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - beckonline Rn. 14), sondern auch bei Streitigkeiten um die Zugehörigkeit zur Fraktion.

    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 - (…beckonline Rn. 15) an, die zwar im Fall eines Ausschlusses aus einer Fraktion ergangen sind, in der vorliegend gegenständlichen Konstellation aber entsprechend gelten:.

    Aus Sicht der Kammer erscheint es sachgerecht, sich auch in der vorliegenden Konstellation an den für einen Kommunalverfassungsstreit geltenden Empfehlungen zu orientieren, da die Mitgliedschaft in Ratsfraktionen in Ausübung des öffentlichen Mandats als Gemeinderatsmitglied erfolgt und es dabei damit um die Verwirklichung der Rechte als Gemeinderatsmitglied geht, wie sie typischerweise Gegenstand von Kommunalverfassungsstreitigkeiten ist (vgl. bei Streitigkeiten um den Ausschluss aus einer Fraktion BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - beckonline Rn. 33;… VG Bayreuth, B.v. 13.12.2024 - B 4 E 24.1157 - beckonline Rn. 60).

  • VG Cottbus, 13.12.2021 - 1 L 369/21

    Eilantrag des Abgeordneten Rainer Schamberger gegen die Fraktion der AfD im …

    Die letztgenannte Vorschrift entspricht damit weitgehend den Anforderungen der Rechtsprechung, wonach dem Ausschluss eines Fraktionsmitglieds dessen Anhörung vorausgehen muss und zu der Sitzung, in der über die Ausschließung befunden werden soll (in Anlehnung an die Regelung des Vereinsrechts, § 32 Abs. 1 S. 2 BGB, wonach es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich ist, dass der "Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird"), sämtliche Fraktionsmitglieder eine Ladung unter Benennung dieses Punktes der Tagesordnung erhalten müssen (…etwa: OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26. Februar 2018 - 15 B 19/18 -, juris Rn. 11 unter Verweis auf Beschl. v. 20. Juli 1992 - 15 B 1643/92 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschl. v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 24. November 1988 - 4 CE 88.2620 -, juris [nur LS] und NVwZ 1989, 494 ff.).

    Zwar trägt die Auffassung der Antragsgegnerin, der Antragsteller habe einem kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbot für ehrenamtlich Tätige nach § 22 BbgKVerf unterlegen, schon deshalb nicht, weil die Verbote der Absätze 1 und 2 nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 BbgKVerf nicht bei Beschlüssen über die "Berufung oder Abberufung" ehrenamtlich Tätiger - der Ausschluss aus der Fraktion aber wäre ein Beschluss "über die Abberufung" - gelten (…zum Hintergrund Grünewald in: Potsdamer Kommentar, Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg, Juli 2018, § 22 BbgKVerf Rn. 38 und Schumacher in: Schumacher/Benedens/Erdmann, etc., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Juli 2009, Nr. 6.2); wohl aber könnte sich - ohne dass es vorliegend einer abschließenden Entscheidung dazu bedürfte - ein Mitwirkungsverbot aus dem entsprechend anwendbaren § 34 BGB ergeben, wonach das Mitglied eines Vereins nicht stimmberechtigt ist, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft (so zumindest explizit zum Fraktionsausschluss: Bayerischer VGH, Beschl. v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 25;… demgegenüber: Mansel in: Jauernig, BGB, 18. Aufl. 2021, § 34 Rn. 2 unter Verweis auf RG, Urt. v. 14. März 1922 - II 472/21 -, juris [§ 34 BGB verbietet nicht das Mitstimmen des Mitglieds bei eigener Wahl/Abwahl];… ebenso: Dörner in: Schulze, BGB, 11. Aufl. 2021, § 34 Rn. 1;… allg. zur Anwendbarkeit auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa Jagdgenossenschaften, und Gemeinderatsfraktionen: Notz in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Beck/OK BGB, 01. Juli 2019, § 34 BGB m. w. N.;… Leuschner in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2021, § 34 Rn. 2;… vgl. auch: ArbG Kiel, Urt. v. 17. April 2014 - 1 Ca 1872 c/13 -, juris Rn. 18 [Kündigung einer Fraktionsgeschäftsführerin]).

    Alles zusammengenommen hat der Antragsteller durch den offensichtlich formell fehlerhaften Ausschluss aus der Fraktion eine erhebliche Einschränkung seiner kommunalpolitischen Wirkungsmöglichkeiten hinzunehmen, so dass es im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, die Hauptsache bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren für eine begrenzte Zeit vorwegzunehmen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 20/21;… VG Bayreuth, Beschl. v. 24. November 2017 - B 5 E 17.872 -, juris Rn. 25 ff.;… Hessischer VGH, Beschl. v. 13. Dezember 1989 - 6 TG 3175/89 -, juris Rn. 4;… VG Stade, Beschl. v. 04. Januar 2018 - 1 B 3431/17 -, juris Rn. 84 ff.).

    Zwar hat das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung Ermessen, welche Anordnung es zur Erreichung des Zweckes als erforderlich ansieht, § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO, so dass im Grundsatz auch ein der Vollstreckung zugänglicher Verpflichtungsausspruch des Gerichts in Betracht gekommen wäre (vgl. den vom Antragsteller selbst in Bezug genommenen Beschl. d. Bayerischer VGH v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris ).

  • VG Schleswig, 11.01.2024 - 6 B 21/23

    Anforderungen an den Ausschluss aus einer Kreistagsfraktion

    Dass ein auf einer stattgebenden Eilentscheidung beruhendes zeitweiliges Mitwirken des Antragstellers sich im Falle einer späteren Klageabweisung nicht ungeschehen machen ließe, genügt für sich genommen nicht, um eine - prinzipiell unzulässige - Vorwegnahme der Hauptsache annehmen zu können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, Rn. 20 - 21, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Fraktionsausschlussverfahren stets auch verfahrensrechtlichen Mindestanforderungen und rechtsstaatlichen Prinzipien genügen muss (…vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24. März 1993 -10 M 338/93 - Rn. 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, Rn. 28, 30, juris;… OVG Münster, Beschluss v. 26. Februar 2018 - 15 B 19/18 - Rn. 8, juris).

    Dabei müssen die für einen Fraktionsausschluss maßgebenden Gründe dem betreffenden Mitglied mit Bekanntgabe der Entscheidung, jedenfalls aber noch vor einer Klageerhebung, persönlich erläutert oder schriftlich mitgeteilt werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, Rn. 30, juris).

    Diese Verfahrensweise dient dazu, das Fraktionsmitglied allein durch die Lektüre der Mitteilung über seinen Fraktionsausschluss in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es den Beschluss hinnehmen oder aber hiergegen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, Rn. 30, juris, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil v. 10. Juli 1989 - II ZR 30/89 - NJW 1990, 40, 41 und OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23. September 1997 - 11 U 3/97 - NJW-RR 1998, 684, 685).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2024 - 15 B 590/23

    Verpflichtung der Stadt zur Zulassung des Antragstellers mit allen Rechten und …

    5 a) (1); siehe auch: Bay. VGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 1 B 27/08 -, juris, Rn. 25; Wefelmeier, in: Blum/Baumgarten/Freese et al., Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen Kommentar, Stand: September 2016, § 57 NKomVG Rn. 49; Mehde, in: Dietlein/Mehde, BeckOK Kommunalrecht Niedersachsen, 28. Edition, Stand: 1. Januar 2024, § 57 NKomVG Rn. 9; offengelassen Saarl.

    Rn. 29 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CE 17.2450 -, juris, Rn. 31; Saarl.

    Rn. 53 vgl. dagegen Bay. VGH, Beschluss vom 10. April 2016 - 4 CE 17.2450 -, juris, Rn. 31; VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 1 B 27/07 -, juris, Rn. 25,.

  • VG München, 16.07.2026 - M 7 E 26.5068

    Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion, Vorliegen eines wichtigen Grundes, …

    Rn. 13 1. Der Verwaltungsrechtsweg ist für Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Fraktionsausschlusses eröffnet (vgl. nur BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris; ebenso jüngst für Äußerungen der Fraktion BayVGH, B.v. 28.10.2024 - 4 C 24.1657 - juris).

    Auch wenn der Antrag nicht auf eine (teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist und es daher nicht der Glaubhaftmachung schwerer und unzumutbarer Nachteile bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 21), ergibt die im - im Eilverfahren nur mögliche - summarische Prüfung, dass der Antragsteller durch den Fraktionsausschluss nicht in subjektiven Rechten verletzt ist, die eine Sicherungsanordnung rechtfertigen würden.

    Dies war allerdings wegen des aus dem Rechtsgedanken des § 34 BGB folgenden Verbots des "Richtens in eigener Sache" nicht zu beanstanden, aus dem sich bei Entscheidungen über einen Fraktionsausschluss ein striktes Stimmverbot für das davon unmittelbar betroffene Mitglied ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 4 CE 17.2450 - juris Rn. 25).

  • OVG Hamburg, 09.04.2026 - 5 Bs 22/26

    Zugangsmöglichkeit eines Berufsbetreuers zu einem Gerichtsgebäude ohne …

    Dies käme allenfalls im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches in Betracht, die das Verwaltungsgericht mit der Begründung zugrunde gelegt hat, dass das Begehren auf eine temporäre Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet sei (…vgl. zur Problematik VGH Mannheim, Beschl. v. 20.12.2013, 10 S 1644/13, juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 10.4.2018, 4 CE 17.2450, juris Rn. 21;… VGH Kassel, Beschl. v. 20.12.2022, 9 B 1253/22.T, juris Rn. 33 f.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.10.2024, 7 ME 49/24, juris Rn. 4;… Kuhla in: BeckOK VwGO, Stand 1.7.2025, § 123 Rn. 154 ff. m.w.N.).
  • VG Gießen, 08.11.2022 - 8 K 3619/21

    Fraktionsausschluss

    Den vom Fraktionsausschluss Betroffenen müssen entweder durch vorherige schriftliche Mitteilung und anschließender Bezugnahme im Rahmen der Beschlussfassung oder durch eine nachträgliche schriftliche Mitteilung die für den Ausschluss maßgebenden Gründe mitgeteilt werden (VGH München, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CE 17.2450, juris Rn. 31).

    Die Begründung muss vor Klageerhebung mitgeteilt werden, denn sie dient dazu, dass der Betroffene sachgerecht über die Einlegung des Rechtsmittels entscheiden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CE 17.2450, juris Rn. 30 f.).

  • VG Hannover, 30.05.2024 - 1 B 1230/24

    Fraktionsausschluss; Gestörtes Vertrauensverhältnis; Rat der Stadt Hannover; …

    Dass ein auf einer stattgebenden Eilentscheidung beruhendes zeitweiliges Mitwirken des Antragstellers sich im Falle einer späteren Klageabweisung nicht ungeschehen machen ließe, genügt nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für sich genommen nicht, um eine - prinzipiell unzulässige - Vorwegnahme der Hauptsache annehmen zu können (vgl. Beschl. v. 10.04.2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 21).

    Angesichts der ausführlichen Beschlussvorlage, der Diskussion in der Fraktionssitzung und deren Protokollierung war nach Ansicht des Gerichts eine weitergehende schriftliche Begründung des Fraktionsausschlusses nicht notwendig (…vgl. zu den Begründungsanforderungen: RhPfVerfGH, Urt. v. 30.10.2020 - VGH O 52/20 -, juris Rn. 64 f.; BayVGH, Beschl. v. 10.04.2018 - 4 CE 17.2450 -, juris Rn. 31).

  • VG Hannover, 07.02.2024 - 1 B 5718/23

    Fraktionsausschluss; Rat der Stadt Hannover; strafrechtliche Ermittlungen; …

  • VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 5 V 17.974

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber einer Stadtratsfraktion

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2025 - 1 S 936/25

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion

  • VG München, 10.09.2024 - M 7 K 24.4355

    Unterlassungsanspruch wegen der Äußerung in einer Pressemitteilung einer …

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 4 CS 20.3144

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Wahlberichtigungsbescheids

  • VG München, 10.09.2024 - M 7 E 24.4356

    Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen Unterlassung ehrverletzender …

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2026 - 10 ME 166/25

    Zurückweisung der Beschwerde mangels Anordnungsanspruchs auf vorläufige …

  • VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 4 K 23.422

    Voraussetzungen für eine wirksame Fraktionsbildung, Ausschusswirksamkeit und …

  • VG Hannover, 07.02.2024 - 1 B 5632/23

    Formeller Fehler; Fraktionsausschluss; Geschäftsordnung; Ladungsfrist; …

  • VG München, 10.07.2020 - M 7 E 20.2656

    Kommunalverfassungsstreit, Besetzung von Ausschüssen im Kreistag, …

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